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Startchancen-Programm unterstützt auch Schweriner Schulen
Zum Startchancen-Programm des Bundes und der Länder, das mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 auch an Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin umgesetzt wird und über zehn Jahre läuft, erklärt der Abgeordnete der Linksfraktion Henning Foerster:
„Nach wie vor hängt der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von ihrer sozialen Herkunft ab. Das ist nicht hinnehmbar und muss sich ändern. Genau hier setzt das Startchancen-Programm an. Es fördert das Talent und das Potenzial der Schülerinnen und Schüler, damit sie erfolgreich und selbstbestimmt lernen und sich entwickeln können.
Das Programm zielt auf nachhaltige Verbesserungen im Bildungssystem ab. Erreicht werden soll dies insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Die Schulen können so Schülerinnen und Schüler besser unterstützen und fördern. In Mecklenburg-Vorpommern werden 41 Grundschulen, 19 Regionalschulen bzw. Gesamtschulen und 11 berufliche Schulen gefördert. Diese haben einen besonders hohen Unterstützungsbedarf. Die Auswahl erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien, die insbesondere die Dimensionen „Armut“, „Migrationshintergrund“ und „besondere Lerngruppen“ berücksichtigen.
In Schwerin werden vrsl. folgende Schulen vom Startchancen-Programm profitieren:
Die Grundschule im Campus am Turm, die Grundschule Lankow, die Grundschule am Mueßer Berg, die Astrid Lindgren Schule – Regionale Schule mit Grundschule, die Integrierte Gesamtschule Bertolt Brecht, die Regionale Schule „Werner von Siemens“ und das Regionale Berufliche Bildungszentrum Technik. Die notwendigen Abstimmungen zur konkreten Umsetzung vor Ort werden mit den Schulen und den Schulträgern in den kommenden Wochen fortgesetzt, um sicherzustellen, dass das Programm passgenau umgesetzt wird. Das Land Mecklenburg-Vorpommern rechnet derzeit mit einem jährlichen Finanzvolumen von etwa 17 Mio. Euro.“
CDU stellt sich selbst wirtschaftspolitisch schlechtes Zeugnis aus
Zum Antrag der CDU-Fraktion für die kommende Landtagssitzung „Außenwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zukunftsfähig und krisenfest aufstellen – Strategie und Schwerpunktsetzung entwickeln“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die CDU-Fraktion beklagt zu Recht, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit Jahren nicht gelingt, die Exportquote zu steigern. Im Bundesvergleich ist das Land in den zurückliegenden 10 Jahren von Platz 15 auf Platz 14 geklettert. Als Grund für diese wenig erfreuliche Entwicklung einzig und allein eine falsche Außenhandelsstrategie auszumachen, ist allerdings bestenfalls zu kurz gegriffen – zumal für den Außenhandel vor dem Wechsel der Zuständigkeit das CDU-geführte Wirtschaftsministerium zuständig war. Die CDU-Fraktion stellt sich damit selbst ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
Das Versagen liegt vielmehr in einer grundsätzlich unzureichenden Wirtschaftspolitik begründet. Die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wurde sträflich vernachlässigt, bei der Förderung und Betreuung von innovativen Start-Ups bestehen seit Jahren Lücken und auch von einer wirksamen Industriepolitik war wenig erkennbar. Letzteres wird in der langjährigen Weigerung des CDU-Ministeriums deutlich, eine Industriestrategie zu erarbeiten. Aber auch nachdem eine solche vorlag, wurde die Umsetzung nicht in Angriff genommen. Nicht zuletzt hat es der damalige Wirtschaftsminister versäumt, eigene Impulse in bedeutenden Partnerländern etwa bei Delegationsreisen zu setzen.
Alles das, was die CDU heute kritisiert und bedauert, ist das Ergebnis ihrer eigenen Politik der zurückliegenden 15 Jahre. Mit dem Antrag legt die Union dies schonungslos offen und schießt sich letztlich ins eigene Knie.“
Ukrainische Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integrieren
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat März erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mit der Frühjahrsbelebung des Arbeitsmarktes sinkt die Zahl der Arbeitslosen weiter. Allerdings sind die Folgen des Ukrainekriegs noch nicht auf dem Arbeitsmarkt sichtbar. Eine besondere Herausforderung wird die Integration der ukrainischen Geflüchteten sein. Die rot-rote Landesregierung stellt sich dieser Herausforderung und hat ein Paket in Höhe von 5 Mio. Euro geschnürt. Das ist erforderlich, um den Geflüchteten, aber auch Unternehmen eine gezielte Beratung zu bieten, zu informieren und zu sensibilisieren.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Fachkräften haben viele Geflüchtete gute Chancen, rasch Fuß zu fassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass bei der Auswahl der Jobs die Qualifikation berücksichtigt wird, um Ausbeutung von Anfang an einen Riegel vorzuschieben. Auch die Ankündigung von Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass alle Kinder aus der Ukraine vom ersten Tag an betreut werden, ist ein richtiges und wichtiges Signal. Denn nur wenn Kinderbetreuung und Arbeitsplatzangebote Hand in Hand gehen, wird sich ein schneller Erfolg bei der Vermittlung einstellen.“
Erhalt kommunaler Radwege auch weiter mit Landesmitteln unterstützen
Zur Aufstockung der Mittel für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Zusätzliche Bundesmittel für den Radwegebau sind gut, noch besser ist es, dass sie jetzt auch für die Instandhaltung bestehender Radwege genutzt werden können. Viele Gemeinden haben über die Radwegeförderung neue Radwege bauen können, es fehlen aber die Mittel, diese auch in gutem Zustand zu erhalten.
Der schlechte Zustand von Radwegen, Schlaglöcher, Schäden durch Wurzelwerk oder ungeeigneter Belag, ist ein großes Problem für die Sicherheit der Radfahrenden. Nun müssen die Kommunen rasch handeln, damit tatsächlich alle Mittel bewilligt und eingesetzt werden können.
Ein Wermutstropfen sind die extrem gestiegenen Preise für Asphalt. So wird ein Großteil der zusätzlichen Mittel für Materialkosten eingesetzt werden müssen. Sie sind damit nicht so wirksam wie es erforderlich wäre. Auch deshalb ist und bleibt es wichtig, dass auch das Land Fördermittel für die Instandsetzung kommunaler Radwege insbesondere für die Fernradwege bereitstellt.“
Arbeitsmarktanalyse ist Grundlage für solide Arbeitsmarktpolitik
Zum Antrag „Arbeitsmarktanalyse und Fachkräftestrategie für Mecklenburg-Vorpommern entschlossen anpacken“ erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Für eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik sind fundierte Kenntnisse über die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt erforderlich – detailliert und regionalspezifisch. Insbesondere zu Beginn einer Legislaturperiode ist eine solche Analyse von Bedeutung, wenn neue und wirksame Impulse gesetzt werden sollen.
Trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt liegt die Zahl der Langzeitarbeitslosen weiterhin deutlich über dem Vorcorona-Niveau. Da sich die Aussichten auf einen neuen Job mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich verschlechtern, ist der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik der kommenden Jahre.
Die Erarbeitung einer schlagkräftigen Strategie zur Fachkräftesicherung ist eine weitere zentrale Herausforderung. Unternehmen weisen zunehmend darauf hin, dass sich das Ringen um Fachkräfte von Jahr zu Jahr verschärft und ein Erfolg bei der Gewinnung über die Zukunft eines Betriebes entscheidet. Deshalb haben die Linksfraktion und die SPD-Fraktion vereinbart, eine gezielte Fachkräftestrategie auf den Weg zu bringen. Auch dafür brauchen wir als Grundlage eine aktuelle regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse.“
Reaktivierung von Bahnstrecken und gute Bahnangebote bleiben unser Ziel
Zum Antrag der CDU-Fraktion „Verkehrswende einläuten – Bahnstrecken reaktivieren und stärken – Schienenverkehre vernetzen und länderübergreifend gestalten“ erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die CDU-Fraktion greift mit diesem Antrag ein über viele Jahren geführten Kampf der Linken für die Südbahn einschließlich Reaktivierung der Strecke Güstrow–Karow– Güstrow (Priemerburg) und einer länderübergreifenden Regionalbahnverbindung von und nach Nordbrandenburg auf. Das ist wenig glaubwürdig, weil es insbesondere die CDU war, die unser Anliegen immer wieder vehement abgelehnt hat. Auch wenn wir diesen Antrag heute ablehnen müssen, bleibt unser Ziel bestehen, die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region zu verbessern – auch werktags und über das gesamte Jahr.
Ab Ostern fährt ein weiter verbesserter Saisonverkehr. Bahn, Bus und Rufbus ergänzen sich dabei und sorgen dafür, dass jede und jeder zur Bahn und von der Bahn in die Zielorte auch abseits der Strecke kommt. Wir werben dafür, dass das Saisonangebot rege genutzt wird. Je mehr Fahrgäste mitfahren, umso höher sind die Chancen für stabile Angebote.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir mit der Politik der kleinen Schritte nicht zufrieden sind. Aber ein Schritt nach dem anderen ist besser als völliger Stillstand. Wir sind zwingend auf Bundesunterstützung angewiesen, um die notwendige Verkehrswende – die massive Stärkung öffentlicher Verkehrsangebote – deutlich zu beschleunigen. Das gilt im Besonderen für Investitionen in die Bahn-Infrastruktur – auch für die Darßbahn und eine Südanbindung der Insel Usedom. Aber – und da verrate ich kein Geheimnis – genießt Mecklenburg-Vorpommern beim Bund als nordöstlicher Randbereich mit vergleichsweise wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern abseits der Ballungsräume keine Priorität.“
Der Sonntag muss Tag der Entschleunigung bleiben
Zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Offenbar ist der FDP jedes Mittel recht, um ihre Jahrzehnte alte Forderung zu Ladenöffnungen am Sonntag erneut aus der Mottenkiste zu ziehen. Heute sollen Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie als schlüssige Begründung herhalten, um den im Grundgesetz festgehaltenen Ruhetag auszuheben.
Eine Aufhebung der allgemeinen Sonntagsruhe ist ein glasklarer Angriff auf die Interessen der Beschäftigten und deren Familien. Es ist zudem stark zu bezweifeln, dass mit einer Sonntagsöffnung Umsatzeinbußen ausgeglichen werden können. Studien belegen, dass sich die Umsätze lediglich auf andere Tage verteilen, und am Ende kein einziger Cent zusätzlich in den Kassen landet. Darüber hinaus sind es zumeist große Geschäfte, die von der Öffnung am Sonntag profitieren, da der zusätzliche Personaleinsatz in kleineren Läden kaum geleistet werden kann.
Sonntagsöffnung geht immer zu Lasten der Beschäftigten. Der Sonntag ist ein Tag der Entschleunigung und das muss er bleiben. Das wird meine Fraktion in keinem Fall mittragen und konsequent ablehnen.“
Arbeitsmarktanalyse erstellen – Langzeitarbeitslose in den Blick nehmen
Zu den Arbeitsmarktzahlen und der Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Hartz-VI-Sanktionen auszusetzen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Insbesondere die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt trotz positiver Entwicklung weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Da sich die Aussichten auf einen neuen Job mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich verschlechtern, bleibt der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit eine zentrale Herausforderung. Auch dafür ist eine aktuelle regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse erforderlich. Die Ergebnisse dieser Analyse können dann in die ebenfalls zu erarbeitende umfassende Fachkräftestrategie einfließen. Diese Analyse werden die Linksfraktion und die SPD-Fraktion in der kommenden Landtagssitzung auf den Weg bringen.
Positive Nachtrichten kommen unterdessen auch aus dem Bundesarbeitsministerium. Die Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil, einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Hartz-VI-Sanktionen auf den Weg zu bringen, ist ein folgerichtiger Schritt, wenn es die SPD mit einer grundlegenden Umstrukturierung der Grundsicherung ernst meint. Dessen ungeachtet wird sich meine Fraktion weiterhin für eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1200 Euro einsetzten. Das Drangsalieren der betroffenen Menschen ist unwürdig und nicht zielführend. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind viele Leistungsbezieherinnen und -bezieher diesem Druck ausgesetzt. So wurden vor der Pandemie 2019 mehr als 22 000 Sanktionen über 3000 Personen verhängt.“
Beschäftigte der Werften nicht im Regen stehen lassen
Zu den Kundgebungen der Gewerkschaft IG Metall an den Werftstandorten Stralsund und Rostock erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Beschäftigten sind die Hauptleidtragenden der bitteren Insolvenz der MV Werften. Jahrelang haben sie mit Herzblut das gemacht, was sie am besten können: Schiffe bauen. Etliche sind dabei vor Jahren in der Hoffnung nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgekehrt, mit dem Bau von Kreuzfahrtschiffen für den asiatischen Markt mittel- und langfristig ein sicheres Auskommen zu finden. Die Hoffnungen haben sich nicht erfüllt.
Es ist richtig und wichtig, dass die Gewerkschaft IG Metall heute noch einmal die Erwartung hervorhebt, die Belegschaften nicht im Regen stehen zu lassen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument einer Transfergesellschaft ist geeignet, die Betroffenen zunächst einmal aufzufangen und den Gang in die Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Es ist aber auch eine Chance, der Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken und diese für neue Herausforderungen zu qualifizieren. Die Beschäftigten in der Transfergesellschaft erhalten Transferkurzarbeitergeld, dessen Bezug auf maximal zwölf Monate begrenzt ist. Dies zeigt deutlich, wie groß die Herausforderung ist, binnen dieses Zeitfensters die Voraussetzungen für einen Neustart der maritimen Industrie in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.“
Wirtschaft weiterhin im Krisenmodus – fester Wille zum Durchhalten
Zu den heute vorgestellten Ergebnissen der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern (IHK M-V) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Der Wirtschaft wird weiterhin viel abverlangt, die Erwartungen in die Zukunft sind gedämpft. Im dritten Jahr der Pandemie ist die Wirtschaft weiterhin im Krisenmodus. Einschränkungen müssen alle Branchen verkraften, aber einige Branchen und Sparten kämpfen ums nackte Überleben. Hinzu kommen erhebliche Engpässe und Kostensteigerungen bei Material, Rohstoffen, Zulieferteilen und allen Energiearten. Das treibt die Betriebs- und Herstellungskosten in die Höhe und schlägt sich zumeist direkt in zusätzlichen Einnahmeverlusten wieder.
Die Unternehmen sind fest entschlossen und gewillt durchzuhalten. Einige blicken positiv in die Zukunft. Doch vielfach sind Reserven – betriebliche und private Mittel – aufgebraucht. Die Zukunft steht damit auf unsicheren Beinen. Unterstützungsmaßnahmen wie die Verlängerung von Kurzarbeitergeld, Wirtschaftshilfen und die Stundung der Rückzahlung von Hilfen oder das Aussetzen von Steuerzahlungen sind deshalb unerlässlich.
Zeitgleich müssen behutsame, aber planbare Öffnungsschritte beraten und beschlossen werden, um ein Durchstarten vorbereiten zu können. Dabei muss mehr Verlässlichkeit Einzug halten. Die angekündigten Lockerungen etwa beim Einzelhandel für Ungeimpfte sind vor dem Hintergrund zu akzeptieren, dass sich dafür grundsätzlich alle mit FFP2-Masken schützen müssen. Gerade die gebeutelte Kultur- und Veranstaltungsbranche braucht Perspektiven.
Es ist gut und unterstützenswert, wenn die Unternehmen auch in Krisenzeiten an die Zukunft denken. Die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften bleiben Schwerpunktaufgaben. Die Forderungen der Unternehmen nach guten Rahmenbedingungen müssen dabei ernst genommen werden. Das betrifft eine leistungsfähige digitale Infrastruktur genauso wie lebendige Zentren und Innenstädte sowie attraktiven Wohnraum. Es gibt eine – wenn auch verhaltene – Investitionsbereitschaft in Umweltmaßnahmen. Das macht zuversichtlich, dass Klimaanpassung und Klimaschutz zunehmend in den Fokus rücken.“
ÖPNV-Rettungsschirm muss 2022 weit aufgespannt werden
Zu den anstehenden Beratungen zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden, inwieweit auch in diesem Jahr Hilfen für den ÖPNV erforderlich sind, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Eine klare Forderung an den Bund muss sein, dass der ausgelaufene Rettungsschirm auch für das Jahr 2022 aufgespannt werden muss. Die Fahrgastzahlen sind weiterhin unterdurchschnittlich, nach wie vor brechen Einnahmen in Größenordnungen weg. Zugleich steigen die Kosten – auch wegen der explodierenden Kraftstoffpreise. Auch bei uns mussten die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden, ob sie die Ticketpreise anheben, um das Angebot aufrechterhalten und die Kosten halbwegs abfedern zu können. Dort, wo die Ticketpreise stabil bleiben, müssen die Kommunen entsprechend mehr zuschustern.
Zu den Einkommensverlusten kommt hinzu, dass viel Geld gebraucht wird, um die Fahrzeugflotten auf umweltfreundliche Antriebe umzurüsten, die Digitalisierung voranzubringen sowie das Angebot deutlich attraktiver zu machen. Wenn die Mittel gerade einmal dafür reichen, lediglich den bisherigen Betrieb zu sichern, wird es nicht gelingen, mehr Fahrgäste in Bahn und Bus zu bekommen. Ohne einen möglichst weit aufgespannten Rettungsschirm für 2022 machen wir zwei Schritte zurück auf dem Weg zu einer Verkehrswende und dem Ziel, die Fahrgastzahlen zu verdoppeln.“
ÖPNV-Rettungsschirm muss 2022 weit aufgespannt werden
Zu den anstehenden Beratungen zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden, inwieweit auch in diesem Jahr Hilfen für den ÖPNV erforderlich sind, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Eine klare Forderung an den Bund muss sein, dass der ausgelaufene Rettungsschirm auch für das Jahr 2022 aufgespannt werden muss. Die Fahrgastzahlen sind weiterhin unterdurchschnittlich, nach wie vor brechen Einnahmen in Größenordnungen weg. Zugleich steigen die Kosten – auch wegen der explodierenden Kraftstoffpreise. Auch bei uns mussten die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden, ob sie die Ticketpreise anheben, um das Angebot aufrechterhalten und die Kosten halbwegs abfedern zu können. Dort, wo die Ticketpreise stabil bleiben, müssen die Kommunen entsprechend mehr zuschustern.
Zu den Einkommensverlusten kommt hinzu, dass viel Geld gebraucht wird, um die Fahrzeugflotten auf umweltfreundliche Antriebe umzurüsten, die Digitalisierung voranzubringen sowie das Angebot deutlich attraktiver zu machen. Wenn die Mittel gerade einmal dafür reichen, lediglich den bisherigen Betrieb zu sichern, wird es nicht gelingen, mehr Fahrgäste in Bahn und Bus zu bekommen. Ohne einen möglichst weit aufgespannten Rettungsschirm für 2022 machen wir zwei Schritte zurück auf dem Weg zu einer Verkehrswende und dem Ziel, die Fahrgastzahlen zu verdoppeln.“
Entscheidung über Kurzarbeitergeld zwingend erforderlich
Zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar 2022 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen belegen erneut, dass das Kurzarbeitergeld der wichtigste Unterstützungspfeiler in der Pandemie ist. Beschäftigte bleiben von Kündigungen verschont, Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte zu halten.
Die Bundesregierung muss endlich eine Entscheidung treffen, wie es mit dem Kurzarbeitergeld weitergeht. Viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Pandemie Kurzarbeit angemeldet. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten haben etliche Beschäftigte in Kürze erreicht. Deshalb ist Klarheit erforderlich. Meine Fraktion bleibt bei der Auffassung, dass dieses wichtige Instrument auch länger als 24 Monate bestehen bleibt, die maximale Bezugsdauer verlängert wird.
Die Pandemie beeinflusst auch die Ausbildung im Land spürbar. Deshalb ist es gut, dass das Land Verantwortung für die Auszubildenden übernimmt. Mit der Neuauflage des Landesprogramms ‚Ausbildungsfortsetzung‘ können Unternehmen einen Zuschuss von 75 Prozent zu den gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Damit unterstützt die Landesregierung die Unternehmen, um ihre Auszubildenden zu halten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Fachkräfte über die Pandemie hinaus.“
12 Euro Mindestlohn sind notwendig und gerecht
Zur von der Linksfraktion beantragten Aussprache „12 Euro sind notwendig und gerecht – Mindestlohnerhöhung zügig auf den Weg bringen“ erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro zum 1. Oktober dieses Jahres ist ein sehr wichtiger Schritt, der nicht der letzte sein darf. Nach wie vor gibt es in Deutschland mit fast neun Millionen Beschäftigten, die weniger als 12 Euro in der Stunde verdienen, einen enorm großen Niedriglohnsektor.
Es ist skandalös, dass derart viele Beschäftigte trotz Arbeit Sozialleistungen benötigen, um über die Runden zu kommen. Wenn die Arbeitgeberverbände in einem höheren Mindestlohn eine grobe Verletzung der Tarifautonomie sehen und den Klageweg bestreiten möchten, dann ist das angesichts der Lage vieler Menschen und ihrer Familien schlicht zynisch.
Gerade für Mecklenburg-Vorpommern wird die Anhebung des Mindestlohns erhebliche Auswirkungen haben, da die Löhne im bundesvergleich nach wie vor deutlich niedriger sind. Der Lohn ist und bleibt ein wesentlicher Faktor bei der Gewinnung von Fachkräften. Deshalb appelliert meine Fraktion an die Arbeitgeberverbände, sich vorrangig darum zu kümmern, dass ihre Mitglieder anständige Löhne zahlen, von denen ein gutes Leben möglich ist, und nicht mit längst widerlegten Argumenten gegen einen gerechten Mindestlohn kämpfen.“
Azubi-Ticket etabliert sich weiter – Land wird langfristig unterstützen
Seit Februar vergangenen Jahres gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Azubi-Ticket. Dazu erklärt der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist ein Erfolg, dass sich seit November vergangenen Jahres die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des Azubi-Tickets von rund 6300 auf mehr als 7750 erhöht hat. Das macht Mut, dass die geplante langfristige Unterstützung des Landes weitere junge Menschen animiert, dieses Ticket rege zu nutzen.
Weil die Fahrwege zur Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern besonders lang sind und weil dieses Ticket neben der Ausbildung auch in der Freizeit genutzt werden kann, ist es wichtig, dass die Verkehrsunternehmen vom Land langfristig unterstützt werden. Ein verlässlicher Ausgleich der Differenz zwischen tatsächlichen Fahrkosten und ermäßigtem Ticketpreis schafft Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen.
Die Linksfraktion und ich persönlich appellieren weiterhin an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihren Azubis das Fahrgeld zu erstatten, so wie es bereits viele Unternehmen vormachen. Das ist auch bei der Gewinnung von dringend gebrauchten Nachwuchs-Fachkräften ein großer Vorteil. Das sollte insbesondere dort gelten, wo Berufsschulen außerhalb unseres Bundesgebietes besucht werden. Kostenfreiheit im Nahverkehr mit Bahn und Bus für Azubis ist ein guter Grund für junge Menschen, hier in Mecklenburg-Mecklenburg Ausbildung und Lebensperspektive zu suchen.“
Fachkräfteproblematik im Tourismus ist zum Teil hausgemacht
Zum Handlungsleitfaden des Hotel- und Gaststättenverbands zur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Pandemie hat für alle Einschränkungen und Verzicht mit sich gebracht. Das gilt auch für die Unternehmen in unserem Land. Die Pandemie hat aber auch bestehende Probleme und Entwicklungen verschärft und beschleunigt. Es ist richtig, dass insbesondere Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe arg mit der Abwanderung von Fachkräften in andere Branchen zu kämpfen haben. Auch das Finden neuer Fachkräfte wird zunehmend schwierig. Der Vorwurf des Hotel- und Gaststättenverbandes, dass die Politik die Branche für den Rest der Wirtschaft geopfert hat und diese Branche für verzichtbar gehalten wird, ist allerdings strikt zurückzuweisen.
Der Fachkräftemangel in der Branche hat vielfältige Gründe. Zum einen ist die Zahl der Schulabgänger in den zurückliegenden Jahren stetig gesunken, das Ringen um junge Menschen hat sich enorm verschärft. Zum anderen sind die niedrigen Löhne dafür verantwortlich. Denn obwohl sich bereits einiges getan hat, sind die Löhne in der Branche nach wie vor unterdurchschnittlich, sowohl im Bundesvergleich als auch im Vergleich zu anderen Branchen. Damit können ‚Nachteile‘, wie permanente Wochenendarbeit, Arbeiten im Sommer sowie in den Ferien und Schichten zu späterer Stunde, nicht ausgeglichen werden. Erschwerend hinzu kam nun noch der Umstand, dass Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden mussten. Aufgrund der ohnehin niedrigen Löhne fiel das Kurzarbeitergeld mit durchschnittlich deutlich unter 1000 Euro derart niedrig aus, dass es kaum zum Leben reichte. Auch der Wegfall des wichtigen Trinkgelds verschärfte für viele Beschäftigte die prekäre Lage. Die existenzbedrohende Lage hat dann den Gedanken von vielen Beschäftigten verstärkt, sich in anderen Branchen, wie dem Einzelhandel, umzusehen.
Die Linksfraktion ist sich der Bedeutung des Tourismus für unserer Land bewusst und wird die Branche mit den vielen Beschäftigten nach wie vor mit aller Kraft unterstützen. Insbesondere wenn es um die Gewinnung von Fachkräften geht, wird die rot-rote Landesregierung sich auch um mehr bezahlbaren Wohnraum für die Beschäftigten in touristischen Hochburgen kümmern. Auch die Neuauflage der Neustart-Prämie dient einer Teilkompensation für den Kaufkraftverlust und kann helfen, die Situation der Beschäftigten ein Stück weit zu verbessern. Dieses Hilfsinstrument sollten die Unternehmen dringend nutzen.“
Hintergrund. Die Kritik richtet sich hauptsächlich gegen folgende Passage aus dem vorgelegtem Handlungsleitfaden des Hotel- und Gaststättenverband:
„Ganz besonders belastend wirkte sich die Situation auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gastgewerblicher Betriebe aus. In der Krise in monatelanger Kurzarbeit, mit einem de facto Berufsverbot belegt – diese Situation war für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unhaltbar. Die Perspektivlosigkeit, das Sonderopfer und die Aussagen ‘ihr bleibt geschlossen, damit der Rest der Wirtschaft arbeiten kann. Ihr seid nicht systemrelevant und damit verzichtbar‘, haben zu einer regelrechten Flucht aus der Branche geführt.“
Mit Betriebsrat läuft vieles besser – Mitbestimmung in Mecklenburg-Vorpommern stärken
Zum Start der DGB-Kampagne zu den Betriebsratswahlen 2022 erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„In diesem Jahr jährt sich die Verabschiedung des novellierten Betriebsverfassungsgesetzes bereits zum 50. Mal. Von März bis Mai 2022 entscheiden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Mecklenburg-Vorpommern darüber, welche ihrer Kolleginnen und Kollegen in den nächsten vier Jahren ihre Interessen im Betrieb vertreten. Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie in der Wirtschaft. Zahlreiche Studien belegen, dass mit Betriebsräten vieles besser läuft.
Gewählte Betriebsräte sind Profis für Mitbestimmung und gute Arbeit. Mit der Betriebsratswahl stimmen die Beschäftigten auch über familienfreundliche Arbeitszeiten, faire Bedingungen, gerechte Einkommen und sichere Tarifverträge ab. Starke Betriebsräte setzen sich zudem in Krisensituationen für die Sicherung von Beschäftigung ein und unterstützen mit eigenen, oft innovativen Konzepten bei der Gestaltung zukunftssicherer Arbeitsplätze.
Hierzulande besteht in Sachen betrieblicher Mitbestimmung allerdings noch reichlich Nachholbedarf. Nur neun Prozent aller Betriebe im Land verfügen über einen Betriebsrat. Lediglich 38 Prozent der Beschäftigten wurden von gewählten Betriebsräten vertreten. Ein Grund ist die kleinteilige Unternehmensstruktur. Kleinere Betriebe tun sich traditionell schwer, Entscheidungsprozesse im Betrieb noch mit einem Betriebsrat abzustimmen. Offenbar können sich auch nur wenige Beschäftigte vorstellen, als Einzelkämpfer für die Kolleginnen und Kollegen unterwegs zu sein. Betriebe mit einem bis 20 Beschäftigten wählen eine Einzelperson als Betriebsrat, erst ab 21 Beschäftigten gibt es ein Gremium mit drei Personen.
In den letzten Jahren sind bundesweit zudem zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsratswahlen behindert oder engagierte Betriebsräte massiv unter Druck gesetzt wurden. Daher ist es zu begrüßen, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit einer Strafrechtsverschärfung die Bildung von Betriebsräten erleichtern will. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen soll künftig von der Justiz bei Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden. Die Landesregierung aus SPD und LINKE hat sich darüber hinaus vorgenommen, das Wirken von Betriebsräten im Land bekannter zu machen und zu diesem Zweck einen Betriebsrätepreis Mecklenburg-Vorpommern auszuloben. Denn aus Sicht der Koalitionäre gilt – im Zweifel besser mit Betriebsrat.“
Kurzarbeitergeld als wichtigstes Instrument in der Pandemie stärken
Zur heutigen Vorstellung „Bilanz und Ausblick – Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es wird abermals deutlich, dass das Kurzarbeitergeld eines der wichtigsten Hilfsinstrumente für Beschäftigte und Unternehmen ist. Beschäftigte bleiben von Kündigungen verschont, Unternehmen haben die Möglichkeit ihre Fachkräfte zu halten. Meine Fraktion bleibt deshalb bei der Auffassung, dass zügig klargestellt werden sollte, dass dieses so wichtige Instrument auch länger als 24 Monate bestehen bleibt, die maximale Bezugsdauer verlängert wird.
Zudem wäre ein Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro gerade für viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung, da das Lohnniveau im Land ohnehin niedrig ist. Die Sicherung von Fachkräften war vor der Pandemie, ist während der Pandemie und wird nach der Pandemie das bestimmende Thema in den Unternehmen bleiben. Deshalb haben SPD und Linke vereinbart, eine Fachkräftestrategie auf Grundlage des Industriekonzeptes auf den Weg zu bringen. Es ist eine wichtige Botschaft an die Wirtschaft des Landes, dass seitens des Wirtschaftsministeriums mit Hochdruck daran gearbeitet wird.
Die rot-rote Landesregierung übernimmt auch für die Auszubildenden im Land Verantwortung. Eine bis Ende 2021 bestehende Bundesförderung zur Weiterzahlung von Ausbildungsvergütungen ist ausgelaufen und fehlt nun. Mit der Neuauflage des Landesprogramms ‚Ausbildungsfortsetzung‘ können Unternehmen einen Zuschuss von 75 Prozent zu den gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Das Halten von Auszubildenden in den Unternehmen und in Mecklenburg-Vorpommern ist von herausragender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung im Land.“
Beschäftigte und Unternehmen sicher durch die Krise bringen
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat November erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die anhaltende Corona-Pandemie wird auch Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die derzeitigen Maßnahmen, um den rasanten Anstieg der Neuinfektionen zu verhindern, sind in den Unternehmen bereits zu spüren. Über kurz oder lang werden viele Unternehmen ihre Beschäftigten erneut in Kurzarbeit schicken müssen. Um Unternehmen und Beschäftigte in dieser Situation zu unterstützen, bleibt es bei der Forderung der Linksfraktion, dass die neue Bundesregierung gut daran täte, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent bzw. 100 Prozent im Niedriglohnbereich anzuheben. Auch die Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ist und bleibt für viele Unternehmen eine große Belastung. Auch hier muss zügig Abhilfe geschaffen werden.
Darüber hinaus muss der Bund auch aus den Puschen kommen und über weitere Wirtschaftshilfen beraten. Leere Restaurants, leere Ränge und Kinosäle oder abgesagte Großveranstaltungen – viele Branchen sind von den notwendigen Maßnahmen betroffen und sind auf Unterstützung angewiesen. Ein Großteil der Umsätze, gerade in der Weihnachtszeit werden nun wegbrechen. Die heutige Beratung zwischen Bund und Länder muss genutzt werden, um weitere Hilfen an den Start zu bringen. Meine Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, damit Beschäftigte und Unternehmen sicher durch die Krise gebracht werden.“
Langzeitarbeitslose brauchen mehr Angebote
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Der Rückgang der Anzahl an arbeitslosen Frauen und Männern auch im Monat Oktober kommt nicht unerwartet. Der Spätherbst hat der Tourismusbranche und der Gastronomie gute Umsätze gebracht und meine Fraktion erwartet, dass aus den anhaltenden Problemen in der Branche die richtigen Schlüsse gezogen werden.
Für die Gesamtwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bleibt offen, wie sich die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, etwa die Lieferkettenprobleme, auswirken werden. Unabhängig davon müssen Wirtschaft und Politik gemeinsam die Fachkräfte- und Standortsicherung und -entwicklung angehen.
Im engeren Sinn von Arbeitsmarktpolitik müssen wir uns langzeitarbeitslosen Frauen und Männer in besonderem Maß zuwenden. Dies ist schon allein deshalb notwendig, weil inzwischen 45 Prozent aller Arbeitslosen im Land zu dieser Zielgruppe gehören und ihre Zahl gegenüber dem Oktober des Vorjahres um 2100 gestiegen ist. Von Seiten der Bundesregierung wird u. a. wegen der Ausgaben für das Kurzarbeitergeld nicht viel zu erwarten sein, obwohl die Mittel für das Teilhabechancengesetz nicht ausgeschöpft wurden. Die mit dem Gesetz formulierten Ziele wurden nicht erfüllt. In Mecklenburg-Vorpommern werden bislang lediglich 1172 Arbeitsplätze gefördert. Hier besteht weiter Handlungsbedarf, sonst drohen noch mehr Frauen und Männer den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu verlieren – oftmals gemeinsam mit ihren Kindern.“
Mecklenburg-Vorpommern muss ein Land der guten Arbeit werden
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat September erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist wenig überraschend, dass die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer rückläufig ist. Der September ist traditionell der beschäftigungsstärkste Monat, und die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt weiterhin hoch.
Neben einer zügigen Vermittlung von Kurzzeit-Arbeitslosen müssen künftig verstärkt neue Arbeitskräfte gewonnen und langzeitarbeitslose Frauen und Männer in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ersteres wird nur gelingen, wenn Mecklenburg-Vorpommern sich tatsächlich zu einem Land der guten Arbeit entwickelt. Höhere Mindest- und vor allem Tariflöhne sowie gute Arbeitsbedingungen sind dafür die Schlüssel. Langzeitarbeitslose hatten es in den zurückliegenden Monaten Corona-bedingt noch schwerer. Durch den zeitweiligen Anstieg der Arbeitslosenzahlen sanken ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle. Daher braucht es auch weiterhin gezielte Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen. Arbeitgeber sollten ihr Augenmerk zudem verstärkt auch auf schwerbehinderte Menschen richten. Dabei müssen die zur Verfügung stehenden Hilfsinstrumente konsequent genutzt werden.
Meine Fraktion ist bereit, gemeinsam mit den Sozialpartnern die Arbeitsbedingungen in unserem Land zu verbessern. Eine gelebte Industriestrategie mit definierten Förderschwerpunkten ist dabei ebenso wichtig wie neue Impulse im so wichtigen Tourismusgewerbe. Dort herrscht bereits Fach- und Arbeitskräftemangel. Um diesem zu begegnen, muss an vielen Schrauben gedreht werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag auf Landesebene, kann ebenso einen Beitrag leisten wie gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, saisonverlängernde Maßnahmen, Chancen für Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose und die Anwerbung von Personal zu fairen Konditionen aus dem Ausland.“
Lohnfortzahlung bei Quarantäne muss beibehalten werden
Zum mehrheitlichen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über das Ende der Verdienstausfall-Entschädigung wegen angeordneter Corona-Quarantäne für Nicht-Geimpfte erklärt der gewerkschafts- und wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Beschäftigten, die etwa wegen des Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne müssen und nicht arbeiten können, brauchen weiterhin ihren Lohn. Sie müssen ihre Miete bezahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Zurecht wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht infrage gestellt – ob geimpft oder nicht. Dies muss auch bei einer staatlich angeordneten Quarantäne gelten. Ein Stopp der Lohnfortzahlung könnte auch dazu führen, dass sich ungeimpfte Beschäftigte nicht testen lassen, weil sie das Risiko, in Quarantäne zu müssen, nicht eingehen – aus Furcht, keinen Lohn zu erhalten. Im schlechtesten Fall kann dies die Pandemie wieder befeuern.
Nicht zuletzt besteht auch die Gefahr, dass das Ende der Verdienstausfall-Entschädigung insgesamt zum Einfallstor für die Abschaffung der von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hart erkämpften Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird.“
Personalnot in Hotels und Gaststätten wirksam angehen
Zur Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG an den Arbeitgeberverband Dehoga, Verhandlungen über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufzunehmen, erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die herrschende Personalnot in der Hotel- und Gaststättenbranche ist eine Krise mit Ansage. In vielen Unternehmen haben die Beschäftigten immer noch mit niedrigen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass rund 65 Prozent der Gaststätten und Restaurants ohne Tarif sind. Es verwundert deshalb nicht, dass seit Jahren viele Ausbildungsstellen in den Berufen der Branche, wie Koch und Köchin oder Hotel- und Restaurantfachfrau bzw. -fachmann, unbesetzt bleiben und der Nachwuchs fehlt.
Die Corona-Krise hat viele Beschäftigte hart getroffen. Wenn das Gehalt niedrig ist, schmerzt der monatelange Bezug von Kurzarbeitergeld doppelt. Deshalb ist es wenig überraschend, dass sich die Betroffenen nach Alternativen umgesehen haben und der Branche zehn Prozent des Personals abhandengekommen sind. In der Folge müssen viele Gasstätten ihre Öffnungszeiten einschränken oder können nicht so viele Tische bedienen, wie es eigentlich möglich wäre. Auch in Hotels müssen Touristen Einschränkungen beim Service hinnehmen.
Der Weg aus dieser Misere kann nur sein, alles dafür zu tun, das Image der Branche durch konkrete Maßnahmen zu verbessern. Die neuerliche Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft NGG, dass der Hotel- und Gaststättenverband endlich Verhandlungen über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages aufnehmen muss, ist mehr als berechtigt und längst überfällig. Qualität hat ihren Preis, das müssen auch die Mehrzahl der Arbeitgeber der Branche endlich anerkennen oder es geht mit dem Tourismusland Nummer eins bergab.“
Jeder Tag zählt – Folgeaufträge für die MV-Werften endlich sichern
Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Folgeaufträge für die MV-Weften“ (Drs. 7/6308, Anlage) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungen über Folgeaufträge für die MV-Werften sind gelinde gesagt ernüchternd. Seit drei Monaten wird verhandelt, im Ergebnis liegt lediglich eine Absichtserklärung der Konzernreederei vom 1. Juni 2021 vor.
Zu Recht stellen sich die Beschäftigten die Frage, ob die Rettung der Werften allein dem Zweck diente, keine schlechten Nachrichten vor den Bundes- und Landtagswahlen verkünden zu müssen. Mittlerweile zählt jeder Tag, damit möglichst viele Beschäftigte auf den Werften und in den Zulieferbetrieben eine Zukunft haben. Dazu muss Genting Hong Kong endlich die Karten auf den Tisch legen und klipp und klar erklären, ob die Global II gebaut werden soll oder nicht. Dies scheint gegenwärtig die einzig realistische Chance zu sein, kurzfristig die Auslastung der Werften und damit Beschäftigung zu sichern.
Die Landesregierung muss jede Unterstützung leisten, die rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um den Bau der Global II zu ermöglichen. Zudem muss sie für Transparenz bei den Verhandlungen sorgen und Druck machen, um eine Entscheidung über die Zukunft der Werften herbeizuführen. Die Hängepartie muss endlich ein Ende haben.“
Hotel- und Gaststättenbranche braucht stärkere Tarifbindung
Zur Personalnot in der Hotel- und Gaststättenbranche erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die herrschende Personalnot in der Hotel- und Gaststättenbranche ist eine Krise mit Ansage. Obgleich die Branche vor Corona jahrelang boomte, haben die Beschäftigten in vielen Unternehmen immer noch mit niedrigen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Es verwundert deshalb nicht, dass branchentypische Berufe, wie Koch und Köchin sowie Hotel- und Restaurantfachfrau bzw. -fachmann, seit Jahren die Top-Ten-Liste der unbesetzten Ausbildungsstellen anführen. Die Corona-Krise hat viele Beschäftigte hart getroffen. Wenn das Gehalt niedrig ist, tut der monatelange Bezug von Kurzarbeitergeld doppelt weh. Deshalb ist es wenig überraschend, dass sich die Betroffenen nach Alternativen umgesehen haben und der Branche zehn Prozent des Personals abhandengekommen sind. Dies und der saisonbedingte Mehrbedarf wirken sich nun negativ aus. Viele Gasstätten müssen ihre Öffnungszeiten einschränken oder können nicht so viele Tische bedienen, wie es eigentlich möglich wäre. Auch in Hotels müssen Touristen Einschränkungen beim Service hinnehmen.
Der Weg aus dieser Misere kann nur sein, alles dafür zu tun, das Image der Branche durch konkrete Maßnahmen zu verbessern. Aber anstatt mit der zuständigen Gewerkschaft NGG beispielsweise über einen gemeinsamen Antrag für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages zu sprechen, kommt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mit den Rezepten von gestern um die Ecke. Anstatt ein Sicherheitsnetz für alle Beschäftigten der Branche zu spannen und für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen zu sorgen, will man das Problem des Fach- und Arbeitskräftemangels durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aus Drittstaaten wie der Ukraine lösen. Das Kalkül dabei ist offenbar, dass diese eher bereit sind, die schwierigen Rahmenbedingungen zu akzeptieren und für den gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten. Auch das Ansinnen, die Axt an das Arbeitszeitgesetz anzulegen, ist noch nicht vom Tisch. Das ist ein gefährlicher Irrweg, der dazu führt, dass es immer schwieriger wird, qualitativ hochwertige touristische Angebote zu unterbreiten. Auch der DEHOGA ist in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass es sich im Tourismusland Nummer eins nicht nur lohnt Urlaub zu machen, sondern auch, dort zu arbeiten.“
Folgeaufträge für die MV-Werften auf den Weg bringen
Zu den anstehenden Verhandlungen über Folgeaufträge für die MV-Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Wenn die Zukunft der MV-Werften und die der Beschäftigten gesichert werden soll, ist eine zügige Entscheidung zu weiteren Aufträgen erforderlich. Hier muss endlich Butter bei die Fische, sonst geht die Hängepartie weiter.
Meine Fraktion erwartet von Genting Hong Kong eine klare Position, ob die Global II gebaut und abgenommen wird. Bund und Land stehen dann gemeinsam in der Verantwortung, die Finanzierung abzusichern. Es ist inakzeptabel, dass auch nach der Entscheidung über die Gelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes die Kuh nach wie vor nicht vom Eis ist. Es war von Anfang an kurzsichtig, über die Hilfen zu verhandeln, ohne dabei die mittelfristigen Perspektiven in Form von Folgeaufträgen im Blick zu haben.“
Wohnmobiltourismus verbessert – Forderung der Linksfraktion umgesetzt
Zum heutigen Bericht in der OZ „Camping-Urlaub in MV: Freie
Plätze auf einen Klick“ erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Vor knapp einem Jahr hat meine Fraktion die Forderung nach einer Qualitätsverbesserung im Wohnmobiltourismus ins Parlament und den Wirtschaftsausschuss getragen. Wie bei SPD und CDU üblich, wurde der Antrag im Plenum abgelehnt, da angeblich kein Handlungsbedarf bestehe.
Deshalb freut es mich umso mehr, dass nun ein Punkt der Forderungen der Linksfraktion erfüllt wurde. Es wurde die Internetseite https://www.campfindo.de/ eingerichtet, auf der Camperinnen und Camper ein gutes Angebot erhalten, um stressfrei und flexibel einen Stellplatz zu finden.
Hier dürfen wir auf dem Weg der Qualitätsverbesserung jedoch nicht stehenbleiben. Meine Fraktion fordert die Landesregierung des Weiteren auf, einen Dialog zwischen dem Campingverband und den Kommunen zu initiieren, mit dem Ziel, einheitliche Mindeststandards zu definieren. Dabei geht es um den Stromzugang, wichtige Sicherheitsstandards wie Fluchtwege, Brandschutz oder Beleuchtung sowie um öffentliche Ver- und Entsorgungsstationen. Hier haben zugesagte Gespräche bislang nicht stattgefunden (siehe Drs. 7/6293).“
Auch Betriebsrätinnen und -räte verdienen Anerkennung für ihre Arbeit
Zur heutigen Ehrung der Unternehmerinnen und Unternehmern des Jahres 2021 unter anderem durch das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion gratuliert den Unternehmerinnen und Unternehmern des Jahres 2021 herzlich zu dieser Ehrung. Mit dieser Preisverleihung wird auch deutlich, dass sich erfolgreiches unternehmerisches Handeln und Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit nicht ausschließen.
Einer von fünf Preisen wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern gestiftet. Das ist gut. Aber so wichtig die Ehrung für Unternehmerinnen und Unternehmer ist, so bedauerlich ist es, dass die rot-schwarze Landesregierung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die gleiche Aufmerksamkeit schenkt. Die Unterstützung eines von meiner Fraktion geforderten Betriebsräte-Preises haben SPD und CDU abgelehnt. Doch auch die Beschäftigten und deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter, die Betriebsräte, verdienen Anerkennung für ihre Arbeit. Das Betätigungsfeld reicht von der Standortsicherung, über den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Lohngestaltung bis hin zu neuen Schichtmodellen, Vereinbarkeitsfragen und der Gestaltung digitaler Transformation.
Doch auch in diesem Fall bleibt es bei Lippenbekenntnissen der Landesregierung, insbesondere von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die mehr Betriebsräte in den Unternehmen des Landes zwar begrüßen würde, aber ansonsten weitgehend untätig bleibt. Meine Fraktion erwartet von der nächsten Landesregierung, dass sie gemeinsam mit dem DGB einen Betriebsräte-Preis auslobt.“
Hintergrund. Nach Angaben der Landesregierung (Drs. 7/5607 und Drs. 7/2267) verfügen lediglich 9 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern über einen Betriebsrat (BR) und nur 38 Prozent der Beschäftigten in unserem Land werden von diesen vertreten. Selbst Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, verfügen nicht alle über einen Betriebsrat
Berufliche Ausbildung attraktiver machen
Zu den Arbeitsmarktzahlen für Juli 2021 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mehr als 4000 unbesetzte Ausbildungsplätze machen deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die berufliche Ausbildung muss endlich attraktiver werden.
Nur Unternehmen, die in Zukunft gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen bieten, werden eine Chance haben, ihre Stellen zu besetzen. Gleichzeitig muss die Landesregierung dafür sorgen, dass der Kahlschlag bei den Berufsschulen nicht noch weiter vorangetrieben wird und die bestehenden Berufsschulen fit für die Zukunft gemacht werden. Wir brauchen wieder eigenständige Berufsschulen im ländlichen Raum und nicht lediglich Außenstellen.
Darüber hinaus muss der Weg zu Betrieb und Schule mit dem Azubi-Ticket tatsächlich kostenfrei werden. Bei auswärtiger Unterbringung müssen die Kosten übernommen werden. Zu einer attraktiven beruflichen Ausbildung gehört auch, dass die Klassengröße auf maximal 26 Schülerinnen und Schüler begrenzt wird.“
Flughafen Rostock-Laage in ruhiges Fahrwasser bringen
Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Situation der Rostock-Laage-Güstrow GmbH“ (Drs.7/6252) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Auch der Flughafen Rostock-Laage hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren bekommen. Für 2021 werden mindestens 200 000 Euro mehr von den Gesellschaftern aufgebracht werden müssen, nachdem 2020 1,3 Mio. Euro mehr an Zuschüssen erforderlich waren.
Da nach wie vor ungewiss ist, inwieweit es zu weiteren Einschränkungen im Reiseverkehr kommen wird, ist es wichtig, dass auch das Land künftig bereit ist, gegebenenfalls höhere Zuschüsse zu gewähren. Der Flughafen muss wieder in ruhiges Fahrwasser gelangen. Die zurückliegenden Jahre belegen, dass regelmäßige Flugverbindungen zu wichtigen Drehkreuzen von den heimischen Unternehmen rege genutzt werden. Auch die Verbindungen zu beliebten Reisezielen waren gut gebucht. Der Flughafen Laage ist und bleibt ein wichtiger Teil der Infrastruktur des Landes und braucht langfristige Planungssicherheit.“
Regierung zeigt sich wenig interessiert an beruflicher Weiterbildung im Land
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Berufliche Weiterbildung für von Arbeitslosigkeit betroffene und dem Wandel in der Arbeitswelt besonders unterworfene Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/6184) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Die Antworten der Landesregierung zeugen von wenig Interesse an der Qualifizierung der beschäftigten und arbeitslosen Frauen und Männer im Land, die sich dem Wandel der Arbeitswelt stellen oder aber erst einmal die Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg schaffen müssen. Insbesondere für letztere wurde zum 1. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz auf Bundesebene in Kraft gesetzt.
Leider müssen wir für die Jahre 2016 bis 2019 feststellen, also noch vor der Corona-Pandemie, dass die Anzahl der geförderten Teilnehmenden sowohl an beruflicher Weiterbildung als auch an geförderter abschlussorientierter Weiterbildung zwar insgesamt gestiegen, die Anzahl der Teilnehmenden aus dem SGB-II-Bereich aber stetig gesunken ist.
Die Landesregierung stellt zudem fest, dass insbesondere das Qualifizierungschancengesetz für kleine Betriebe häufig eine Hürde darstellt. Eine Bewertung wolle man aber nicht vornehmen, da man an der Umsetzung nicht beteiligt sei. Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln, sondern Probleme erkennen und aussitzen!
Qualifizierung sei ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und besonders die Qualifizierung arbeitsloser und langzeitarbeitsloser Frauen und Männer einer der Schlüssel für den beruflichen Wiedereinstieg, hört man ein ums andere Mal von der Landesregierung, aber was rechts und links neben ihr passiert, das interessiert sie nicht. Dabei hat M-V gute Erfahrungen mit der überbetrieblichen Ausbildung gemacht und könnte diese in die Bildung gemeinsamer Schulungsgruppen einfließen lassen. Auch eine Koordinierungsstelle zur Entlastung der Unternehmen wäre denkbar.
Erneut zeigt sich auch an dieser Stelle eine offensichtlich fehlende, abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Jobcentern, die über die gelegentliche gemeinsame Verkündung des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen hinausgeht.“
Hintergrund: 2019 trat das Qualifizierungschancengesetz des Bundes in Kraft. Mit dessen Umsetzung sollte arbeitslosen und arbeitssuchenden Leistungsbeziehern ebenso wie Beschäftigten, die zum Beispiel infolge der Digitalisierung einem Wandel ihrer Beschäftigung besonders unterworfen sind, ein Weiterbildungsangebot unterbreitet werden. Während die Eintritte in entsprechende Fördermaßnahmen im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) in den Jahren 2019 und 2020 mit 1.111 bzw. 1.130 Teilnehmenden annähernd konstant waren, sank die Zahl im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) von 102 auf 69. Die Zahl der abschlussorientierten Weiterbildungen ging in beiden Rechtskreisen zurück. Im SGB III Bereich sank sie von 665 auf 649, im SGB II Bereich von 23 auf 20. Auffallend sind die unterschiedlichen Erfolgsquoten. Während Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB III in 93,5 bzw. 94,4% der Fälle ihre Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abschließen konnten, waren es bei Teilnehmenden aus dem Rechtskreis SGB II lediglich 69 bzw. 47,4%.
Schaut man sich an für welche Branchen am Häufigsten Weiterbildung angeboten wurde, so dominierten 2019 und 2020 die Altenpflege mit 350 bzw. 114 Teilnehmenden sowie die Fahrzeugführung im Straßenverkehr mit 215 bzw. 167 Teilnehmenden. Männer wurden dabei in beiden Jahren häufiger gefördert als Frauen, 2019 waren es 4.846 gegenüber 3.812 und 2020 schließlich 3.286 gegenüber 2.900. Problematisch bei der Umsetzung des Gesetzes ist in M-V einmal mehr die kleinteilige Unternehmensstruktur. Kleinere Betriebe verfügen häufig weder über Personalabteilungen noch über eine ausreichende Zahl von Beschäftigten, die zeitgleich zu einem bestimmten Thema weitergebildet werden können. Folglich müssten Maßnahmen betriebsübergreifend geplant und umgesetzt werden, was in der Praxis oft eine zu hohe Hürde darstellt. Hierfür gäbe es Lösungen wie die Organisation unternehmensübergreifender Lehrgänge und eine Koordinierungsstelle zur Entlastung der Firmen vom bürokratischen und sonstigen Aufwand.
Wenig überraschend hat die Corona Pandemie auch massive Auswirkungen auf die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gehabt. Viele Maßnahmen konnten nicht angetreten oder mussten ausgesetzt bzw. abgebrochen werden. Ganz grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass Weiterbildung eine Schlüsselrolle zukommt. Je besser die Qualifizierung umso so sicherer und besser bezahlt ist häufig der Arbeitsplatz. Und je offener die Unternehmen sich für berufsbegleitende Qualifizierung zeigen, umso attraktiver sind sie als Arbeitgeber.
Übergangslösung ohne Kapazitätseinschränkungen ist gute Nachricht für die Schulwerkstätten
Die Aufregung war groß, als der Landtagsabgeordnete und Stadtvertreter der LINKEN Henning Foerster, Mitte Mai die Schulwerkstatt „Fit for Life“ in Lankow besuchte. Denn obwohl die Corona Pandemie erwiesenermaßen die sozialpädagogischen Betreuungsnotwendigkeiten, insbesondere für schulaversive Kinder und Jugendliche noch erhöht hat, sorgte eine Handreichung zur Neuorganisation der Arbeit in den Schulwerkstätten für reichlich Wirbel. Die Praktiker beklagten drohende Kapazitätseinschränkungen sowie die mangelhafte Einbeziehung der Träger. Zum Stichtag 31.03.2021 wurden in Lankow 30 Schülerinnen und Schüler in drei Lerngruppen besonders beschult und sozialpädagogisch begleitet. Foerster wandte sich daraufhin sowohl an die Stadt als auch an das Bildungsministerium.
Ein Antwortschreiben aus der Verwaltung bringt nunmehr Licht ins Dunkel. Im Rahmen der Inklusionsstrategie des Landes wird es künftig eine Neuausrichtung des Förderbereiches für Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in der emotionalen-sozialen Entwicklung (eSE). Hier sieht das Schulgesetz ein abgestuftes Förderangebot vor. Als „niederschwelliges“ Angebot können die Schulen sog. Familienklassenzimmer vorhalten. Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägtem Förderbedarf im Bereich eSE sollen auch künftig Unterstützung in den Schulwerkstätten finden, die als „mittlere“ Stufe der Förderung fungieren sollen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem ausgeprägten eSE-Förderbedarf wird es künftig sogenannte eSE-Klassen geben.
„Die wichtigste Botschaft ist sicherlich, dass meine Anfragen einen Stein ins Rollen gebracht haben. Zwischenzeitlich hat eine Reihe von Abstimmungsrunden stattgefunden. Das kommende Schuljahr wird demnach als Übergangsjahr gesehen und es wird es keine Kapazitätsreduzierung geben. Für die Ausgestaltung in der Folgezeit werden die notwendigen Gespräche unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure, auch der Schulwerkstätten von Caritas und Internationalem Bund in Lankow und im Mueßer Holz fortgesetzt. Die Ergebnisse sollen dann in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung einfließen, über die in der Stadtvertretung entschieden wird“, gab sich Foerster, der seit Jahren gute Arbeitsbeziehungen zur Schulwerkstatt pflegt, erleichtert.
Initiativen für Langzeitarbeitslose und Schutz vor Corona werden benötigt
Zu den heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juni erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Henning Foerster:
„Durch die Öffnungen nach dem Ende des Corona-Lockdowns ist die Anzahl der erwerbslosen Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern erwartungsgemäß gesunken, besonders auch in den touristisch geprägten Regionen.
Erfreulich ist, dass es nicht nur im Vergleich zum Vorjahr, sondern auch im Vergleich zum Jahr 2019 weniger unversorgte Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz als auch weniger unbesetzte Ausbildungsplätze gibt.
Bedenklich sind hingegen der Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe und der mit 43,5 Prozent unverhältnismäßig hohe Anteil langzeitarbeitsloser Frauen und Männern, deren Anzahl ohne die Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gegenüber dem Juni 2020 um 5.820 auf nunmehr 26.806 gestiegen ist.
Während die Zahl der Arbeitslosen im Arbeitslosengeldbezug im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4.000 sank, ist die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug im Vergleich zum Juni 2020 lediglich um 336 zurückgegangen.
Die Landesregierung muss sich jetzt mit den Beschäftigungsträgern im Land und der Bundesagentur für Arbeit zusammensetzen und einen Weg für die nächsten Monate entwerfen..
Für die Unternehmen im Land muss auch in den Sommermonaten der Schutz vor Corona-Virus-Varianten oberste Priorität haben, denn impfen und testen sind besser als zu schließen.“
Landesamt für Gesundheit und Soziales muss personell aufgestockt werden
Zur heutigen Vorstellung des Jahresberichtes des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS M-V) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion dankt den Beschäftigten des LAGuS für ihre Arbeit, insbesondere für ihr Engagement im vergangenen Jahr unter erschwerten Bedingungen und der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie.
Diese Arbeit ist umso mehr zu würdigen, da bereits in den Jahren davor bei sinkender Beschäftigtenzahl immer mehr Aufgaben auf das Amt übertragen wurden. Allein von 2012 bis 2018 wurden von 588 Stellen 100 abgebaut. Bereits vor Corona hat diese Streichung die Kontroll- und Beratungsmöglichkeit spürbar eingeschränkt und die Beschäftigten belastet.
Seit Jahren kritisiert meine Fraktion diese Entwicklung. Die Behörde stößt nach eigenen Angaben trotz aller Bemühungen, die Aufgaben möglichst effizient zu erledigen, an ihre Grenzen, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Die jetzt wegen der Pandemie erfolgte und zeitlich befristete Personal-Aufstockung im Gesundheitsbereich war überfällig und muss dringend verstetigt werden.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Personal des LAGuS insgesamt an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Dies gilt vor allem, aber nicht ausschließlich für den Bereich der Arbeitsschutzkontrollen.“
Entwarnung für Landesbedienstete – keine Reinigungspflicht
Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Kürzung der Reinigungsleistungen in Liegenschaften des Landes und Beschaffung von Akku-Staubsaugern“ (Drs. 7/6132) erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Beschäftigten in den Ministerien des Landes können aufatmen: Sie sind weder verpflichtet noch aufgefordert, ihre Büro- und Gemeinschaftsräume selbst zu reinigen. Mit zwei Akku-Staubsaugern ist das wohl auch kaum zu leisten, bereits für die 140 Beschäftigten in der Staatskanzlei wäre es ein Kunststück.
Allerdings erschließt sich meiner Fraktion nicht, warum die Kürzungen bei den Reinigungsleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der verstärkten Inanspruchnahme des Homeoffice standen, nach der Rückkehr der Beschäftigten in die Büros nicht wieder zurückgenommen werden. Stattdessen macht die Landesregierung den Umfang und die Qualität der Reinigung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern abhängig.
Bleibt zu hoffen, dass es mit der Wirtschaft rasch bergauf geht, sonst müssen die Landesbediensteten doch noch zu Schrubber und Feudel greifen. Nach der Logik der Landesregierung müssten obendrein in den Liegenschaften im Ostteil des Landes niedrigere Reinigungsstandards gelten, weil die wirtschaftliche Entwicklung auf niedrigerem Niveau verläuft.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Kürzung der Reinigungsleistungen in ihren Liegenschaften so schnell wie möglich zurückzunehmen.“
Anhaltendes Bekenntnis der SPD für gute Arbeit allein reicht nicht
Zur Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD „Gute Ideen für gute Arbeit – Mecklenburg-Vorpommern weiter voranbringen“ erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Gute Ideen für gute Arbeit sind grundsätzlich richtig und wichtig, um das Land voranzubringen. Allerdings hatte die SPD in jahrelanger Regierungsverantwortung viel Zeit, Ideen für gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur zu entwickeln, sondern auch umzusetzen.
Die Erfinderin von Hartz IV und des größten Niedriglohnsektors in der EU hat weder auf Bundesebene noch bei uns im Land ihre Versprechen erfüllt. Gute Arbeit ist gekennzeichnet durch gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Doch wie sieht die Realität bei uns im Land aus?
Einsatz für die schnellere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns – abgelehnt.
Mindestlohnkontrollen – abgelehnt.
Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – abgelehnt.
Stärkung der Arbeit der Betriebsräte und der Mitbestimmung – abgelehnt.
Abschaffung sachgrundloser Befristungen – abgelehnt.
Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung – abgelehnt.
Stattdessen arbeiteten im Jahr 2019 in Mecklenburg-Vorpommern weniger Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung als im Jahr 2015. Unser Bundesland weist die geringste Industriedichte aller Bundesländer auf. Und der Bruttolohn je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer liegt in Mecklenburg-Vorpommern immer noch unter dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer.
Dass die SPD nach so vielen Jahren in der Großen Koalition und noch mehr Jahren an der Spitze der Landesregierung ihr Bekenntnis für gute Arbeit erneuert, ja erneuern muss, macht sie und ihre Versprechen nicht glaubwürdiger.“
SPD und CDU wenden sich erneut gegen höhere Löhne
Zur Ablehnung des Antrags „Mecklenburg-Vorpommern aus dem Lohnkeller führen – Weichen für die Zukunft richtig stellen“ erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Auch 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Lohnunterschiede zwischen Ost und West gravierend und behindern die Entwicklung unseres Bundeslandes. So klaffte im Jahr 2019 zwischen den mittleren Einkommen der Vollzeitbeschäftigten zwischen Ost und West immer noch eine Lücke von 24,7 Prozent – und dies, obwohl die Menschen im Osten 1,5 Stunden in der Woche länger arbeiten.
Um eine gesetzliche Rente über Sozialhilfeniveau zu erhalten, ist gegenwärtig einen Bruttolohn in Höhe von 12,21 Euro pro Stunde erforderlich, bei einer 39-Stunden-Woche und das 45 Jahre lang. Neben einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13 Euro und Maßnahmen zur Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen fordert meine Fraktion deshalb im Rahmen eines regionalen Arbeitsmarkt-Monitorings die spezifischen Herausforderungen zu untersuchen und konkrete Maßnahmen daraus abzuleiten.
Am Ende dieser Wahlperiode müssen wir festhalten: Die Landesregierung sowie die Fraktionen von SPD und CDU haben in den zurückliegenden fünf Jahren zahlreiche Vorschläge meiner Fraktion abgelehnt, die zum Ziel hatten, die Tarifbindung zu stärken und Mecklenburg-Vorpommern aus dem Lohnkeller zu holen. Genauso abgelehnt haben sie die Stärkung der Mitbestimmung der Beschäftigten, die ebenfalls zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen führen. Landesregierung und Koalitionsfraktionen sind sich auch in der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode treu geblieben. Sie haben sich wieder gegen höhere Löhne und damit gegen die Beschäftigten und ein attraktives Land zum Leben und Arbeiten ausgesprochen.“
SPD und CDU lassen Produktionsschulen im Regen stehen
Zur Ablehnung des Gesetzentwurfes der Linksfraktion „Entwurf eines Gesetzes über die Förderung der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/5877) erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Sowohl die Landesregierung als auch die Fraktionen von SPD und CDU im Landtag haben ihr Versprechen, die Finanzierung der Produktionsschulen im Land endlich auf sichere Füße zu stellen, nicht eingelöst. Damit bleibt es bei der mit vielen Unwägbarkeiten verbundenen Projektförderung. Das haben die Produktionsschulen angesichts der immens wertvollen und mehr als 20 Jahre erfolgreich geleisteten Integrationsarbeit nicht verdient.
Auch die bei der EU angemeldete Aufstockung der ESF-Mittel auf 18,2 Mio. Euro für die nächsten sieben Jahre hilft nur bedingt weiter. Die Produktionsschulen bleiben zwar am Netz, zeitlich begrenzte Förderbescheide, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, fehlende Planungssicherheit und kaum Mittel zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Angebotes bleiben die bremsenden Bedingungen. Dazu kommt noch ein Wust an Bürokratie.
SPD und CDU ignorieren nicht nur, dass es sich bei den Produktionsschulen um ein bewährtes Instrument für schulaversive und auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf gestrauchelte Jugendliche handelt. Sie missachten auch die hoch engagierte Arbeit der Werkstattpädagoginnen und -pädagogen sowie der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Der Landkreistag wie auch die beiden Sozialpartner DGB und Vereinigung der Unternehmensverbände stehen dem Anliegen meiner Fraktion offen gegenüber. Deshalb werden wir das Vorhaben in der nächsten Wahlperiode erneut aufgreifen und stehen als politischer Partner und Sprachrohr auch weiterhin an der Seite der Produktionsschulen im Land.“
Kein Sparen an der falschen Stelle – Reinigungskräfte nicht im Stich lassen
Zur Protestaktion von Vertretern des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern wegen der Kürzungen der Reinigungsaufträge in Ministerien und Landesbehörden erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion hat bereits Mitte April die Kürzungen der Reinigungsaufträge durch die Landesregierung auf die Tagesordnung des Landtags setzen lassen und den Protest der betroffenen Beschäftigten vor dem Schloss aktiv unterstützt. Wenn jetzt der Wirtschafsverband Handwerk nachzieht, dann ist das nur konsequent und meine Fraktion stellt sich auch an die Seite dieser Unternehmen.
Die SPD-Fraktion hat seinerzeit im Parlament zwar die Leistungen der Reinigungskräfte mit schönen Worten gewürdigt, sah sich allerdings außerstande, sich vor dem Schloss den Sorgen und der berechtigten Wut der Protestierenden zu stellen. Zugleich hat sie den Entzug der Leistungen verteidigt.
Die Kürzungen als notwendigen Beitrag für coronabedingte Sparmaßnahmen hinzustellen, ist hanebüchener Unsinn und gegenüber den Beschäftigten ein Hohn. Wir fordern die Offenlegung der neuen Verträge und der Einsparungen. Eine Antwort auf die erste Kleine Anfrage zum Thema erwarten wir in den nächsten Tagen.“
Linksfraktion unterstützt Protest gegen Kürzung der Reinigungsaufträge
Zu der für morgen geplanten Protestaktion des Wirtschaftsverbandes Handwerk wegen der Kürzungen der Reinigungsaufträge in Ministerien und Landesbehörden erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion hat bereits Mitte April die Kürzungen der Reinigungsaufträge durch die Landesregierung auf die Tagesordnung des Landtags setzen lassen und den Protest der betroffenen Beschäftigten vor dem Schloss aktiv unterstützt.
Wenn jetzt der Wirtschafsverband Handwerk nachzieht, dann ist das nur konsequent und meine Fraktion stellt sich auch an die Seite dieser Unternehmen.
Die SPD-Fraktion hat im Parlament zwar die Leistungen der Reinigungskräfte seinerzeit mit schönen Worten gewürdigt, sah sich allerdings außerstande, sich vor dem Schloss den Sorgen und der berechtigten Wut der Protestierenden zu stellen.
Die Kürzungen als notwendigen Beitrag für coronabedingte Sparmaßnahmen hinzustellen, ist hanebüchener Unsinn und gegenüber den Beschäftigten ein Hohn. Wir fordern die Offenlegung der neuen Verträge und der Einsparungen. Eine Antwort auf die erste Kleine Anfrage zum Thema erwarten wir in den nächsten Tagen.“
Änderungen beim Kurzarbeitergeld drohen Unternehmen zu belasten
Zu den anstehenden Änderungen beim Kurzarbeitergeld erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Zum 30. Juni enden verschiedene Regelungen für das Kurzarbeitergeld, so zum Beispiel die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen. Ab Anfang Juli werden nur noch 50 Prozent erstattet.
Auch die Regelung, dass bereits Kurzarbeit angemeldet werden kann, wenn 10 Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben, endet dann. Nur wer bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit angemeldet hat, fällt noch unter die erleichterten Bedingungen. Gleiches gilt für den Wegfall des Minusstunden-Aufbaus bei den Beschäftigten.
Firmen und Beschäftigte, die diese Regelungen und Termine nicht kennen oder aufgrund von Produktionsengpässen erst nach 30. Juni Kurzarbeit anmelden bzw. in Kurzarbeit geschickt werden, können ein böses Erwachen erleben und sehen sich möglichweise großen finanziellen Problemen ausgesetzt – ähnlich wie beim Ende der Insolvenzantragspflicht am 30. April.
Die Landesregierung muss sich umgehend im Bund dafür einsetzen, dass die erleichterten Kurzarbeitergeld-Regelungen über den 30. Juni hinaus verlängert und die Insolvenz-Antragspflicht rückwirkend zum 1. Mai für Unternehmen ausgesetzt wird, die Corona-bedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Es wäre fatal, wenn Unternehmen und Beschäftigte, die die Pandemie bis jetzt überstanden haben, nun mit den Corona-Lockerungen untergehen.“
Werften unter Rettungsschirm – Anschlussaufträge sichern
Zur Freigabe der Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes für die MV Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist gut, dass in Berlin endlich eine positive Entscheidung gefallen und damit die Hängepartie für die Beschäftigten auf den MV Werften vorerst beendet ist.
Das angekündigte Bemühen von Wirtschaftsminister Harry Glawe um die Finanzierung von Anschlussaufträgen unterstützen wir ausdrücklich. Denn nur so lässt sich die Zukunft der Werften tatsächlich sichern.“
Russlandtag ist wichtiger Beitrag für gute Beziehungen
Zum heute digital stattfindenden Russlandtag erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Der Russlandtag ist ein wichtiger Beitrag für gute Beziehungen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Russland. Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung unverändert an einem gutnachbarschaftlichen Verhältnis interessiert ist und trotz des Widerstands aus den USA auch die Fertigstellung der Ostsee-Pipeline Nordstream 2 wünscht.
Wirtschaftsvertreter verweisen auf eine inzwischen mehr als 50 Jahre andauernde Energiepartnerschaft und sehen Erdgas als notwendige Brücke für eine sichere Energieversorgung nach Atom- und Kohleausstieg und bis zu einer stabilen Versorgung aus erneuerbaren Energien. Ermutigend ist dabei, dass sich deutsche und russische Unternehmen gleichermaßen stark engagieren, wenn es um Zukunftstechnologien wie Wasserstoff geht.
Kooperationen gibt es zudem auch im Bereich Forschung und Lehre, Transport und Logistik oder Gesundheitswirtschaft. Sehr deutlich wurde, dass sich an der langfristigen Bedeutung des russischen Marktes für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und der gesamten Bundesrepublik nichts geändert hat. Russland ist und bleibt ein wichtiger Wirtschaftspartner. So verzeichneten die deutschen Exporte nach Russland im Jahresvergleich 2020 zu 2021 trotz Corona wieder deutliche Zuwächse. Im letzten Quartal 2020 stiegen auch die Investitionen deutscher Unternehmen in Russland wieder spürbar an. All dies zeigt, dass es richtig ist, die regionale Kooperation zu pflegen und trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen im Dialog zu bleiben.“
Für die kommenden Monate arbeitsmarktpolitischen Plan auflegen
Zu den Arbeitsmarktzahlen im Mai erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mit dem Ende des Corona-Lockdowns nimmt auch die Tourismuswirtschaft wieder an Fahrt auf. Zugleich geraten die Bauwirtschaft und das produzierende Gewerbe durch Lieferengpässe und fehlendes Personal in Schwierigkeiten.
Wie viele Unternehmen die Pandemie nicht überstehen werden, das wird sich erst im zweiten Halbjahr zeigen. Auch die Zahl der Privatinsolvenzen wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Pandemie hat einkommensschwache Haushalte besonders hart getroffen und auch die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer ist deutlich angestiegen und macht inzwischen 41 Prozent aller Arbeitslosen aus.
Die Landesregierung muss sich endlich mit den Beschäftigungsträgern im Land und der Bundesagentur für Arbeit zusammensetzen und einen Weg für die kommenden Monate aufzeigen, wie mit einem arbeitsmarktpolitischen Plan die vielen Männer und Frauen unterstützt werden können, die als Verliererinnen und Verlierer der Pandemie dastehen.“
Hängepartie endlich beenden und Zukunft der MV- Werften sichern
Zur heutigen Sondersitzung des Landtags zur Situation der MV-Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Hängepartie, der viele tausend Beschäftigte in der maritimen Industrie rund um die MV-Werften ein Jahr lang ausgesetzt waren, muss endlich beendet werden. Dazu müssen die erreichten Erfolge in den Verhandlungen über die Hilfen für die MV-Werften nun auch formal zügig zum Abschluss gebracht werden. Sobald der Bund eine positive Entscheidung trifft, müssen die Verhandlungen über weitere Aufträge unverzüglich aufgenommen werden. Denn nur mit weiteren Aufträgen können die MV-Werften in eine sichere Zukunft geführt werden.
Um die maritime Industrie krisenfester zu machen, muss sie sich breiter aufstellen und auf innovative Zukunftsthemen wie green oder smart shipping setzen. Dazu sollte unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums ein maritimer Zukunftsrat berufen werden. Es muss darum gehen, eine maritime Strategie für M-V zu entwickeln, die natürlich auch entsprechend finanziell untersetzt sein muss.“
Urlaubsland M-V meldet sich zurück
Zu den heute beschlossenen Öffnungen für den Tourismus in M-V erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Henning Foerster:
„Es ist ein wichtiger und absolut sinnvoller Schritt, dass die Öffnung des Tourismus in M-V vorgezogen wird und sich das Urlaubsland M-V nun endlich wieder zurückmeldet. Während in anderen Bundesländern bereits zu Pfingsten wieder Gäste empfangen werden konnten, wurden hierzulande noch immer keine Einnahmen erzielt. Mit der heute beschlossenen Öffnungsperspektive kann die Branche nun mit voller Kraft wieder an den Start gehen.
Sehr wichtig ist auch, dass der arg gebeutelte Kinder- und Jugendtourismus gleichermaßen eine Perspektive erhält. Die Einrichtungen, die fast ausschließlich von Klassen- und Gruppenfahrten leben, haben eine enorme Durststrecke hinter sich. Nun gilt es seitens der Landesregierung mit den Einrichtungen die Hygienekonzepte und Regeln für die Ferienfreizeiten für die Kinder in den Sommerferien, Vereinsfahrten und Familienurlaube zu klären, um auch hier für Planungssicherheit zu sorgen. Mit Blick auf das kommende Schuljahr muss dann auch geklärt werden, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Klassenfahrten durchgeführt werden können.“
Gute Nachricht für die maritime Industrie – Folgeaufträge zügig sichern
Zur Ankündigung, dass die MV-Werften unter den Rettungsschirm des Bundes kommen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die heutige Nachricht, dass die MV-Werften unter den Rettungsschirm des Bundes kommen, lässt aufatmen. Das sind sehr gute Nachrichten für die gesamte maritime Industrie in M-V.
Doch nach einer kurzen Zeit, die man sich für die Freude über diese Entscheidung nehmen darf, müssen schleunigst die Weichen für weitere Folgeaufträge gestellt werden. Denn nur so lässt sich die Zukunft der Werften tatsächlich sichern. Es darf nicht passieren, dass sich die Beschäftigten auf den Werften und in den Zulieferbetrieben dann am Ende des Jahres erneut in einer Hängepartie befinden.
In diesem Zusammenhang fordere ich die Geschäftsführung der MV-Werften auf, nochmals zu prüfen, wie möglichst viele der Beschäftigte gehalten werden können. Es wäre fatal, mehrere hundert Beschäftigte auf die Straße zu setzen, die dann mittelfristig erneut für weitere Aufträge gebraucht werden. Auch hier sehe ich die Landesregierung in der Pflicht, alle Hilfsmöglichkeiten zu prüfen. Die Sicherung der Beschäftigung hatte und hat für meine Fraktion oberste Priorität.“
Landesregierung muss sich beim Bund für Insolvenzschutz einsetzen
Zur Aufhebung des Insolvenzschutzes für pandemiegeplagte Unternehmen erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es war falsch, den Insolvenzschutz für pandemiegeplagte Unternehmen zum 30. April 2021 enden zu lassen. Aufgrund der verzögerten Öffnungen ist es nach wie vor vielen Unternehmen nicht möglich, Einnahmen zu erzielen, die zur Deckung der laufenden Kosten oder darüber hinaus notwendig sind. In Unternehmen einiger Branchen herrschen zudem Lieferengpässe oder gar Lieferausfälle. Viele Unternehmen sind deshalb weiter auf staatliche Hilfen angewiesen, um überhaupt den laufenden Betrieb oder gar das Überleben sichern zu können.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Insolvenzanzeigepflicht rückwirkend ab 1. Mai für weitere drei Monate ausgesetzt wird – für alle Firmen, die pandemiebedingt in eine Zahlungsunfähigkeit geraten sind. Eine einsetzende Insolvenzwelle wäre ein harter Schlag für die Wirtschaft in M-V und muss unter allen Umständen verhindert werden.“
Erster kleiner Schritt in die richtige Richtung für Tourismuswirtschaft
Zur Ankündigung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, wonach einheimische Dauercamper von Pfingsten an auf ihren Plätzen auch übernachten können, erklärt der tourismus- und wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Korrektur in Sachen Camping für Einheimische war überfällig. Es war niemandem zu erklären, warum Camper tagsüber ihren Platz besuchen, Rasen mähen, Hecke schneiden oder grillen, am Abend aber nicht in die eigene Koje kriechen dürfen. Ein höheres Infektionsrisiko war zu keinem Zeitpunkt gegeben.
So richtig diese Entscheidung ist, so bedauerlich bleibt, dass es offenbar zu Pfingsten keine weitergehenden Öffnungsschritte für die gebeutelte Tourismusbranche im Land geben wird. Wer zurecht wieder gastronomische Angebote ermöglicht, kann genauso gut den Bootsverleih wieder öffnen. Ebenso gut wäre kontaktarmer Urlaub im eigenen Wohnmobil, Campingwagen oder im Ferienhaus machbar – ohne allzu große Gesundheitsrisiken.
Wie das geht, beschrieb der deutsche Ferienhausverband schon vor Wochen. Familien machen im Ferienhausurlaub nichts anderes als zu Hause – nur eben im Schwarzwald, in der Lüneburger Heide, an der Ostsee oder in Ostfriesland, sogar mit weniger Kontakten. Gäste buchen und bezahlen online, packen ihre Koffer in den eigenen PKW, kaufen vorher Proviant im heimischen Supermarkt, holen sich am Ferienhaus den Schlüssel aus dem Tresor und schließen die Tür zu ihrer gereinigten und desinfizierten Ferienwohnung auf. Sie verbringen ihre Tage an der frischen Luft, die Familien genießen gemeinsam die Abende und können sich von den Strapazen der zurückliegenden Monate erholen.
Nach wie vor wird bei der Frage, welche Form von Urlaub unter Pandemiebedingungen wieder möglich ist, zu wenig differenziert. Damit wird die Chance auf einen sanften Wiedereinstieg in Sachen Tourismus verpasst, der den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und dennoch das Signal sendet, dass Urlauberinnen und Urlauber im schönen Nordosten der Republik bereits jetzt wieder willkommen sind.“
Endlich Entscheidung über Zukunft der MV-Werften treffen
Zur heutigen Nationalen Maritimen Konferenz in Rostock erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Auch in der maritimen Industrie hat die Corona-Pandemie deutliche Spuren hinterlassen. Doch längst nicht alle Probleme sind neu oder gar durch Corona verursacht. Seit Jahren wird in der Branche über die unzureichenden Finanzierungshilfen gesprochen. Ebenso lange bekannt sind die ungünstigen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen, die dazu führen, dass der Preis regiert und Unternehmen im Ausland Vorteile gegenüber den heimischen Unternehmen haben.
Der Bund muss gerade heute beweisen, dass der Schiffbau in Deutschland noch gewollt ist und eine Zukunft hat. Warme Worte helfen den Tausenden Beschäftigten auf den Werften und in den Zulieferunternehmen nicht. Die Entscheidung über die Zukunft der MV-Werften ist längst überfällig.
Heute allein über die Rolle und Bedeutung der maritimen Industrie zu sprechen, während über den Köpfen von Tausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Damoklesschwert der Arbeitslosigkeit schwebt, wird weder der auch für M-V so wichtigen Branche noch den darin Beschäftigten gerecht.“
Beschäftigte müssen besser geschützt werden
Zur Ablehnung des Antrags „Beschäftigte künftig besser schützen – Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bund und Land stärken“ erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Fehlende Schutzkleidung, gefährliche Baustellen, Arbeitsverdichtung, monotone Arbeit, Überstunden – es gibt viele Dinge, die der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht zuträglich sind. Die Pandemie hat viele bereits lange bekannte Defizite wie unter einem Brennglas deutlich werden lassen und verstärkt. Gehäufte Infektionsfälle in Schlachtbetrieben und anderen Betrieben der Ernährungswirtschaft, die teilweise skandalöse Unterbringung von Saisonarbeitskräften, fehlende Schutzmasken und Desinfektionsmittel in Krankenhäusern und Pflegeheimen und damit verbundene Erkrankungen und Todesfälle sprechen für sich. Von einer präventiv-wirksamen Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann keine Rede sein. Ohne Kontrolle ihrer Einhaltung, nutzen Gesetze und Verordnung reichlich wenig.
Das ist genau das Problem: Zwischen 2002 und 2020 sank die Zahl der Personalstellen bei der Arbeitsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern um mehr als die Hälfte von 159 auf 78. Tatsächlich für den Arbeitsschutz zuständig sind nicht einmal 50 Beschäftigte. Aktuell ist ein Aufsichtsbeamter für 13 591 Beschäftigte zuständig. In M-V kommt statistisch nur noch alle 20 Jahre ein Arbeitsschutzinspekteur zu einer Kontrolle in den Betrieb.
Deshalb fordert meine Fraktion unter anderem die zusätzliche Ausbildung und personelle Aufstockung in den Arbeitsschutzbehörden, eine verpflichtende, regelmäßige Arbeitsschutzerklärung der Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsbehörden, den Erlass einer Anti-Stress-Verordnung und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte sowie ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und höhere Sanktionen bei Arbeitsschutzverstößen.
Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern bei ihrer Arbeit besser zu schützen, lautet das Gebot der Stunde. Die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU wiegeln ab, haben nur lauwarme Worte übrig oder erklären sich für nicht zuständig. Das ist unverantwortlich und gefährdet letztlich Leib und Leben der Beschäftigten.“
Öffnungsperspektive für Tourismus schaffen
Zur aktuellen Diskussion über Öffnungsperspektiven für den Tourismus erklärt der wirtschafts- und tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung ist nach mittlerweile mehr als einem Jahr Pandemie groß. Zugleich wächst mit jedem Monat der Schließung touristischer Einrichtungen der wirtschaftliche Druck bei den Unternehmen. Die Forderung nach einer schrittweisen Öffnungsperspektive ist nachvollziehbar.
Mit Blick auf gesundheitliche Risiken ist es erforderlich, künftig stärker zu differenzieren. Es macht einen Unterschied, ob man in eine Ferienwohnung fährt, auf dem Zeltplatz seinen Urlaub verbringt, im Caravan mit seiner Familie das Land erkundet oder in einem vollen Hotel Urlaub macht. Unter freiem Himmel ist das Ansteckungsrisiko nach wissenschaftlichen Erhebungen deutlich geringer. Daher sollte zu Pfingsten 2021 zunächst kontaktarmer Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Feriendörfern mit Selbstversorgung sowie auf Camping- und Caravanstellplätzen wieder ermöglicht werden. Auch die Außengastronomie oder der Bootsverleih sollten wieder öffnen dürfen.
Damit würden auch aktuelle, geradezu absurd anmutende Regelungen ad acta gelegt. So dürfen inländische Dauercamper zurzeit zwar tagsüber ihren Platz nutzen, aber nicht in ihren Campingwagen übernachten. Dauercampingplatz-Besitzer, die vollständig geimpft sind, dürfen als Tagestouristen anreisen, aber ebenfalls nicht in ihren Wagen schlafen, was mit Blick auf Anreisezeiten aus Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt sinnfrei erscheint.
Für Hotels und Pensionen sollte man auf die Erfahrungen im Nachbarland Schleswig-Holstein schauen und die Gelegenheit einräumen, den Regelbetrieb unter pandemischen Bedingungen im Rahmen von Modellregionen zu erproben. Sollten sich die guten Erfahrungen aus dem Nachbarland auch hierzulande bestätigen, können bei anhaltendem Impffortschritt, sinkender Inzidenz und dem saisonal bedingten Abflauen des Pandemiegeschehens weitere Öffnungsschritte beraten werden.“
Hilfen für Unternehmen, Familien und Beschäftigungsträger nötig
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat April erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Kurzarbeit und die Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht bis Ende April entlasten auch in diesem Monat den Arbeitsmarkt in M-V. Arbeitsmarktpolitische Verlierer der Pandemie sind im Allgemeinen Geringverdiener, Minijobber, Soloselbständige sowie langzeitarbeitslose Frauen und Männer. Die Zahl letzterer ist den 12. Monat in Folge auf 27 000 gestiegen und stellt für die Zeit nach der Corona-Krise die größte Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar. Es spricht Bände, dass diese Entwicklung im Bericht des Wirtschaftsministeriums ausgespart bleibt.
Neben den Hilfen für Unternehmen, einschließlich der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht, brauchen die Familien der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit, in Arbeitslosigkeit sowie im Hartz-IV-Bezug dringend Hilfen.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der erleichterte Zugang zur Grundsicherung müssen um mindestens sechs Monate verlängert und sofort ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro eingeführt werden. Darüber hinaus muss jeder Erwachsene im Hartz-IV-Bezug rückwirkend ab Januar bis einschließlich Juni einen Corona-Zuschuss von 100 Euro pro Monat erhalten.
Der geplante einmalige Zuschuss von 150 Euro ist weder auskömmlich noch rechtlich haltbar, wie das Sozialgericht Karlsruhe Ende März festgestellt hat. Zudem erneuert meine Fraktion die Forderung nach einer Unterstützung und Öffnungsperspektiven für die Bildungs- und Beschäftigungsträger.“
Saisonarbeitskräfte brauchen soziale Absicherung und gute Löhne
Zum Saisonstart in der Landwirtschaft erklärt der arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Ohne den Einsatz ausländischer Erntehelferinnen und -helfer gäbe es hierzulande wohl keinen frisch geernteten Spargel oder Erdbeeren. Deshalb sind die Kolleginnen und Kollegen auch bei uns im Land willkommen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass diese dringend gebrauchten Saisonarbeitskräfte kaum sozial abgesichert sind, schlecht bezahlt werden und oft unter weiteren schlechten Einsatzbedingungen leiden. Ihre kurzfristige Beschäftigung ist von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit, die Bundesregierung hat die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auch in diesem Jahr von 70 Tagen auf 102 Tage ausgeweitet.
Meine Fraktion unterstützt deshalb die Forderung des DGB Nord und der zuständigen Einzelgewerkschaft IG BAU nach einem Flächentarifvertrag, in dem die Rechte der Beschäftigten verbindlich abgesichert werden. Darüber hinaus wären Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Tag der Beschäftigung, Kontrolle von Arbeits- und Infektionsschutzvorschriften, Beratung der Erntehelferinnen und -helfer bereits bei Einreise in ihrer Landessprache und ein Zutrittsrecht für Mitarbeiter der Beratungsstelle für ausländische Projekte CORRECT zu den Betrieben und Unterkünften wirksame Schritte zur Verbesserung der Lage.
Hintergrund. Mit dem Saisonstart in der Landwirtschaft kommen auch in diesem Jahr tausende Erntehelfer in den Norden. Ende Juni 2020 waren in Schleswig-Holstein 3068, in Mecklenburg-Vorpommern 2624 von ihnen ohne Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung auf den Feldern beschäftigt. Im zweiten Corona-Jahr hat die Bundesregierung die eigentlich auf 70 Tage begrenzte Frist, innerhalb der die Erntehelfer sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können, ausgeweitet – auf insgesamt 102 Tage.
Quelle: https://nord.dgb.de/presse/++co++0d554a52-a42e-11eb-bb7c-001a4a160123
Schülerfirmen brauchen mehr als warme Worte
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/5903) erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern mit dem geringsten Gründungsgeschehen, und auch die Sicherung der Betriebsnachfolge ist oft problematisch. Vor diesem Hintergrund sind Schülerfirmen als Bestandteil des Schulalltags von zentraler Bedeutung. Schülerfirmen helfen jungen Leuten dabei, Verantwortungsbewusstsein und die Prinzipien wirtschaftlichen Denkens und Handelns zu erlernen und zu üben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch das unternehmerische Wirken erworben werden, sind somit für die klein- und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur des Landes von besonderem Wert.
Auch deshalb ist es ein Trauerspiel, wie die Landesregierung das einstige Erfolgsprojekt verkümmern lässt. Bei dem anhaltenden Verschwinden von Schülerfirmen von einer Erfolgsgeschichte zu sprechen, grenzt an Hohn. Von ehemals 145 Schülerfirmen existieren heute noch 62. Dies bedeutet einen Rückgang um 57 Prozent! An dieser Negativentwicklung hat die Landesregierung maßgeblichen Anteil. Mit dem ‚Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf‘ wurde den Schülerfirmen die bis dahin erfolgreiche Förderung und Unterstützung entzogen. Mit der geplanten Einführung der Umsatzsteuerpflicht ab 2023 droht neues Ungemach.
Wenn die Landesregierung ihre eigene Einschätzung zur Wichtigkeit der Schülerfirmen als Instrument der praktischen Berufsorientierung ernst meint, muss sie ihren Kurs schleunigst ändern. Sie muss sich auf Bundesebene für die Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung der Schülerfirmen einsetzen und hierzulande die einstige Förderung und Unterstützung wiederbeleben. Darüber hinaus müssen positive Beispiele landesweit bekannt gemacht werden und es sind finanzielle Anreize zu schaffen, etwa durch regelmäßige Wettbewerbe mit attraktiven Preisgeldern.“
Ohne sie geht nichts – auch Reinigungskräfte sind systemrelevant
Zur heutigen Aussprache im Landtag „Ohne sie geht nichts – auch Reinigungskräfte sind systemrelevant“ erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion unterstützt die aktuelle Kampagne ‚Ohne uns geht nix!‘, mit der die Industriegewerkschaft BAU auf die prekäre Situation der Beschäftigten in der Gebäudereinigung aufmerksam macht.
Ob in Kita, Schulen, der öffentlichen Verwaltung, Büros, Bussen oder Bahnen, Krankenhäuser oder Pflegeheimen – nicht nur in Corona-Zeiten leisten die Beschäftigten der Reinigungsbranche eine schwere, unverzichtbare Arbeit unter oftmals unzureichenden Arbeitsbedingungen. Nicht nur dass Mecklenburg-Vorpommern auch in dieser Branche im Lohnkeller der Bundesrepublik sitzt – den Beschäftigten fehlt bei ihrer schweren Arbeit oft auch die notwendige Schutzausrüstung. Schlechte Bezahlung und mangelnder Schutz der Beschäftigten sind Ausdruck der Geringschätzung der geleisteten Arbeit. Die Männer und Frauen verdienen Respekt und eine bessere Bezahlung, denn sie sind sehr wohl systemrelevant – auch wenn dieser Begriff umstritten ist.
In diesem Zusammenhang ist es äußerst kritisch zu bewerten, dass die Landesregierung ausgerechnet in der Zeit der Pandemie Kürzungen bei der Glas- und Raumreinigung um jährlich 50 000 Stunden ankündigt. In ihren Liegenschaften soll die Innenreinigung nur noch zweimal im Monat statt wöchentlich, die Fensterreinigung nur noch einmal im Jahr erfolgen. Dies ist in Zeiten erhöhter Hygieneanforderungen widersinnig und führt unweigerlich auch zu einem Arbeitsplatzabbau. Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Interesse der Beschäftigten und der Hygiene am Arbeitsplatz ihre Entscheidung zurückzunehmen.“
Drohender Entlassung von 1000 Beschäftigen nicht tatenlos zusehen
Zur Ablehnung des Antrags der Linkfraktion „Entschlossen für den Erhalt der Majorel-Callcenter in Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg“ (Drs. 7/5971) erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist enttäuschend, dass SPD und CDU angesichts des drohenden Verlustes von 1000 Arbeitsplätzen lediglich eine Aussprache für erforderlich gehalten haben und sich vor einem klaren Bekenntnis durch einen Landtagsbeschluss drücken.
Die Landesregierung darf der drohenden Entlassung nicht tatenlos zusehen. Die Entwicklung des Majorel-Callcenters am Standort Eiweiler (Saarland) zeigt, was politisches Engagement von höchster Stelle bewirken kann – der Standort wurde erhalten und inzwischen wird der Personalbestand wieder aufgestockt.
Die Landesregierung muss bis zum letzten Tag alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Schließung der Callcenter zu verhindern. 1000 Arbeitsplätze, die einstmals vom Land gefördert wurden, müssen ihr genau so viel wert sein wie 1000 Arbeitsplätze auf den MV-Werften. Die Inaussichtstellung einer möglichen Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ersetzt nicht das Handeln und Engagement der Landesregierung.“
Marktpräsenzprämie geht an den Bedarfen der Unternehmen vorbei
Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Marktpräsenzprämie Einzelhandel“ (Drs. 7/ 5869) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die im Januar eingeführte Marktpräsenzprämie für den stationären Einzelhandel geht offenbar an den Bedarfen der Unternehmen vorbei. Anders lässt sich die geringe Nutzung des Programms nicht erklären.
Lediglich zwei Prozent der Unternehmen aus dem Einzelhandel haben bislang einen Antrag auf die Pauschale von 5000 Euro gestellt. Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Infektionslage gelten weiterhin massive Einschränkungen. In der Folge sind die Umsätze im Einzelhandel nach wie vor dramatisch niedrig. Die Unternehmen haben somit keinerlei Anlass, das Unterstützungsangebot auszuschlagen.
Antragsberechtigt sind lediglich Unternehmen, die im November und Dezember 2020 mehr als 70 Prozent Umsatzeinbußen hatten. Dies ist offenbar eine Ursache dafür, dass viele Einzelhändler von der Prämie nicht profitieren können. Die Landesregierung muss evaluieren, ob dies eine maßgebliche Hürde für die Betriebe darstellt, oder ob weitere Gründe für die niedrige Inanspruchnahme vorliegen. Dann gilt es entsprechend nachzusteuern. Ein weiteres Förderprogramm, das an den Bedarfen vorbeigeht und nicht bei den Unternehmen ankommt, führt lediglich zu weiterem Frust – das Letzte, was die Wirtschaft in der gegenwärtigen Lage braucht.“
Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro erforderlich
Zu den Arbeitsmarktzahlen im März erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die anhaltenden Schließungen und Einschränkungen in der Corona-Pandemie werden sich weiter mehrfach negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Vielen Unternehmen droht die Luft auszugehen, da die Hilfen mit bürokratischen Hürden gepflastert sind und verspätet oder gar nicht bei den Unternehmen ankommen. Die touristischen Regionen trifft das besonders hart. Aufgrund des geringen Lohnniveaus in M-V können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von dem Kurzarbeitergeld allein ihre Existenz bestreiten. Zudem bleiben zunehmend Frauen und Männer längere Zeit arbeitslos und stürzen in Hartz IV.
Meine Fraktion fordert umgehend die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes in Höhe von 1200 Euro sowie die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung um mindestens sechs Monate. Darüber hinaus müssen für die Bildungs- und Beschäftigungsträger nach Ostern Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist den 11. Monat in Folge auf über 26 000 gestiegen und hat im Vergleich zum März 2020 um 7400 zugenommen, was Beschäftigungshilfen in den kommenden Monaten umso erforderlicher macht. Beschäftigungsträger müssen von der Agentur für Arbeit und vom Land personelle und finanzielle Unterstützung bekommen.“
Campingverband bestätigt Forderungen nach Qualitätssteigerung
Zum heute im Wirtschaftsausschuss durchgeführten Expertengespräch mit dem Verband der Campingwirtschaft erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Der Wohnmobiltourismus boomt. Gerade in M-V haben die Anreisen und Übernachtungen deutlich zugenommen. Dabei erstreckt sich die Hauptsaison auf wenige Wochen, was dazu geführt hat, dass vermehrt Stellplätzte geschaffen wurden. Dabei gibt es bislang keinerlei einheitliche Standards, was ein Stellplatz an Service und Sicherheit vorhalten muss, wie beispielsweise Ver- und Entsorgung oder die Stromversorgung.
Die Einführung solcher Standards wäre mittels Änderung der Campingplatzverordnung möglich und muss von der Landesregierung endlich in Angriff genommen werden. Darüber hinaus muss die Saison verlängert werden, um für Entlastung zu sorgen. Nicht zuletzt muss auch in dieser Tourismussparte der Weg in das digitale Zeitalter geebnet werden. Eine mobile Applikation für die Wohnmobiltouristen, die eine Übersicht über Stellplätze mit Angaben zur Verfügbarkeit, Entsorgungsmöglichkeiten und weiteren Angeboten erhalten, muss geschaffen werden. So soll gerade im Hochsommer sichergestellt werden, dass Wohnmobiltouristen auf noch freie Kapazitäten gelenkt werden. Hier ist die Landesregierung gefordert, dieses Vorhaben auch finanziell zu unterstützen.
Das Expertengespräch hat viele Forderungen meiner Fraktion aus dem letzten Jahr bestätigt. Jetzt ist es an der Zeit zu handeln und für einen Qualitätsschub zu sorgen.“
1000 Arbeitsplätze in Gefahr – Majorel muss jetzt Chefsache werden
Zu den Informationen des Wirtschaftsministeriums in Sachen Majorel heute im Wirtschaftsausschuss erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Seit Monaten bemühen sich die Betriebsräte und die Politik um eine Lösung für die drei von der Schließung bedrohten Callcenter-Standorte in Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin. Meine Fraktion hat das Thema mehrfach im Wirtschaftsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt, den Kontakt zwischen den Betriebsräten und dem Ministerium hergestellt und sich auch im Landtag klar positioniert.
Die Ergebnisse der bisherigen Gespräche sind leider mehr als ernüchternd. Bislang ist das Majorel-Management nicht von der für Ende 2021 geplanten Schließung abgerückt. Angebotene Hilfen des Landes wurden lediglich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Das ist bitter, denn aus Sicht der Betriebsräte gibt es durchaus die Chance, eine komplette Schließung abzuwenden. Selbst wenn der Großauftrag der Deutschen Telekom wegfällt, böten Serviceleistungen für andere Telefonanbieter, Versicherungen oder Banken die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Arbeitsplätze zu retten.
Daher fordere ich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf, das Thema zur Chefsache zu machen und persönlich mit dem Management von Majorel zu verhandeln. Es geht um das Schicksal von 1000 Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Deshalb gilt es, hier das gleiche Engagement an den Tag zu legen wie bei der Rettung von Arbeitsplätzen auf den MV-Werften.“
Bemühungen um mehr Tarifbindung laufen komplett ins Leere
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Gute Löhne in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs.7/5799, Anlage) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Wenn es danach ginge, wie oft diese Landesregierung mit der Ministerpräsidentin vorweg, angekündigt hat, die Tarifbindung im Land stärken zu wollen, dann müsste M-V schon längst Weltmeister der Tariflöhne sein. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Tarifbindung ist nach wie vor miserabel. So waren 2019 lediglich 23 Prozent der Betriebe tarifgebunden, 28 Prozent orientierten sich an einem Tarifvertrag, Tendenz zum Vorjahr fallend.
Die bisherigen Maßnahmen der Großen Koalition zur Steigerung der Tarifbindung und des Lohnniveaus in M-V laufen offenbar komplett ins Leere. So wurde als großer Wurf verkauft, dass seit 2018 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten nur noch gefördert werden, wenn sie Tariflöhne zahlen. Sage und schreibe ein Unternehmen ist unter diese Regelung gefallen. Deshalb muss die Pflicht zur Tariflohnzahlung im Rahmen der Wirtschaftsförderung bereits auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte ausgeweitet werden. Nur so lässt sich tatsächlich ein Effekt erzielen.
Als ein weiterer Flop entpuppt sich einmal mehr das Landesvergabegesetz. Der Vergabemindestlohn von derzeit 10,35 Euro ist und bleibt ein Armutslohn. Wenn die Landesregierung nun einräumt, dass lediglich zwei Branchenmindestlöhne unterhalb dieses Vergabemindestlohns liegen, dann wird klar, dass er viel zu niedrig ist, um überhaupt Wirkung zu erzielen. Deshalb muss der Vergabemindestlohn sofort auf 13 Euro angehoben werden. Das Vergabegesetz muss dann in einem zweiten Schritt zu einem Tariftreuegesetz weiterentwickelt werden, damit die Zahlung von regional gültigen Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen zum Standard wird.“
Kahlschlag auf den MV-Werften verhindern
Zum Antrag der Linksfraktion „Alle Werftstandorte der MV-Werften sichern“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Seit Monaten wartet der Landtag auf ausstehende Gutachten über die Zukunft des Konzerns Genting Hong Kong und der MV-Werften. Immer wieder wurden Termine verschoben. Auch die jüngsten Ankündigungen der Landesregierung, dass die Gutachten nun zeitnah vorliegen werden, sind offenbar erneut Schall und Rauch.
Und während alle auf die Gutachten warten, steht der drohende Kahlschlag auf den MV-Werften im Raum. Der Verlust von 1200 Arbeitsplätze und die Schließung des Standortes Stralsund sind nach wie vor nicht vom Tisch. Von einem klaren Bekenntnis von SPD und CDU zu allen Standorten war auch heute nichts zu spüren. Anders ist die Ablehnung unseres Antrags nicht zu verstehen.
Meine Fraktion erneuert die Forderung und bleibt dabei, dass sich die Landesregierung am Verhandlungstisch nicht nur für alle Standorte einsetzen, sondern auch deutlich machen muss, dass der Abbau von Arbeitsplätzen so gering wie möglich gehalten wird. Dazu sind alle Möglichkeiten, wie weitere Kurzarbeit, kollektive Arbeitszeitabsenkung oder Insourcing von Aufträgen, die bisher extern vergeben wurden, zu nutzen. Zudem muss mit Hochdruck an alternativen Aufträgen gearbeitet werden. Ein auf ein Minimum reduzierter Stellenabbau muss zudem mit einem Sozialplan und der Einrichtung einer Transfergesellschaft flankiert werden. Das kann und muss hinsichtlich der in Rede stehenden hohen Millionenbeträge zur Rettung der Werften die Haltung des Landes sein.“
SPD/CDU überlassen Produktionsschulen weiter einer ungewissen Zukunft
Zur Ablehnung der Überweisung des Gesetzentwurfes über die Förderung der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern in die Ausschüsse des Landtags erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist ein Armutszeugnis, dass sowohl die Landesregierung als auch die Fraktionen von SPD und CDU die Produktionsschulen im Land in ungewissen und unzumutbaren Verhältnissen belassen. Sie werden in ihrer Weiterentwicklung behindert, statt ihre dauerhafte Finanzierung zu sichern und allen Beteiligten überschaubare und planbare Perspektiven zu geben.
Die Produktionsschulen im Land leisten unter schwierigsten Bedingungen seit mehr als zwanzig Jahren eine engagierte und unersetzliche Arbeit bei der sozialen und beruflichen Integration Jugendlicher. Obwohl der Bedarf mit Sicherheit weiter besteht, ist ihre Zukunft unsicher. Meine Fraktion schlägt vor, die bürokratische projektbezogene EU-Förderung auf eine verlässlichere und einfachere Landesförderung umzustellen. Das lehnen sowohl die Landesregierung als auch die Landtagsfraktionen von SPD und CDU ab, obwohl die Produktionsschulen weiter wichtiger Baustein im Landeskonzept für den Übergang von der Schule in Beruf sind.
Nach mehr als 20 Jahren Ungewissheit haben die Werkstattpädagoginnen und Werkstattpädagogen, die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die Schulleitungen und auch die Träger der Produktionsschulen mehr verdient als nur Lippenbekenntnisse.“
Landesregierung muss Beschäftigten von Majorel helfen
Zur Festlegung von Majorel/Bertelsmann, einem der weltweit größten Dialogunternehmen, die drei Callcenter in Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg am Ende dieses Jahres zu schließen, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Nachdem das Management von Majorel, ehemals Bertelsmann, nun offenbar abschließend erklärt hat, die drei Callcenter an den Standorten Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg zu schließen und 1000 Beschäftigte zu entlassen, ist die Landesregierung gefordert, den Beschäftigten zu helfen.
Meine Fraktion appelliert zugleich an das Callcenter-Management von Majorel, die Schließungspläne zurückzunehmen und gemeinsam mit den Beschäftigten und der Landesregierung nach anderen Lösungen zu suchen, zumal die Telekom als Großauftraggeber signalisiert hat, auch weiterhin entsprechende Auftragsvolumina bereitzustellen. In seiner Unternehmenspräsentation stellt sich Majorel als einfallsreicher sowie langfristiger und verlässlicher Partner dar. Das kann nicht nur für das Geschäftemachen, sondern muss auch für die Beschäftigten gelten.
Das letzte Wort darf in dieser Sache noch nicht gesprochen sein und die Landesregierung muss sich mit Blick auf ihre Antworten auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/5681 fragen lassen, welche Strategie sie bezüglich der Call-Center im Land verfolgt. Keine Strategie zu haben, wäre die schlechteste Variante und unverantwortlich.“
Mindestkurzarbeitergeld und längerer Bezug von Arbeitslosengeld
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Pandemie hat das Land und die Wirtschaft in großen Teilen weiter im Griff. Ob es in den kommenden Wochen größere Lockerungen in Handel, Gastronomie und Tourismus geben wird, ist derzeit ungewiss.
Derweil befinden sich Tausende Frauen und Männer weiterhin in Kurzarbeit. Vielen, die in den zurückliegenden Monaten bereits arbeitslos geworden sind, droht der Absturz in Hartz IV, wenn sie nicht schon dort gelandet sind. Und auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum Februar 2020 erneut gestiegen, diesmal um 6500 Personen.
Von Kurzarbeitergeld nach Mindestlohn können viele Betroffene kaum leben. Deshalb unterstützt meine Fraktion die Forderung der Gewerkschaften nach Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes in Höhe von 1200 Euro. Erforderlich ist darüber hinaus auch die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung um 6 Monate. Jetzt gilt es, den Absturz in Hartz IV und somit noch mehr Armut im Land zu verhindern.“
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung von Homeoffice seit Beginn der Corona Krise in M-V“ (Drs. 7/5765) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Homeoffice ist für einen Teil der Beschäftigten seit langem technisch möglich und wird derzeit wegen der Covid-19-Pandemie als Instrument zur Kontaktvermeidung am Arbeitsplatz immer häufiger eingesetzt. Zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesregierung nur bedingt auskunftsfähig, für die Wirtschaft verweist sie auf fehlendes Zahlenmaterial für das Jahr 2020. Dies verwundert, wird die Diskussion über das Homeoffice doch gerade in der Corona-Krise rauf und runter und teilweise hochemotional diskutiert.
Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird Homeoffice häufig genutzt. In der Staatskanzlei und den Ministerien arbeiteten im Juni 2020 die Hälfte der Beschäftigten von zu Hause, zuletzt waren es 86 Prozent. Auch in den Landesbehörden ist Homeoffice weit verbreitet, 65 Prozent der Beschäftigten nutzen zurzeit das Instrument. Wie hoch die Präsenzanteile am Arbeitsplatz gegenüber der Zeit im Homeoffice sind, variiert je nach Aufgabengebiet.
Eigenartig mutet die Antwort der Landesregierung zum mehrfach angekündigten Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Dieser hatte ursprünglich eine gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf bis zu 24 Tage im Jahr vorgesehen, sofern betriebliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen. Der Widerstand von CDU/CSU führte dazu, dass der Entwurf derart abgeschwächt wurde, dass Beschäftigte nun lediglich ihren Anspruch beim Arbeitgeber geltend machen können. Dieser kann mit Daumen rauf oder runter reagieren. Die Schweriner Koalitionäre drücken sich um eine klare Positionierung und bekunden, keine Kenntnis von dem Papier zu haben.
Dabei gibt es ausreichend Regelungsbedarf. Nach Informationen der Hans- Böckler-Stiftung haben lediglich 17 Prozent aller Beschäftigten im Homeoffice in Deutschland entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 blieben einer Studie der Fachhochschule Dortmund zufolge 80 Prozent der befragten Beschäftigten im Homeoffice auf den daraus entstandenen Kosten wie erhöhten Strom- und Heizkosten oder Kosten für die technische Ausstattung sitzen. Auch weitere Fragen, wie ein Rückkehrrecht an den eigentlichen Arbeitsplatz, eine professionelle Arbeitszeiterfassung oder die Sicherstellung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung, bedürfen jenseits der aktuellen Situation einer gesetzlichen Grundlage. Denn Homeoffice wird und muss nach der Corona-Krise mehr sein als ein Reaktionsinstrument.“
Zu den Warnungen des Oberbürgermeisters vor Wirtschaftsfeindlichkeit im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Ansiedlung von Amazon erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter und Landtagsabgeordneter der LINKEN:
„Der Oberbürgermeister sollte die Kirche im Dorf lassen. Man kann die Auseinandersetzung um die Amazon Ansiedlung auch sachlich führen. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Verwaltungsspitze in diesen, Corona-bedingt auch wirtschaftlich schwierigen Zeiten froh ist, wenn sich Unternehmen im Stadthaus melden, die sich im Industriepark ansiedeln und dabei 130-190 neue Arbeitsplätze schaffen wollen. Genauso nachvollziehbar ist jedoch, dass man speziell diese Ansiedlung bei den Gewerkschaften kritisch sieht. Seit mehr als 7 Jahren kämpft ver.di schließlich gemeinsam mit den Beschäftigten beim milliardenschweren Versandriesen darum, Arbeitszeiten, Urlaub, Sondervergütungen und Gehälter tariflich zu regeln. Bislang leider ohne Erfolg. Von daher braucht es nun wirklich keine Belehrungen zur Rolle von Gewerkschaften aus der Teppichetage des Schweriner Stadthauses. Als ehemaligem Betriebsrat sollte dem Oberbürgermeister die Rollenverteilung in dieser Auseinandersetzung eigentlich klar sein. Nicht viel besser sind Dr. Badenschiers Aussagen zum früheren Ansiedlungsvorhaben der IBG Goeke Technology Group. Die Kritiker dieses Vorhabens, darunter auch meine Fraktion, hatten seinerzeit den Plänen einheimischer Unternehmen, zur touristischen Entwicklung des Grundstückes am Ziegelsee, inklusive Wassertankstelle, den Vorzug gegenüber dem Vorhaben dort Ingenieurswohnungen zu errichten und Roboter bauen zu lassen, gegeben. Dies nun Jahre später herzunehmen, um pauschal das Gespenst einer vermeintlich drohenden Wirtschaftsfeindlichkeit an die Wand zu malen, ist nicht nur unnötig sondern auch wirklichkeitsfern.“
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Call-Center- und Contact-Service-Center bzw. CRM/CXM-Services in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 7/5681) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V, Henning Foerster:
„Die Entwicklung der Call-Center-Branche in Mecklenburg-Vorpommern steht offensichtlich nicht im Fokus der Landesregierung, wie aus deren Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorgeht.
Obwohl sich die Branche seit vielen Jahren zumindest bei der Umsatzentwicklung oberhalb der ostdeutschen Bundesländer und sogar im Bundesvergleich bewegt, was ziemlich einzigartig für unser Bundesland sein dürfte, hat die Landesregierung keinerlei Erkenntnisse über eine mögliche Entwicklung und Handlungsbedarfe der Branche.
Nichts zu wissen, scheint wiedermal ein sanftes Ruhekissen zu sein für diese Landesregierung. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum die Löhne der Beschäftigten in den Call-Centern in M-V trotz deutlich höherer Umsätze als bundesweit genauso deutlich am Ende der Lohnleiter liegen. Mit einem Median-Lohn von 1865 Euro brutto pro Monat liegt M-V auf dem drittletzten Platz. Weniger verdienen nur noch Callcenter-Agenten in Brandenburg und Bremen.“
Hintergrund: Die 32 Call-Center (CC) in M-V erzielten im Jahr 2010 insgesamt einen Umsatz in Höhe von 45,114 Mio. Euro, was im Durchschnitt 1,409 Mio. Euro entspricht. Im Jahr 2018 stieg der Umsatz der nun noch 26 CC auf 114,527 Mio. Euro, was einer Steigerung um 154 Prozent und einem durchschnittlichen Einzelumsatz in Höhe von 4,4 Mio. Euro entspricht. Bundesweit haben die 816 CC 2018 einen Umsatz in Höhe von 2,371 Mrd. Euro erzielt, was im Durchschnitt 2,9 Mio. Euro entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2010 entspricht das einer Umsatzsteigerung um 41 Prozent. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit https://con.arbeitsagentur.de/
Zu den heutigen Demonstrationen der Werftarbeiter und der IG Metall erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion,
Henning Foerster:
„Seit Monaten harrt ein Großteil der Beschäftigten auf den Werften in Kurzarbeit aus und hofft darauf, dass die Bemühungen zur Rettung der drei Schiffbaustandorte von Erfolg gekrönt sein werden.
Letzte Woche erreichte sie die Nachricht, dass mehr als ein Drittel ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Dies sei die bittere Pille, die sie schlucken müssten, um dem Ziel eines tragfähigen Sanierungskonzeptes und damit der Rettung durch Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds näher zu kommen, hieß es.
Meine Fraktion unterstützt die Forderungen der IG Metall, die aktuell vor allem darauf gerichtet sind, den Arbeitsplatzabbau für die Betroffenen Kolleginnen und Kollegen sozial abzufedern. Stehen Betriebsänderungen größeren Ausmaßes an, ist die Bildung einer Transfergesellschaft ein übliches Instrument, um den direkten Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern und die Beschäftigten für die Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz zu qualifizieren.
Die Landesregierung steht in der Pflicht, der von ihr stets gebetsmühlenartig beteuerten herausragenden Bedeutung der Werftstandorte und ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen. Jetzt muss sie Flagge zeigen, darf die Werftarbeiterinnen und -arbeiter nicht im Regen stehen lassen und muss auch selbst finanzielle Mittel zur Unterstützung des Vorhabens bereitstellen.“
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall in M-V“ (Drs. 7/5721) erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Beschäftigte im Einzelhandel, in den Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weitere Berufsgruppen sind in der Corona-Pandemie einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Dies belegen auch die Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Danach haben sich seit Oktober 2020 in Alten- und Pflegeheimen 965 Beschäftigte mit dem Corona Virus infiziert. Im Bereich Kita und Schule waren es seit August 162 Erzieherinnen und Erzieher sowie 116 Lehrkräfte. Für andere Bereiche liegen keine Daten vor.
Bis zum Jahresende 2020 sind in M-V 19 Anträge auf Anerkennung als Berufskrankheit infolge einer Erkrankung mit dem Virus eingegangen. Wie viele davon erfolgreich waren, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor. Die Anerkennung von Infektionskrankheiten als Berufskrankheit setzt voraus, dass der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war. Eine Anerkennung in anderen Bereichen ist grundsätzlich möglich, sofern dort ähnlich hohe Risiken bestehen. Handelt es sich um Branchen, in denen keine Anerkennung als Berufskrankheit möglich ist, kommt gegebenenfalls eine Anerkennung als Arbeitsunfall in Betracht.
In der Praxis ist das Anerkennungsverfahren mit hohen Hürden verbunden. Die Beschäftigten müssen beweisen, dass die Krankheit auf einen Kontakt mit einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person zurückzuführen ist. Lediglich im Einzelfall kann auch der Nachweis eines massiven Infektionsgeschehens im Betrieb ausreichen. Daher empfehlen Gewerkschaften ihren Mitgliedern, Verstöße gegen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz zu dokumentieren – wie etwa das Fehlen von Masken und Desinfektionsmitteln oder die Nichteinhaltung von Mindestabständen. Derartige Aufzeichnungen sollten bei einer Covid-19- Erkrankung zusammen mit der Anzeige eines Arbeitsunfalls oder dem Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit eingereicht werden. Betroffene Beschäftigte müssen darüber hinaus bestmöglich beraten werden. Der Beifall von gestern schmeckt bitter, wenn sie im Ernstfall auf sich allein gestellt bleiben. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind gleichwertige Versicherungsfälle, die mit einem Anspruch auf das volle Leistungsspektrum verbunden sind. Dies können Maßnahmen der medizinischen Behandlung und Rehabilitation sowie der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sein. Gesundheitliche Spätfolgen einer erlittenen Erkrankung können Rentenansprüche auslösen, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent und mehr gemindert ist. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und zur Jahresmitte erneut nachfragen. Dann sollten auch erste Zahlen zu den anerkannten Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen vorliegen.“
Zur Diskussion über den Stellenabbau auf den MV-Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Zustimmung meiner Fraktion zu den Hilfen für die MV-Werften war stets an den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze und aller drei Standorte geknüpft.
Wenn ein Stellenabbau nicht vermeidbar ist, dann ist es vernünftig, dass dieser über einen Sozialplan erfolgen soll. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass offenbar erneut der Standort Stralsund zur Disposition steht. Bislang war auch seitens der Geschäftsführung signalisiert worden, dass die Standorte Rostock, Wismar und Stralsund erhalten bleiben sollen. Diese Zusage muss eingehalten werden.
Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie sich ebenfalls dafür einsetzt und mit Nachdruck den Erhalt aller Standorte einfordert. Der Landtag hat sich im Sommer vergangenen Jahres klar für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze und aller Standorte positioniert. Das darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss Grundlage für die Verhandlungen mit Genting Hong Kong und der Geschäftsführung der MV-Werften sein.“
Zur Ankündigung der FHM ihren Schweriner Standort aufzugeben und ihre Aktivitäten künftig in Rostock zu bündeln erklärt Henning Foerster Stadtvertreter und Landtagsabgeordneter der Linken:
„Das Bedauern des Oberbürgermeisters über den Rückzug der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) aus der Landeshauptstadt Schwerin reicht nicht aus.
Dr. Badenschier muss sich fragen lassen, ob seine Bemühungen bei seinen Parteifreunden in den Landesministerien und insbesondere in der Staatskanzlei ausreichend waren, um den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schwerin in den nächsten Jahren tatsächlich zu stärken.
Objektiv betrachtet muss man diese Frage augenblicklich mit ‚Nein‘ beantworten. Schaut man sich die im Dezember 2020 unterzeichneten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes für die Jahre 2021 bis 2025 an, findet man Schwerin insgesamt neunmal. Einmal auf der letzten der 136 Seiten im Zusammenhang mit dem Welterbe-Antrag, zweimal im Zusammenhang mit dem Staatstheater und sechsmal als Ort der Unterschrift. Konkrete Absichtserklärungen oder gar finanziell untersetzte Vorhaben in Sachen Hochschulstandort finden sich dagegen leider nirgends. Erneut wird also wertvolle Zeit ins Land gehen.
Daher muss es jetzt darum gehen, darauf hinzuwirken, dass sich das Vorhaben Hochschulstandort Schwerin in möglichst allen Wahlprogrammen, der zu den Landtagswahlen, antretenden Parteien wiederfindet. Nur so besteht die Chance, unabhängig von der Farbgebung der neuen Regierung, ein solches Anliegen auch im nächsten Koalitionsvertrag zu verankern.“
Zum aktuellen Stand der Verhandlungen der Betriebsräte mit dem Management der Majorel-Callcenter über die Schließung von drei Standorten in M-V zum 31.12.2021 erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Trotz der Vorschläge der Betriebsräte zum Erhalt der Majorel-Servicecenter in Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund gibt es beim Management offensichtlich keine Bewegung in der Sache. Lediglich über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan will die Unternehmensführung verhandeln. Die vom Land angebotene Unterstützung geht ihr nicht weit genug. Da stellt sich die Frage, wieviel es denn sein darf und was den Damen und Herren konkret vorschwebt, um ihre Meinung zu ändern?
Immer wieder vom Unternehmen ins Feld geführt wird der auslaufende Vertrag mit dem Großkunden Deutschen Telekom. Während die Betriebsräte auch bei dessen Ausfall gute Chancen sehen, wenigstens die Standorte und somit einen Teil der Arbeitsplätze zu retten, betont das Management sein Recht, Schließungsentscheidungen im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit zu treffen. Offenbar sind selbst die ohnehin nicht üppigen Löhne der hiesigen Beschäftigten, die zumeist auf oder nur knapp über Mindestlohnniveau liegen, noch zu hoch.
Ich fordere das Callcenter-Management auf, die Vorschläge der Betriebsräte ernsthaft zu prüfen und in den kommenden Wochen ergebnisoffen zu verhandeln. Die Landesregierung sollte die Gespräche über Hilfen für das Unternehmen und die 1.000 von einer möglichen Schließung betroffenen Beschäftigten fortsetzen. Bis zur Wiederaufnahme der Verhandlungen Ende Februar muss Bewegung in die Sache kommen, sonst drohen die Lichter an den drei Standorten für immer auszugehen.“
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Call-Center- und Contact-Service-Center bzw. CRM/CXM-Services in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 7/5681) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V, Henning Foerster:
„Die Entwicklung der Call-Center-Branche in Mecklenburg-Vorpommern steht offensichtlich nicht im Fokus der Landesregierung, wie aus deren Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorgeht.
Obwohl sich die Branche seit vielen Jahren zumindest bei der Umsatzentwicklung oberhalb der ostdeutschen Bundesländer und sogar im Bundesvergleich bewegt, was ziemlich einzigartig für unser Bundesland sein dürfte, hat die Landesregierung keinerlei Erkenntnisse über eine mögliche Entwicklung und Handlungsbedarfe der Branche.
Nichts zu wissen, scheint wiedermal ein sanftes Ruhekissen zu sein für diese Landesregierung. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum die Löhne der Beschäftigten in den Call-Centern in M-V trotz deutlich höherer Umsätze als bundesweit genauso deutlich am Ende der Lohnleiter liegen. Mit einem Median-Lohn von 1865 Euro brutto pro Monat liegt M-V auf dem drittletzten Platz. Weniger verdienen nur noch Callcenter-Agenten in Brandenburg und Bremen.“
Hintergrund: Die 32 Call-Center (CC) in M-V erzielten im Jahr 2010 insgesamt einen Umsatz in Höhe von 45,114 Mio. Euro, was im Durchschnitt 1,409 Mio. Euro entspricht. Im Jahr 2018 stieg der Umsatz der nun noch 26 CC auf 114,527 Mio. Euro, was einer Steigerung um 154 Prozent und einem durchschnittlichen Einzelumsatz in Höhe von 4,4 Mio. Euro entspricht. Bundesweit haben die 816 CC 2018 einen Umsatz in Höhe von 2,371 Mrd. Euro erzielt, was im Durchschnitt 2,9 Mio. Euro entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2010 entspricht das einer Umsatzsteigerung um 41 Prozent. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit https://con.arbeitsagentur.de/prod/entgeltatlas/ liegt der Median-Lohn im CC in M-V bei 1.865 Euro, in Brandenburg bei 1.853 Euro, in Bremen bei 1.719 Euro. In Hamburg beträgt der Median-Lohn 2.474 Euro. Bundesweiter Spitzenreiter ist Hessen mit 2.929 Euro brutto pro Monat
Zur Mitteilung der Landesregierung, Wirtschaftshilfen des Bundes vorzufinanzieren, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Unternehmen brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe, um über die Zeit des Lockdowns zu kommen. Dies wurde ihnen auch von der Politik zugesichert.
Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen des Bundes war zu Jahresbeginn immer noch reichlich Sand im Getriebe. Woche für Woche mehrten sich Rückmeldungen von Unternehmen, denen das Wasser bis zum Hals steht. Meine Fraktion hat diese Problematik aufgegriffen und in der vergangenen Woche von der Landesregierung gefordert, die Wirtschaftshilfen vorzufinanzieren – nicht lediglich in Einzelfällen, sondern möglichst flächendeckend.
SPD und CDU konnten sich noch vor wenigen Tagen nicht dazu durchringen, unserem Antrag zuzustimmen und damit einen entsprechenden Auftrag des Parlaments auszulösen. Nur fünf Tage später erklärt die Landesregierung, nunmehr die Wirtschaftshilfen mittels eines zinsfreien Darlehens vorzufinanzieren. Offenbar lag Minister Glawe mit seiner Einschätzung, dass der Druck aus dem Kessel sei, falsch. Es ist gut, dass er seinen Kurs nun korrigiert. Es geht also doch und links wirkt – anders ist der offenkundige Sinneswandel nicht zu kommentieren.“
Zur Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage Ladesäule(n) für Elektrobikes erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der Fraktion DIE LINKE:
„ADFC M-V und Einzelhändler am Ziegenmarkt haben den Wunsch an die Stadt herangetragen vor Ort eine Ladesäule aufzustellen. Da dies schon längere Zeit her ist, bin ich gebeten worden, diesbezüglich nachzuhaken. Mit Blick auf das dort ansässigen Fahrradfachgeschäft und die Beratungsmöglichkeiten für Fahrradclubmitglieder und solche die es werden wollen, eine charmante Idee, dachte ich.
Umsetzen lässt sie sich nach Auskunft der Verwaltung indes nicht. Laut Auskunft der Verwaltung müssen öffentliche Ladestationen konkrete Anforderungen erfüllen. Sie sollen an touristisch herausragenden Knotenpunkten entlang von Radwegen liegen, um das Nachladen, während der Rast zu ermöglichen. Alternativ können sie auch dort aufgestellt werden, wo touristisch stark frequentierte öffentliche Punkte in Kombination mit Gastronomie oder Einkaufszentren vorhanden sind. Während des Essens oder Shoppens soll nicht nur das E-Bike geladen, sondern auch Helm oder Rucksack verschlossen werden können. Da die Verwaltung diese Anforderungen nicht erfüllt sieht, will sie dem Wunsch an dieser Stelle nicht Folge leisten.
Die Modellvielfalt solcher Ladestationen ist groß und mit ihr auch das Preisgefälle. Will man eine Verschlussmöglichkeit für die Akkus realisieren, muss man eine teurere Schließfachversion bauen. Geht es nur um den Anschluss des Pedelec per Stromkabel zur Beladung, kann man eine günstigere Ladesäule errichten. Da die meisten E-Bikes inzwischen ausbaufähige Akkus besitzen und immer mehr Nutzer solche Räder nutzen, ist die Schließfachversion auch der Favorit der Verwaltung. Solche Stationen kosten bis zu 8.000 Euro mit Aufbau, Stromanschluss, Fundament und Installation. Sie sind in der Regel mit Pfandschlössern und PIN-Codes ausgerüstet. Wird grüner Strom genutzt, können sie über das Landesförderinstitut zu 50 Prozent aus der Klimaschutzrichtlinie gefördert werden. Ideen für die Errichtung hat die Verwaltung auch schon. So sollen derartige Säulen perspektivisch auf dem Dwang, in Mueß, am Freilichtmuseum, am Zoo, am Hauptbahnhof, in der Grünen Straße, am Alten Garten und an der Tourist Information am Markt zu finden sein.“
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Pandemie hat den jahrelangen wirtschaftlichen Aufschwung auch in Mecklenburg-Vorpommern beendet. Die Kurzarbeiterregelung bewahrt uns gegenwärtig noch vor einem massenhaften Anstieg der Arbeitslosigkeit. Aber langsam geht den Unternehmen auch bei uns die Puste aus, denn das Kurzarbeitergeld muss vorfinanziert werden. Die Friseurkette Klier und die Parfümeriekette Douglas mit Filialschließungen sind erst der Anfang. Mit jeder Verlängerung des Lockdowns wachsen die Probleme. Zudem steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen in M-V den 9. Monat in Folge.
Meine Fraktion fordert deshalb Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf, sich gegenüber dem Bund umgehend für folgende Maßnahmen einzusetzen:
Zur Ablehnung des Antrags „Zusagen einhalten – Wirtschaftshilfen schnell und unbürokratisch auszahlen“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen klemmt es gewaltig. Auch wenn die Novemberhilfen langsam fließen, wartet noch jedes dritte Unternehmen auf die Hilfen für den Dezember. Die Ankündigungen der Bundesregierung, dass die Überbrückungshilfen III im ersten Quartal ausgezahlt werden, können nicht zufrieden stellen. Auch der 31.03.2021 gehört noch zu diesem Zeitraum. Die vom Bundesfinanzminister angekündigte finanzpolitische Bazooka entpuppt sich zu oft als Heißluftföhn – je weiter die Auszahlung nach hinten verschoben wird, desto lauer wird das Lüftchen, das die Unternehmen vor der Pleite bewahren soll.
Wenn wir wegen des Versagens des Bundes nicht auf eine Insolvenzwelle zusteuern wollen, dann muss das Land die Hilfen vorfinanzieren. Es ist unverständlich, dass sich SPD und CDU einer Prüfung verweigern, wie dies für die Unternehmen gestaltet werden kann. Und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern idealerweise für das Gros der Unternehmen, denen das Wasser bis zum Hals steht. Wir erwarten, dass die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss berichtet, wie sich die Lage rund um die Wirtschaftshilfen entwickelt und wie die vertrackte Lage im Sinne des Erhalts der Unternehmen mit ihren Beschäftigten gelöst werden kann.“
Zur Aktuellen Stunde des Landtags „Neustart nach der Krise: Wirtschaft zügig hochfahren, Arbeitsplätze sichern“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Pandemie hat zuhauf bestehende Probleme verstärkt und ins Rampenlicht gerückt. Ein ‚Weiter so‘ darf es nach der Krise deshalb nicht geben. M-V muss den Unternehmen besser unter die Arme greifen, um die Wirtschaft zu stärken, aber auch darauf hinwirken, dass sich M-V zum Land der guten Arbeit und guten Löhne entwickelt. Der Tourismus im Land ist zum Erliegen gekommen. Bei der Digitalisierung hakt und klemmt es an allen Ecken. Das ist Folge einer fehlenden Strategie, wenn von allem ein bisschen, aber nichts konsequent gemacht wird. Das ist keine taugliche Grundlage für eine starke Wirtschaft und die erforderliche Fachkräftegewinnung.“
Die Linksfraktion fordert unter anderem:
Zur Situation von Hartz IV-Familien im Lockdown erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Wieder einmal müssen die Gerichte in Deutschland entscheiden, welche Mittel in welcher Höhe den Hartz-IV-Familien zur Existenzsicherung und Teilhabe am Leben zusteht. Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) hat jetzt ein Jobcenter per einstweiliger Anordnung verpflichtet, einer Schülerin, die in einem Hartz-IV-Haushalt lebt, ein internetfähiges Gerät nebst Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und drei Druckerpatronen zur Verfügung zu stellen. Alternativ könne das Jobcenter auch die Kosten in Höhe von maximal 500 Euro übernehmen.
Meine Fraktion erwartet von den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern bei entsprechender Antragstellung, dass sie analog des Urteils aus Thüringen verfahren, auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass die Hartz-IV-Leistungen eben nicht existenz- und teilhabesichernd sind und überprüft werden müssen. Ich fordere die Landesregierung auf, diese Überprüfung umgehend zu initiieren. Ansonsten bleibt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unglaubwürdig, wenn sie beteuert, dass sie kein Kind zurücklassen will.“
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktuelles Pendlergeschehen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/5638, Anlage) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Wie die Antwort zeigt, tappt die Landesregierung wie bereits seit Jahren im Dunkeln, was die Problematik der Aus- und Einpendler von und nach Mecklenburg-Vorpommern betrifft. Gut dass sie nun ihre Unwissenheit endlich beenden will und eine Studie in Auftrag gegeben hat. Auch bei manch anderen Sachverhalten wäre eine solche Konsequenz erforderlich.
Trotz der Bemühungen der Landesregierung etwa in Form von Pendlertagen und der beinahe 20-jährigen Förderung der Rückholagentur mv4you gelingt es nur in überschaubarem Ausmaß, Pendlerinnen und Pendler ins Land zurückzuholen. Im Gegenteil, die Zahl der Auspendler, die tagtäglich zur Arbeit nach Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Brandenburg fahren, stieg in den Jahren 2016 bis 2019 um 2,18 Prozent auf 76 006. Da Pendler, anders als abgewanderte Landeskinder, nach wie vor in M-V wohnen, ist die Hoffnung seit Jahren groß, sie als Fachkräfte im Heimatland gewinnen zu können.
Kleinteilige Unternehmensstrukturen, geringe Tarifbindung und damit oft niedrigere Entlohnung in M-V sind aber offenbar zu hohe Hürden für Landeskinder, hier einer Beschäftigung nachzugehen. Es ist zu vermuten, dass es sich bei den Auspendlern zu einem großen Teil um gut qualifizierte Beschäftigte handelt, denen die besseren Aufstiegschancen und Karrierewege in größeren Unternehmen wichtig sind. Je länger sie bereits in einem solchen tätig sind, umso stärker wirken vermutlich auch soziale Bindungen und Sicherheiten, z.B. Kündigungsfristen oder Ansprüche auf betriebliche Sozialleistungen. Allerdings werden wohl auch Personen ohne Abschluss pendeln, weil für sie das Angebot an Arbeitsplätzen in Metropolen wie Hamburg größer ist als hierzulande.
Ein Teil der Pendler würde sicherlich zurückkehren, wenn die Lohndifferenz den anfallenden Pendlerkosten entspräche. Der weitaus größere Teil wird allerdings nur dann zurückkehren, wenn sich die Beschäftigungsmöglichkeiten in unserem Land nachhaltig verbessern.“
Zum Antrag der Linksfraktion „Zusagen einhalten – Wirtschaftshilfen schnell und unbürokratisch auszahlen“ (Anlage) für die kommende Landtagssitzung, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Unternehmen in M-V haben auf rasche und unbürokratische Hilfen von Bund und Land gehofft, um die gegenwärtig wirtschaftlich enorm schwierigen Zeiten zu überbrücken.
Sowohl bei den November- und Dezemberhilfen als auch bei den Überbrückungshilfen kommt es aber immer wieder zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Das ist ein unhaltbarer Zustand, denn vielen Unternehmen steht das Wasser bereits heute bis zum Hals. Um die Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen und Insolvenzen in Größenordnungen zu verhindern, wäre es möglich, dass das Land bei den Wirtschaftshilfen in die Vorauszahlung geht und somit die Versäumnisse der Bundesregierung zumindest ein Stück weit heilt.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, diese Möglichkeit umgehend zu prüfen und morgen beim Treffen mit Vertretern der Wirtschaft und Gewerkschaften zu beraten. Auch die angekündigte Pauschale für den Einzelhandel zur Verbesserung der Stellung im Onlinegeschäft muss so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Weitere Hilfen, die in der Umsetzung auf sich warten lassen, sind das Letzte, was die Unternehmen im Land jetzt brauchen können.“
Zur anhaltenden Debatte um die verzögerte Auszahlung der Wirtschaftshilfen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass sich die Auszahlung der Wirtschaftshilfen anhaltend verzögert. Die Bundesregierung spielt mit den Existenzen vieler kleiner Unternehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Appelle seitens der Ministerpräsidentin verpuffen offenbar bei der Bundesregierung. Es ist jetzt erforderlich, dass das Land alle Möglichkeiten prüft, die Auszahlung zu beschleunigen. Wenn eine Lösung darin besteht, dass das Land erneut in Vorleistung gehen muss, dann sollte sich die Landesregierung nicht davor scheuen.
Vielen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals oder darüber hinaus. Die Ankündigung einer Hilfspauschale für den Ausbau des Online-Handels oder für Werbemaßnahmen allein hilft nicht weiter. Ein solches Programm ist durchaus sinnvoll, muss aber möglichst rasch aufgelegt werden. Das Letzte, was die Unternehmen jetzt brauchen, sind weitere angekündigte Hilfen, die am Ende erst Monate später an den Start gehen.“
Zur aktuellen Diskussion um Änderungen am Hartz-IV-System erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Lange genug hat es gedauert, bis die einstige Hartz-IV-Partei Bündnis90/Die Grünen nach Einführung der Armut per Gesetz zur Erkenntnis gelangt ist, dass die Regelsätze zu niedrig sind und die Sanktionen abgeschafft gehören. Zugleich ist es bedauerlich, dass deren damaliger Partner SPD an den Sanktionen festhält und sich offenbar auch einer existenzsichernden Anhebung verweigert.
Meine Partei und Fraktion, die Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kirchen und viele weitere Institutionen kritisieren von Anfang an die viel zu niedrigen, weil systematisch kleingerechneten Regelsätze. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 festgestellt, dass die Sätze nicht existenz- und teilhabesichernd sind. Bis heute hat die Bundesregierung das Urteil nicht vollständig umgesetzt und die Landesregierung auch unter SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig weigert sich seit Jahren, die jetzige Regelung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unvereinbarkeit der Sanktionen mit dem Grundgesetz aus dem Jahr 2019 ist inzwischen vierzehn Monate alt und bis heute ist das Gesetz nicht angepasst worden. Das ist ein Skandal und zeigt, wie wenig sich Bundes- und Landesregierung um die Hartz-IV-Familien scheren.
Der Aufschrei der CDU ist entlarvend, wenn sie meint, durch eine Anhebung der Regelsätze würde die Arbeit entwertet. Arbeit wird durch die Arbeitsbedingungen und den gezahlten Lohn bewertet und wertgeschätzt – oder eben auch nicht. Es sind die niedrigen, nicht existenz- und die Teilhabe sichernde Löhne, die Hungerlöhne, die in M-V weit verbreitet sind, die die Leistung der Männer und Frauen entwerten. Darüber sollte sich die Partei, die sich christlich nennt, Gedanken machen und ihre Position endlich korrigieren.“
Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Fortschreibung Konzeption Kinder- und Jugendtourismus“ (Drs. 7/5609), erklärt der wirtschafts- und tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Landesregierung ist sich nun offenbar endlich im Klaren darüber, dass die Einrichtungen im Kinder- und Jugendtourismus von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders stark betroffen sind. Doch anstatt in geeigneter Form Unterstützung auf den Weg zu bringen, bleibt es bislang bei leeren Worten oder Ausreden. So wurde weder das zugesagte und im zweiten Nachtragshaushalt mit 5 Mio. Euro finanziell untersetzte Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, noch hat eine für diesen speziellen Bereich des Tourismus eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr beraten. Die Aussage, die Corona-Pandemie habe ein Treffen verhindert, ist schlicht absurd. Oder hat die Landesregierung noch nie etwas von Video- und Telefonkonferenzen gehört? Da verwundert es nicht, wenn die Konzeption für den Kinder- und Jugendtourismus auf der Strecke bleibt, obwohl eine Fortschreibung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
Die Corona-Krise wird die Einrichtungen auch nach der zu erwartenden schrittweisen Aufhebung des harten Lockdowns im Frühjahr noch vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Die Häuser sind vor allem auf Gruppen ausgerichtet, was besondere Anforderungen für die Durchsetzung von Abstandsregelungen in Gemeinschaftsräumen, die Nutzung von Sport- und Spielgeräten, die Interaktion in den Reisegruppen, den Zugang zu sanitären Einrichtungen, die Versorgung mit Speisen und Getränken oder die Durchführung von Hygienemaßnahmen mit sich bringt. All dies hätte in eine Konzeption, die auch den Neustart in den Blick nimmt, einfließen können.
Es wird einmal mehr deutlich, dass die Landesregierung den Kinder- und Jugendtourismus vernachlässigt. Mit Blick auf das Potential, welches diese Zielgruppe heute und in Zukunft bietet, ist das grob fahrlässig. Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung eine Kursänderung und die Einhaltung gemachter Zusagen. Die Einrichtungen benötigen schnellstmöglich Klarheit darüber, wie sie die zugesagten Hilfen erhalten können.“
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Dezember 2020 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Erwartungsgemäß ist die Zahl der Arbeitslosen auch in M-V saisonal und Corona-bedingt gestiegen. Es ist dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken, dass der Anstieg vergleichsweise moderat ausfällt.
Sorgen muss der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bereiten, der bereits den 8. Monat in Folge anhält und mit aktuell 27,6 Prozent den höchsten Zuwachs unter allen Zielgruppen verzeichnet. Es ist zu befürchten, dass sich diese Entwicklung mit der Dauer des Lockdowns und der Pandemie fortsetzen wird.
Auf der Grundlage eines abgestimmten Programms zwischen Bundesagentur für Arbeit und Land müssen im Jahr 2021 neben Wirtschaftshilfen auch ausreichend Mittel für Qualifizierung, Umschulung und Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern zur Verfügung gestellt werden. Bei aller Dringlichkeit, die Betriebe zu unterstützen und die Wirtschaft zu fördern, dürfen die langzeitarbeitslosen Frauen und Männer nicht auf der Strecke bleiben.“
Tarifbindung im Land immer noch miserabel
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Tarifbindung in M-V“ (Drs. 7/5614, Anlage) erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es war ein zentrales Vorhaben der Landesregierung aus SPD und CDU, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Dies ist auch dringend erforderlich, M-V sitzt immer noch im Lohnkeller Deutschlands, Tariflöhne sind in der Regel höher und die Arbeitsbedingungen in tarifgebundenen Betrieben besser.
Die aktuellen Zahlen sind jedoch ernüchternd, die Tarifbindung im Land ist immer noch miserabel. So waren 2019 lediglich 23 Prozent der Betriebe tarifgebunden, 28 Prozent orientierten sich an einem Tarifvertrag, Tendenz zum Vorjahr fallend. Mit der Größe des Unternehmens steigt auch die Tarifbindung. So waren 2019 lediglich 26 Prozent der Unternehmen mit 5 bis 9 Beschäftigten tarifgebunden, aber 54 Prozent der Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Von den etwa 690 000 Beschäftigten im Land fielen im Jahr 2019 44 Prozent unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages, 29 Prozent arbeiteten in einem Unternehmen, das sich an einem Tarifvertrag orientierte.
Im bundesweiten Vergleich liegt M-V weiter zurück. So betrug der Anteil der tarifgebundenen Betriebe 2019 bundesweit 27 Prozent, 52 Prozent der Beschäftigten arbeiteten in einem tarifgebundenen Unternehmen. Die Landesregierung räumt ein, dass die Tarifbindung steigerungsfähig ist und sieht in der Mitgliedschaft von Arbeitgebern in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung mittlerweile offenbar auch ein Problem. Umso erstaunlicher ist es, dass derartige Themen im Zukunftsbündnis bisher keine Rolle gespielt haben. Wer zu Recht die Fachkräftesicherung als eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre definiert, muss sich im Verbund mit Arbeitgebern und Gewerkschaften viel stärker für eine höhere Tarifbindung engagieren. Darüber hinaus gehören auch die Regelungen im Vergabegesetz und in der Wirtschaftsförderung noch einmal auf den Prüfstand – öffentliche Aufträge und Fördermittel sind stärker an das Kriterium der Tarifgebundenheit zu knüpfen.
Neben dem Bund hat auch das Land die Möglichkeit, auf Antrag der Tarifvertragsparteien von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. In einem solchen Falle gelten die Regelungen dann für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche, unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Dieses Instrument sollte viel stärker genutzt werden, zuletzt wurde davon im Zusammenhang mit dem Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Gebrauch gemacht.“
Betriebliche Mitbestimmung in M-V ausbauen und stärken
In diesem Jahr jährt sich die Einführung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland zum einhundertsten Mal. Sie sorgt für einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und fördert so den sozialen Frieden. Das erste Betriebsrätegesetz trat am 4. Februar 1920 in Kraft. Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Situation der betrieblichen Mitbestimmung in Mecklenburg-Vorpommern im Jubiläumsjahr 2020“ (Drs. 7/5607, Anlage) erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Obwohl die Landesregierung die Arbeit der Arbeitnehmervertretungen anerkennt und mehr Betriebsräte für sinnvoll erachtet, hält sie sich mit eigenen Aktivitäten vornehm zurück. Dabei gibt es einiges zu tun. Die Gründung von Betriebsräten in kleinen und mittelständischen Unternehmen sollte gesetzlich erleichtert, und Initiatoren sowie Betriebsräte müssen besser geschützt werden. Betriebsräte brauchen mehr zwingende Mitbestimmungsrechte z. B. bei der Personalausstattung, der Weiterbildung oder der Arbeitsorganisation. Darüber hinaus wäre es sinnvoll das Wirken von Betriebsräten in Mecklenburg-Vorpommern stärker zu würdigen. Ein Betriebsrätetag M-V, in dessen Rahmen auch ein Betriebsrätepreis für besonders engagierte und erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen vergeben wird, könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
Es zeigt sich, dass hier im Land großer Nachholbedarf besteht und die betriebliche Mitbestimmung ausgebaut und gestärkt werden muss. Lediglich 9 Prozent aller Betriebe im Land verfügten 2019 über einen Betriebsrat, nur 38 Prozent der Beschäftigten wurden von gewählten Betriebsräten vertreten. Die Gründe dafür sind vielschichtig, liegen aber vor allem in der kleinteiligen Unternehmensstruktur. Kleinere Unternehmen tun sich traditionell schwer damit, Entscheidungsprozesse im Betrieb noch mit einem Betriebsrat abzustimmen. Als Alleinkämpfer für die Kolleginnen und Kollegen unterwegs zu sein, können sich offenbar auch nur wenige Beschäftigte vorstellen.
Betriebe mit fünf bis 20 Beschäftigten wählen eine Einzelperson als Betriebsrat, erst ab 21 Beschäftigten gibt es ein Gremium mit 3 Personen.
In den zurückliegenden Jahren sind bundesweit zudem viele Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsratswahlen behindert oder engagierte Betriebsräte massiv unter Druck gesetzt wurden. Zur Situation in M-V kann die Landesregierung diesbezüglich keine Auskunft geben. Zur Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen dagegen schon. In so genannten Beschlussverfahren, in denen u. a. Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz behandelt werden, sank diese Zahl von 273 im Jahr 2017 auf zuletzt 124 im Jahr 2019. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 4 Monate. Wegen Straftaten nach den Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes wurde zwischen 2010 und 2019 niemand verurteilt.“
Zur aktuell sehr schwierigen Lage vieler nicht-gewerblicher Ferienhausvermieter im Land, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die erneuten Einschränkungen im Tourismus stellen viele Unternehmen im Hotel- und Gaststättenverband vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Doch während für gewerbliche Einrichtungen weitere Hilfen aufgelegt wurden, stehen immer mehr nicht-gewerbliche Vermieter vor dem Aus. Der Grund ist, das private Ferienhausvermieter, die zwar ihr Einkommen hauptsächlich aus der touristischen Vermietung erzielen, aber kein Gewerbe betreiben, durch das gespannte Hilfsnetz fallen.
Während Wirtschaftsminister, Harry Glawe, mich im Wirtschaftsausschuss wissen ließ, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, da man ja nicht jedem helfen könne, hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein das Problem schon frühzeitig erkannt und gehandelt. So wurde in Schleswig-Holstein mit dem Bund verhandelt und die Wirtschaftshilfen auf private Vermieter ausgeweitet. Für mich ist es absolut unverständlich, dass in unserem Nachbarland Hilfen möglich sind, während in M-V zugesehen wird, wie viele private Vermieter nun kurz vor der Privatinsolvenz stehen. Ich fordere von der Landesregierung, dass auch sie unverzüglich mit dem Bund in Verhandlung tritt und eine Regelung wie in Schleswig-Holstein trifft. Denn auch hier sind private Ferienhausvermieter keinesfalls ein Nischenthema. Geht es doch um mehr als 38.000 Betten, die von nicht-gewerblichen Vermietern angeboten werden und mehr als 5 Millionen Übernachtungen im Jahr generieren.“
Hintergrund: Schleswig-Holstein hat in Abstimmung mit dem Bund den Kreis der Antragsberechtigten bei Hilfsprogrammen ausgedehnt. Sofern Vermieter an einen Mieter nicht länger als sechs Wochenvermieten, zusätzliche Dienstleistungen wie Endreinigung oder Frühstück anbieten und auch Werbung betreiben, wird von einem „gewerblichen Gepräge“ ausgegangen. Voraussetzung ist zudem, dass die Tätigkeit im Hauptgewerbe ausgeführt wird. Das bedeutet, dass mehr als 50 Prozent des Einkommens aus der Vermietung erzielt werden muss.
Die Studie „Die Auswirkungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen auf die Regionalentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“ von 2013 hat die enorme Bedeutung auch des nicht gewerblichen Ferienhausmarktes beleuchtet.
Servicecenter von Bertelsmann/Majorel mit Millionen gefördert
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Ankündigung von Entlassungen bei Bertelsmann-Tochter Majorel“ (Drs. 7/5533) erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Landesregierung bestätigt, dass von der Schließung der drei Call Center von Bertelsmann/Majorel an den Standorten in Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin insgesamt 1000 Beschäftigte betroffen wären. Die Geschäftsführung der Firma Majorel hat der Landesregierung auch mitgeteilt, dass es ihr Ziel sei, für die betroffenen Beschäftigten nach Möglichkeit sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Nach Angaben der Landesregierung hat die Bertelsmann-Tochterfirma Majorel in den Jahren 1997, 2006 und 2007 Investitionsförderungen in Höhe von insgesamt 6,132 Mio. Euro erhalten und wurde zusätzlich in bisher unbekannter Höhe von der Bundesagentur für Arbeit bei den Personalkosten unterstützt. Mit der Investitionsförderung für fünf Jahre durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war die Zusage einer Bruttolohnsumme von 20 000 Euro für die Beschäftigten verbunden. Die jetzigen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Löhne, sind der Landesregierung allerdings nicht bekannt und scheren sie auch auf Nachfrage bis zum heutigen Tage nicht.
Die Landesregierung muss sich fragen lassen, inwieweit die aktuelle Entwicklung bei Majorel Folgen für Mecklenburg-Vorpommern als Call-Center-Standort hat und welche Konsequenzen sie aus dieser Entwicklung zieht. Meine Fraktion wird die Landesregierung auch zu diesem Thema zur Rede stellen.“
Linksfraktion gratuliert Produktionsschule Waren – Finanzierung sichern
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Produktionsschule Müritz in Waren an der Müritz erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion gratuliert der Produktionsschule in Waren zu ihrem 20-jährigen Bestehen und dankt allen Produktionsschulen im Land für die geleistete Arbeit in immer wieder unsicheren Zeiten. Das Engagement der Werkstattleiterinnen und Werkstattleiter, der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und auch des Schulleiterteams verdient höchste Anerkennung – zumal sie ihre Arbeit seit mehr als 20 Jahren unter sich ständig wechselnden und oft unsicheren Bedingungen leisten müssen.
Meine Fraktion widerspricht ausdrücklich der Auffassung der Landesregierung, wonach ein abnehmender Bedarf für dieses spezielle Angebot der Jugendberufshilfe zu verzeichnen sei. Viel zu viele Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern scheitern am System Schule, was auch nicht verwundert. Statt die Produktionsschulen auf eine Abwicklung einzustimmen, sollte die Landesregierung mit diesen gemeinsam über eine erfolgreiche Aufstellung für die Zukunft reden.
Meine Fraktion fordert eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Produktionsschulen im Land sowie eine Analyse der Angebote der Jugendberufshilfe und die längst überfällige Auswertung der Landeskonzeption zum Übergang von der Schule in den Beruf noch im 1. Quartal 2021.“
Mecklenburg-Vorpommern ist noch weit von guter Arbeit entfernt
Zur heutigen Aussprache im Landtag „Beifall klatschen reicht nicht – Beschäftigte in M-V brauchen sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne“ erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Pandemie sorgt bei den Beschäftigten des Landes für Ängste um die eigene Gesundheit und die von Angehörigen und Freunden. Tausende sind in Kurzarbeit und bangen um ihre Arbeitsplätze. Wer hierzulande im Einzelhandel, den Callcentern, der Nahrungsmittelveredelung sowie in der Alten- und Krankenpflege arbeitet, ist kein Großverdiener. Jeder Euro, der fehlt, tut folglich weh! Die seit März andauernde Krise hat vielen Beschäftigten eine extreme Überbelastung beschert und Mängel beim Arbeitsschutz sichtbar gemacht.
Vom Land der guten Arbeit ist M-V noch weit entfernt. In den DRK-Krankenhäusern müssen die angeblich so systemrelevanten Beschäftigten bis heute für einen Tarifvertrag kämpfen. Engagierte Gewerkschafter werden schon mal mit Abmahnungen überzogen und eingeschüchtert. Viele Pflegkräfte bekommen noch nicht einmal die versprochene Corona-Zulage. Unternehmen, die vom Land und der Europäischen Union gefördert wurden, machen nach Auslaufen der Fördermittelbindung ihre Unternehmen im Land dicht und ziehen weiter nach Polen und in andere Billiglohnländer. Fährschiffe werden ausgeflaggt, um die Mitbestimmung auszuhebeln. Und selbst eine Bezahlung auf Mindestlohnniveau schützt Beschäftigte nicht davor, dass Unternehmen ankündigen, ihren Geschäftsbetrieb einzustellen.
Die Landesregierung nimmt dabei allzu oft nur eine Zuschauerrolle ein. Beifall klatschen in Notsituationen reicht jedoch nicht aus. Die Arbeit systemrelevanter Berufe muss dringend aufgewertet werden. Die Förderpraxis bei Unternehmensansiedlungen gehört auf den Prüfstand. Tarifverträge dürfen nicht nur in Sonntagsreden herbeigewünscht werden, sondern müssen künftig noch stärker privilegiert werden, ob im Vergabegesetz oder in der Wirtschaftsförderung. Der Arbeitsschutz muss gewährleistet werden, statt Berufsgruppen mit Ideen zu dauerhaften verkaufsoffenen Sonntagen und Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeiten weiter unter Druck zu setzen. Nicht zuletzt muss auch betriebliche Mitbestimmung im Land gestärkt werden.“
Novelliertes Bildungsfreistellungsgesetz mit Licht und Schatten
Zur Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Lebenslanges Lernen ist seit mindestens zwei Jahrzehnten ein anerkannter Bildungsgrundsatz. Aber obwohl gegenwärtig 77 Prozent der Beschäftigten an Fortbildungen interessiert sind, nehmen bundesweit lediglich ein bis zwei Prozent Bildungsurlaub. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen sollen oder fürchten Nachteile im Betrieb.
Nicht nur deshalb war auch in M-V eine Novelle überfällig. Seit Jahren wurden die Mittel nicht ausgeschöpft. Von 2015 bis 2018 sind jährlich nicht einmal 50 Prozent genutzt worden. Daher ist es gut, dass die 2013 erfolgte Deckelung der Mittel für die berufliche Bildung aufgehoben wurde. Künftig stehen wieder 50 Prozent des Gesamtbudgets für dieses Thema zur Verfügung. Vernünftig ist auch, die Mindestdauer für Seminare zu verkürzen und den Freistellungsanspruch über zwei Jahre flexibel zu handhaben.
Allerdings haben zahlreiche Vorschläge von IHK, DGB, Kirchen sowie Bildungsträgern bedauerlicherweise keinen Eingang ins Gesetz gefunden. Sie wurden schlicht in den Skat gedrückt und unsere entsprechenden Änderungsanträge ebenfalls abgelehnt. Folglich verharren die Erstattungsbeiträge auf Mindestlohnniveau, die kulturelle Bildung bleibt weiterhin außen vor und kurzfristige Ereignisse können in Ermangelung einer verkürzten Antragsfrist auch künftig nicht zeitnah in einem Seminar behandelt werden. Selbst eine Evaluierung der Umsetzung des Gesetzes lehnten SPD und CDU ab.
Am Ende bleibt es daher eine Novelle mit Licht und Schatten. Aus der Sicht meiner Fraktion wäre deutlich mehr möglich gewesen.“
Hintergrund: Seit 2001 wird die bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern vom Land gefördert. Bis 2011 standen 203 400 Euro für die Bildungsfreistellung zur Verfügung, ab 2012 lediglich 188 400. Die Bildungsfreistellung wurde durch die Landesregierung im Jahr 2013 neu geregelt. Kritik an den Neuregelungen wurde schon damals ignoriert.
Auslastung der Mittel:
Haushaltsjahr Haushalt-Soll in Euro Ist-Ausgaben in Euro
2009 203.400,00 172.503,76
2010 203.400,00 187.602,45
2011 203.400,00 182.808,25
2012 188.400,00 144.423,54
2013 188.400,00 187.109,56
2014 188.400,00 131.393,64
2015 188.400,00 92.048,85
2016 188.400,00 81.390,00
2017 188.400,00 78.970,00
2018 188.400,00 79.410,00
Quelle: Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3366
MV Werften – Jeder einzelne Arbeitsplatz zählt
Zur heutigen gemeinsamen Beratung des Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Situation auf den MV Werften, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist heute erneut deutlich geworden, dass offenbar kein Weg an einem Stellenabbau auf den MV Werften vorbeiführt. Es muss aber um jeden einzelnen Arbeitsplatz gekämpft werden.
Dabei gibt es mehrere Varianten. So ist beispielsweise eine kollektive Arbeitszeitreduzierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denkbar, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Auch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit, um einzelne Beschäftigte zu halten und später wiedereinzusetzen. Auch das Zurückholen von Arbeiten in den Stammbetrieb, die bisher von Dritten erledigt werden, ist eine Option, die an der ein oder anderen Stelle funktionieren kann.
Die Geschäftsführung der MV-Werften ist gefordert, sich alle Optionen genau anzusehen. Die Landesregierung wiederum sollte die ganze Palette an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die zur Verfügung steht, prüfen und ihren Beitrag leisten, damit am Ende so viele Beschäftige wie nur möglich auf den Werften verbleibt. So kann auch sichergestellt werden, dass bei einer positiven Zukunft und der Zunahme an Aufträgen auch noch die nötigen Fachkräfte vorhanden sind.“
Langzeitarbeitslosigkeit steigt den 7. Monat in Folge
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat November erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„6900 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Den 7. Monat in Folge steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen, aber auch insgesamt nimmt sie zu. Zudem verdecken Insolvenzverschiebungen und Kurzarbeit das tatsächliche Ausmaß der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt.
Keine guten Signale sind auch aus den Jobcentern des Landes für das kommende Jahr zu vernehmen. Zum Teil coronabedingt gibt es bereits in diesem Jahr beinahe 21000 Teilnehmer weniger in Maßnahmen der Agenturen und Jobcenter – allein im November wurden mehr als 3300 Frauen und Männer weniger gefördert als vor einem Jahr. Wenn Bund und Land nicht gegensteuern, dann findet im nächsten Jahr noch weniger Integration in und durch Arbeit statt und die Langzeitarbeitslosigkeit wird weiter steigen – mit erneut verheerenden Auswirkungen.
Bund und Land müssen neben Wirtschaftshilfen im Jahr 2021 auch ausreichend Mittel für Qualifizierung, Umschulung und Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern zur Verfügung stellen. Auch in Zeiten verstärkter Kontaktbeschränkungen ist die persönliche Beratung von arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen unerlässlich, um ihnen den schnellstmöglichen Zugang zu passenden Maßnahmen zu verschaffen.“
Minister Harry Glawe signalisiert Unterstützung für Langzeitarbeitslose
Zum heutigen Arbeitstreffen mit Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe in Schwerin erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Auf Einladung von Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe haben wir heute über die aktuelle und zu erwartende Entwicklung am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern beraten. Hintergrund sind die anhaltenden Probleme der Beschäftigungsgesellschaften und die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit.
Im Ergebnis des sachlichen Gespräches hat Minister Glawe die Unterstützung der Beschäftigungsgesellschaften und anderer Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zugesagt. Zudem soll der Zugang zum Instrument der Integrationsprojekte erleichtert und der Einsatz von Kleinprojekten verstärkt werden. Das sind Maßnahmen, die wir begrüßen und unterstützen. Weiterer Überzeugungsarbeit bedarf es noch für unseren Vorschlag, die Eigenanteile bei der Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern durch das Land im 3. bis 5. Förderjahr zu 50 Prozent mitzufinanzieren. Für viele Träger und gerade kleine Vereine ist das ein Problem und es droht der Abbruch der Maßnahmen.
Meine Fraktion wird die Entwicklung am Arbeitsmarkt weiter begleiten und Vorschläge unterbreiten, um insbesondere langzeitarbeitslosen Frauen und Männern wieder eine lohnenswerte Perspektive zu ermöglichen.“
Hintergrund: Im Rahmen der Einführung des § 16i im SGB II kann die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitsloser Frauen und Männer ab 1.1.2019 für fünf Jahre gefördert werden, wenn diese älter als 25 Jahre sind und innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung/Hartz IV) bezogen haben. Im 1. und 2. Jahr werden die Lohnkosten (Mindestlohn bzw. Tariflohn) zu 100 Prozent, im 3. bis 5. Jahr zu 90, 80 und 70 Prozent gefördert. Dadurch entsteht ab dem 3. Jahr neben den Sachkosten auch ein Lohnkostenanteil, den insbesondere kleine Vereine im 4. und 5. Jahr nicht aufbringen können.
Nicht schlechtes Image, sondern die Repression ist das Übel von Hartz IV
Zu den Vorschlägen von vier Bundesländern, darunter M-V, für eine angebliche Hartz-IV-Reform erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist löblich, wenn sich Wirtschaftsminister Harry Glawe nach 15 Jahren Hartz IV Gedanken über dessen schlechtes Image macht. Der Lernprozess des Ministers geht allerdings an den grundsätzlichen Problemen vorbei, denn die soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung findet auch mit seinen gut gemeinten Vorschlägen weiter statt. So sollen die Sanktionen, eines der Grundübel des Konstrukts, nicht nur beibehalten, sondern verschärft werden. Mit Repression und schwarzer Pädagogik schaffe ich aber weder Anreize noch Zustimmung, sondern genau das Gegenteil. Ein vollständiger Leistungsentzug – wie er vorgeschlagen wird – ist gar grundgesetzwidrig.
Eine Aussage zur Einführung bedarfsgerechter Regelsätze fehlt völlig. Das soziale und wirtschaftliche Defizit der Regelsätze wird nicht infrage gestellt. Es bleibt dabei: Hartz IV ist Armut per Gesetz und gehört abgeschafft.
Meine Fraktion wird trotz der unzureichenden und teilweise abwegigen Vorschläge die Initiative aufgreifen und die Debatte in den Landtag tragen.“
Schwerin hat in Sachen Guter Arbeit noch viel zu tun
Zu den Antworten der Verwaltung auf die Anfragen „Entwicklung prekärer Beschäftigungsverhältnisse“ und „Gute Arbeit in der Landeshauptstadt Schwerin“ erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der LINKEN:
„Die Antworten zeigen deutlich, dass Schwerin noch lange keine Stadt der ‚Guten Arbeit‘ ist. Letztere soll sicher sein und anständig entlohnt werden. Sie soll der Gesundheit nicht schaden, sowie Mitbestimmung und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ermöglichen. Gemessen daran bleibt noch einiges zu tun. So betrug die Zahl, der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im 4. Quartal 2019 in der Stadt 1.620. Zur gleichen Zeit gab es in Schwerin 1.828 Leiharbeitsbeschäftigte. 4.681 Beschäftigte gingen ausschließlich einem Minijob nach, 2.315 arbeiteten zusätzlich zum Haupterwerb noch als Minijobber. Zwar stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis Ende 2019 auf 51.089 Beschäftigte an, jedoch sank der Anteil der Vollzeitbeschäftigten auf 35.345 während er für die Teilzeitbeschäftigten auf 15.744 stieg. Arbeitslos waren Ende letzten Jahres 7.798 Personen.
In der Kommunalpolitik ist das Thema trotz hoher Bedeutung für die Betroffenen bislang eher unterbelichtet. Systematische Datenerhebungen und -auswertungen sowie Handlungskonzepte sucht man folglich vergebens. Workshops zum Thema ‚Gute Arbeit‘? Fehlanzeige. Betriebs- und Personalrätekonferenzen? Aus eigener Initiative gar keine. Anonyme Zufriedenheitsbefragungen der Beschäftigten in der Verwaltung und den kommunalen Unternehmen? Letztmalig 2015 erfolgt. Dabei ist die Stadtverwaltung Schwerin nicht nur als Arbeitgeber selbst in direkter Verantwortung, sondern hat mit den Instrumenten der öffentlichen Auftragsvergabe, der Wirtschaftsförderung und zahlreichen Kooperationen mit der Wirtschaft und dem Jobcenter weitere Möglichkeiten, für gute Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sorgen. Um der Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden, sollte sie sich einerseits eine empirische Datenbasis und analytische Expertise aufbauen und andererseits das Monitoring vorhandener Instrumente und laufender Projekte sowie die Entwicklung neuer Konzepte und Ansätze gewährleisten.
Wie es gehen könnte, zeigt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin. Hier gibt es seit diesem Jahr eine Beauftragte für ‚Gute Arbeit‘. Sie steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und arbeitet an einem Leitbild für den Bezirk, dass zusammen mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kammern und Behörden in einem bezirklichen Netzwerk für ‚Gute Arbeit‘ umgesetzt werden soll. Sie beantwortet Anfragen, erstellt Stellungnahmen und organisiert Informationsveranstaltungen. Dadurch erhält das Thema einen ganz anderen Stellenwert. Gleiches strebt meine Fraktion auch für Schwerin an. Daher haben wir zur letzten Stadtvertretung den Antrag eingereicht in Abstimmung mit dem DGB Rostock-Schwerin eine/n Beauftragte/n für ‚Gute Arbeit und Ausbildung‘ in der Stadtverwaltung Schwerin zu berufen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit dafür eine neue Stelle geschaffen werden muss oder ob alternativ eine bereits in der Verwaltung beschäftigte Person mit entsprechender Eignung, anteilig mit der Bearbeitung des Themas beauftragt werden kann. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu ist verwunderlich. Der Grundtenor lautet, der Oberbürgermeister habe diesbezüglich alles im Griff. Nun die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Bleibt zu hoffen, dass die Stadtvertretung etwas ernsthafter mit dem Thema umgeht.“
Parlament unverzüglich über die Lage bei MV Werften unterrichten
Zur Diskussion über einen möglichen Stellenabbau auf den MV Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Seit Monaten beschäftigt die Rettung der MV Werften das Landesparlament und seine Fachausschüsse. Es wurden Beschlüsse gefasst, deren Botschaft unmissverständlich war. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt möglichst aller drei Werftstandorte sollten höchste Priorität haben. Auch die Landesregierung hat ihr Handeln danach zu richten. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion über den Abbau von 1200 Stellen mehr als befremdlich. Wenn die kursierenden Informationen stimmen, würde Stralsund als Fertigungsstandort faktisch aufgegeben.
Bislang wurden der Landtag und die zuständigen Ausschüsse nicht über die Inhalte der maßgeblichen Gutachten über die Zukunft der Werften unterrichtet. Wenn diese jetzt vorliegen, gehören sie auf den Tisch des Parlaments. Genting und die MV Werften benötigen für die Fortsetzung ihrer Schiffbauaktivitäten Steuergelder in erheblichem Umfang. Vor diesem Hintergrund kann es nicht sein, dass konzernseitig ohne Rücksprache mit dem Land durch einen erheblichen Stellenabbau Fakten geschaffen werden. Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Sollte der in Rede stehende Arbeitsplatzabbau tatsächlich auf einem Sanierungsgutachten fußen und nicht mehr abzuwenden sein, gilt es jetzt zügig Vorsorge dafür zu treffen, dass dies sozialverträglich erfolgen kann. So könnte zum Beispiel eine Transfergesellschaft gebildet werden, die finanziell so ausgestattet ist, dass die Beschäftigten nicht direkt in die Arbeitslosigkeit fallen, sondern ihnen Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Weitervermittlung auf geeignete Arbeitsplätze angeboten werden können. Alle Schritte müssen in jedem Fall eng mit der IG Metall und den Betriebsräten abgestimmt werden.
Äußerst misslich ist es, dass innerhalb der Landesregierung offenbar Uneinigkeit herrscht. Während der Finanzminister berechtigte Kritik an den Plänen von Genting übt, agiert der Wirtschaftsminister frei nach dem Motto, ‚Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach‘. Die von der Landesregierung stets betonte Notwendigkeit, geschlossen zu handeln, lässt sich derzeit jedenfalls nicht erkennen.“
Beschäftigte der Majorel-Servicecenter brauchen Unterstützung
Zu den Schließungsplänen der Majorel-Gruppe für die Servicecenter in Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin erklären die Abgeordneten der Linksfraktion Henning Foerster und Torsten Koplin:
Henning Foerster: „Die Mitteilung über die beabsichtigten Schließungen trifft die Beschäftigten und ihre Betriebsräte wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Die drei Standorte in M-V und ein vierter in Chemnitz wurden aus dem Majorel-Konzernverbund herausgelöst und die Arbeitnehmervertreter vor vollendete Tatsachen gestellt. Die offizielle Begründung für das angekündigte Ende ist überall gleichlautend. Die vermeintlich ‚fehlende Wirtschaftlichkeit und das Ende eines Vertrages mit einem Großkunden mache es notwendig, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die geschäftlichen Aktivitäten zum 31.12.2021 einzustellen.‘ Ob dies so pauschal zutrifft, darf zumindest angezweifelt werden. Mindestens der Standort in der Landeshauptstadt Schwerin bearbeitet neben besagtem Großkunden noch drei weitere, nach Einschätzung des Betriebsrates, wirtschaftlich einträgliche Projekte. Daher fordere ich die Landesregierung auf, umgehend Kontakt zur Geschäftsführung aufzunehmen und auszuloten, inwieweit die Schließungen noch abzuwenden sind. Die rund 1.000 in M-V betroffenen Beschäftigten haben jahrelang einen guten Job gemacht und wollen dies trotz fehlendem Tarifvertrag und einer Bezahlung auf Mindestlohnniveau auch in Zukunft tun.“
Torsten Koplin: „Der drohende Verlust von Arbeitsplätzen ist an sich schon Grund genug, sich dem Thema zu widmen. Am Standort Neubrandenburg kommt jedoch noch hinzu, dass es sich bei einem Großteil der Beschäftigten um Menschen mit Behinderungen handelt. Diese haben es bekanntlich besonders schwer, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihnen jetzt auf diese Art und Weise den Stuhl vor die Tür zu stellen, ist schlicht unanständig. Deshalb haben wir heute beantragt, das Thema zeitnah im Wirtschaftsausschuss des Landtags zu behandeln. Darüber hinaus haben wir bereits eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um unter anderem in Erfahrung zu bringen, ob die Servicecenter in der Vergangenheit vom Land gefördert wurden und welche Hebel die Landesregierung in Bewegung setzen kann und will, um wenigstens einen Teil der Arbeitsplätze zu retten.“
Wohnmobiltourismus braucht mehr Qualität
Zum Antrag seiner Fraktion „Qualität im Wohnmobiltourismus steigern“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Nicht nur in Folge der Corona-Pandemie hat das Reisen mit dem Wohnmobil enorm an Beliebtheit gewonnen. Mecklenburg-Vorpommern lädt mit seiner Weite und seinen wunderschönen Landschaften geradezu ein, mit dem Wohnmobil quer durch das Land zu fahren. Es zieht aber auch Probleme nach sich, wenn immer mehr Menschen mit dem Camper unterwegs sind. So werden zunehmend Parkplätze oder die freie Natur als Standorte für die Übernachtung genutzt – sei es aus der Not heraus, weil keine ausgewiesenen Stellplätze mehr vorhanden waren, oder aus persönlichen Vorlieben. Richtig übel wird diese Entwicklung dann, wenn Abfälle liegen bleiben und auch Schmutz- und Abwasser auf kurzem Weg im Wald entsorgt werden.
Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung mit den Kommunen über Mindeststandards auf alle Arten von Stellplätzen in Verhandlungen tritt. Dabei muss es um Regelungen der Versorgung mit Trinkwasser, die Aufstellung von Abfallbehältern oder die Möglichkeit der Entsorgung der Inhalte von Fäkal- bzw. Abwasserkassetten aus Wohnmobilen gehen. Nur so kann den Urlaubern eine hohe Qualität geboten und die Umwelt geschützt werden. Leider gibt es keine offizielle Statistik, wie viele Wohnmobiltouristen jährlich unser Land besuchen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden, damit zielgerichtet gehandelt werden kann.
Damit die Gäste schnell und unkompliziert zu einem ausgewiesenen Stellplatz finden, sollte eine App zur Verfügung stehen. Da eine solche App nicht vom Himmel fällt, muss die Entwicklung und Betreibung durch das Land gefördert werden.“
Ältere und Langzeitarbeitslose unterstützen
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Während die Arbeitslosigkeit in M-V im Oktober gegenüber dem September insgesamt um 1100 Frauen und Männer gesunken ist, ist sie bei den älteren Arbeitslosen über 50 Jahre und bei den Langzeitarbeitslosen gestiegen. Noch deutlicher fällt die Zunahme der Arbeitslosigkeit in diesen beiden Gruppen im Vergleich zum Vorjahr aus. Im Vergleich zum Oktober 2019 gibt 2400 ältere Arbeitslose und 3900 Langzeitarbeitslose mehr. Deren Anteil an allen Arbeitslosen stieg damit auf 36,8 bzw. 37,1 Prozent.
Mit Blick auf die verschärften Corona-Maßnahmen muss von einem weiteren Anstieg bei diesen Gruppen ausgegangen werden. Sie haben vor dem Hintergrund des zu erwartenden allgemeinen Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur geringe Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das bestärkt meine Fraktion in der Forderung, dass die Beschäftigungsgesellschaften unterstützt werden müssen, die den Betroffenen Maßnahmen und damit eine Perspektive bieten.“
Lücken im Winter-Stabilisierungsprogramm unbedingt schließen
Zum vorgelegten Winter- Stabilisierungsprogramm der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Im heute vorgestellten Winter-Stabilisierungsprogramm der Landesregierung steckt unbestritten viel Gutes. Für die durch die Corona-Pandemie gebeutelten Beschäftigten und Unternehmen werden Unterstützungslücken bei der Bundesförderung durch das Land geschlossen.
Auch eine gezielte Unterstützung der Veranstaltungsbranche war längst überfällig. Diese Branche war und ist am stärksten betroffen. Zwingend erforderlich sind Antworten für die Betreiber von Clubs und Diskotheken. Viele von ihnen stehen kurz vor dem Aus. Hier sind definitiv weitere Hilfen erforderlich, wenn wir kein massives Clubsterben in den nächsten Wochen erleben wollen.
Darüber hinaus finden sich in dem Programm bereits zugesagte Forderungen meiner Fraktion nicht wieder – wie ein Investitionsprogramm für den Kinder- und Jugendtourismus mit seinen vielen gemeinnützigen Einrichtungen. Auch die Einrichtung eines Landesfonds zur Finanzierung von Arbeitsmarktprogrammen zur Stärkung der Qualifizierung und der Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt fehlt bislang. Da sich ein Anstieg der Arbeitslosigkeit abzeichnet, müssen schon jetzt die Beschäftigungsgesellschaften finanziell unterstützt werden. Ich erwarte, dass diese Lücken im Winter-Stabilisierungsprogramm geschlossen werden.“
SPD und CDU verweigern Nachbesserungen bei Bildungsfreistellung
Zur heutigen Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss über die Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Drs. 7/5256) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist einmal mehr enttäuschend, wie wenig Interesse SPD und CDU an einer guten Bildung im Land haben. In diesen Wochen trifft es die Bildungsfreistellung für Beschäftigte, mit der die berufliche, politische sowie die Weiterbildung für das Ehrenamt vom Land gefördert werden.
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drs. 7/3366 hervorgeht, wurden die bereitgestellten Mittel seit 2009 nur einmal, im Jahr 2013 annähernd ausgeschöpft. Seit der Novellierung 2013 ist die Ausreichung der Mittel sogar auf etwa 42 Prozent gesunken. Die Novelle hat somit ihr Ziel nicht erreicht. Längst hätte es Korrekturen geben müssen.
Auch bei den aktuell geplanten Änderungen lässt die Landesregierung die Anregungen von IHK, DGB, Kirchen sowie Bildungsträgern im Rahmen der Verbandsanhörung völlig unberücksichtigt. So wurde von der IHK Neubrandenburg vorgeschlagen, die Erstattungsbeiträge aus dem Jahr 2013 anzuheben, weil schließlich auch die Löhne gestiegen seien. Andere Anzuhörende forderten die Wiederaufnahme der kulturellen Bildung ins Gesetz. Selbst eine Evaluierung der Umsetzung des Gesetzes lehnen SPD und CDU ab.
Meine Fraktion wird auch für die Beschlussfassung im Landtag am 9. Dezember entsprechende Änderungsanträge vorlegen und erwartet ein Umdenken bei den Koalitionären.“
Hintergrund: Seit 2001 wird die bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern vom Land gefördert.
Bis 2011 standen 203.400 Euro für die Bildungsfreistellung zur Verfügung, ab 2012 lediglich 188.400. Die Bildungsfreistellung wurde durch die Landesregierung im Jahr 2013 neu geregelt. Kritik an den Neuregelungen wurde schon damals ignoriert.
Auslastung der Mittel*
Haushaltsjahr Haushalt-Soll in Euro Ist-Ausgaben in Euro
2009 203.400,00 172.503,76
2010 203.400,00 187.602,45
2011 203.400,00 182.808,25
2012 188.400,00 144.423,54
2013 188.400,00 187.109,56
2014 188.400,00 131.393,64
2015 188.400,00 92.048,85
2016 188.400,00 81.390,00
2017 188.400,00 78.970,00
2018 188.400,00 79.410,00
*Quelle: Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drs. 7/3366.
Landesmittel für Gedenkstelle zu 30 Jahren friedlicher Revolution nutzen – Gedenkstele errichten
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE für die nächste Sitzung der Stadtvertretung erklärt Stadtvertreter Henning Foerster:
„Im vergangenen Jahr jährten sich die Ereignisse aus dem Herbst 1989 zum dreißigsten Mal. Auch in Schwerin gingen seinerzeit tausende Menschen Bürgerinnen und Bürger auf die Straße und forderten Grundrechte, wie die Rede-, Reise- und Versammlungsfreiheit ein. Anfänglich standen Reformen in der DDR im Vordergrund und an runden Tischen diskutierten Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster politischer Ausrichtung über einen friedlichen Weg in eine bessere Zukunft des Landes. Die Dynamik der folgenden Monate mündete in die ersten freien und geheimen Wahlen zur Volkskammer und schließlich zur Deutschen Einheit.
Dieser Entwicklung wurde hierzulande auf verschiedensten Wegen gedacht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aktuell Zuwendungen für Denkzeichen 1989, welche mehr als 30 Jahre nach den Ereignissen die Erinnerung an die Ursachen und Ereignisse des Jahres 1989 stärker in das öffentliche Bewusstsein tragen und für spätere Generationen ansprechend veranschaulichen sollen. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion beantragt, die Mittel zu nutzen, um dem Vorbild anderer Städte folgend auch in Schwerin ein solches Denkzeichen zu errichten. Nach unserer Auffassung sollte der Kulturausschuss der Stadt darüber befinden, wo ein solches Denkzeichen aufgestellt wird und wie es sich in bereits bestehende Erinnerungsorte sinnvoll einfügen kann. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag ist mehr als befremdlich. Anstatt das Anliegen zu befördern, wird darüber philosophiert, ob die 1989 Euro Förderung auch tatsächlich reichen. Um das in Erfahrung zu bringen, reicht es einmal bei einem Steinmetzbetrieb der Stadt vorzusprechen und ein Angebot einzuholen oder alternativ als Oberbürgermeister bei einem der Stadtoberhäupter im Land anzurufen, die bereits von der Förderung Gebrauch gemacht haben. Ebenfalls merkwürdig mutet der Ersetzungsantrag der Grünen an. Ausgerechnet die Nachfolger der Bürgerbewegung wollen die vom Land geschaffene Möglichkeit ausschlagen und verweisen darauf, dass bereits Gedenkorte bestehen. Nichts spricht dagegen diese besser sichtbar zu machen und dennoch die zum 30. Jahrestag extra ins Leben gerufene Förderung in Anspruch zu nehmen.“
Nutzung der Schwerin Card weiter ausbaufähig
Zur Nutzung der Schwerin Card erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der Linken in der Stadtvertretung Schwerin:
„Die Kommunalpolitik kann keine Bundesgesetzgebung aushebeln. Und so gelten die Regelungen zu Wohngeld, Hartz IV oder Grundsicherung im Alter natürlich auch in Schwerin. Dennoch kann die Landeshauptstadt Schwerin auch etwas zur Sicherung sozialer Teilhabe tun. Das hiesige Instrument dafür heißt Schwerin Card.
Die Karte berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Ihre Inhaber erhalten im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum „Der Speicher“, im Zoo, in der Stadtbibliothek, im Konservatorium und in der Schwimmhalle Ermäßigungen.
Im gesamten Jahr 2019 wurden 951 Schwerin Cards ausgestellt. Im Zeitraum 01.01.-31.08.2020 waren es bislang nur 297. Sicherlich spielt die Corona Krise hier auch eine Rolle. Betrachtet man die Nutzerzahlen jedoch im Vergleich zu den potentiell Nutzungsberechtigten, wird deutlich, dass es immer noch viel Luft nach oben gibt. Aktuell gibt es 15.468 Personen, die eine Schwerin Card nutzen könnten. Die größten Gruppen stellen Leistungsempfänger*innen im SGB II (Hartz IV) mit 11.286, Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter mit 2.015 und Wohngeldbezieher*innen mit 1.773 Personen dar.
Insofern stellt sich die Frage, ob die bisherigen Bemühungen das Angebot bekannt zu machen, ausreichend sind. Bislang teilt die Verwaltung mit, dass auf den jeweiligen Internetseiten und Flyern der Kultureinrichtungen über die Schwerin Card informiert. Auch auf der Homepage der Landeshauptstadt sind Informationen zum „Pass für Geringverdiener“ abrufbar. Sinnvoll erscheint nach wie vor, die Schwerin Card im Zuge der Leistungsbewilligung, ob nun im Stadthaus oder im Jobcenter zu bewerben und soweit unbürokratisch möglich auch auszureichen.“
Unterstützung für Beschäftigte des ÖD und der DRK-Krankenhäuser
Zu den Warnstreiks der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und der Beschäftigten des DRK-Krankenhauses in Grevesmühlen erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion unterstützt die Forderung der Beschäftigten nach mehr Lohn gerade auch in den unteren Entgeltgruppen. Das Angebot von Bund und Kommunen stellt nicht einmal einen Inflationsausgleich dar. Unterm Strich würden viele Beschäftigte weniger in der Lohntüte haben. Das ist bei dem niedrigen Lohn- und Gehaltsniveau in M-V völlig inakzeptabel.
Den Beschäftigten an den DRK-Krankenhäusern Grevesmühlen und Grimmen gehört ebenfalls unsere Solidarität. Für den Betrieb der Krankenhäuser ist ausreichend und gut qualifiziertes Personal erforderlich. Ein Tarifvertrag bietet dafür eine gute Basis. Dienstleistungsbereiche aus den Krankenhäusern auszulagern, ist dagegen der völlig falsche Weg. Wenn das Krankenhaus Probleme mit der Kostenerstattung haben sollte, dann kann es nicht die Beschäftigten dafür zur Verantwortung ziehen, sondern muss sich mit den Kostenträgern auseinandersetzen.“
Unterstützung für Beschäftigte des ÖD und der DRK-Krankenhäuser
Zu den Warnstreiks der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und der Beschäftigten des DRK-Krankenhauses in Grevesmühlen erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Meine Fraktion unterstützt die Forderung der Beschäftigten nach mehr Lohn gerade auch in den unteren Entgeltgruppen. Das Angebot von Bund und Kommunen stellt nicht einmal einen Inflationsausgleich dar. Unterm Strich würden viele Beschäftigte weniger in der Lohntüte haben. Das ist bei dem niedrigen Lohn- und Gehaltsniveau in M-V völlig inakzeptabel.
Den Beschäftigten an den DRK-Krankenhäusern Grevesmühlen und Grimmen gehört ebenfalls unsere Solidarität. Für den Betrieb der Krankenhäuser ist ausreichend und gut qualifiziertes Personal erforderlich. Ein Tarifvertrag bietet dafür eine gute Basis. Dienstleistungsbereiche aus den Krankenhäusern auszulagern, ist dagegen der völlig falsche Weg. Wenn das Krankenhaus Probleme mit der Kostenerstattung haben sollte, dann kann es nicht die Beschäftigten dafür zur Verantwortung ziehen, sondern muss sich mit den Kostenträgern auseinandersetzen.“
Notwendige Schattengenerierung im Öffentlichen Raum wird endlich ernst genommen
Zur Mitteilung der Verwaltung, dass durch das ZGM nunmehr eine Prioritätenliste erstellt und eine Sammelmaßnahme Verschattung von Schulhöfen im Doppelhaushalt eingeplant wurde, erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der Linken:
„Anfänglich wurde das Thema Schattengenerierung im öffentlichen Raum von einigen belächelt. Da hieß es dann schon mal, ‚den Linken wird’s zu heiß in Schwerin‘. Zu Unrecht denn zu starke Sonneneinstrahlung schadet bekanntlich der Haut. Nicht umsonst steigt seit Jahren die Zahl derjenigen, die an Hautkrebs erkranken stark an. Vor diesem Hintergrund hatte meine Fraktion den Oberbürgermeister bereits im Jahr 2018 aufgefordert, zu prüfen ob die Präventionsziele zur Verbesserung einer Krebsvermeidungsstrategie für öffentliche Freiflächen in der Landeshauptstadt Schwerin berücksichtigt werden können. Inzwischen liegt eine Prioritätenliste des ZGM für sämtliche Schulhöfe in Schwerin vor. Dabei wurde zwischen den Kategorien keine, geringe, mittlere und großflächige Verschattung unterschieden. Im Ergebnis wird der größte Handlungsbedarf für die Werner von Siemens Schule, die Grundschule am Mueßer Berg, die Grundschule am Ziegelsee und die Nils Hilgersson Schule gesehen. Zum Schutze der Schülerinnen und Schüler sind dort verschiedene Maßnahmen denkbar. Kurzfristig könnten Sonnensegel helfen, langfristig ist auch eine geeignete Bepflanzung denkbar. Dass dafür im kommenden Doppelhaushalt eine Maßnahme ‚Verschattung von Schulhöfen eingerichtet wurde und somit auch das notwendige Geld dafür eingeplant wird, ist eine gute Nachricht.“
Homeoffice-Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung
Zum geplanten Homeoffice-Gesetz erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Ein Homeoffice-Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, springt aber in dieser Form zu kurz. Ein Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice wird für die Beschäftigten nicht viel ändern. Homeoffice wird weiterhin die Ausnahme und nicht Teil einer neuen und zeitgemäßen Arbeitsnormalität bleiben. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Wege zur Arbeit lang sind und viel Fahrzeit kosten, bietet Homeoffice die Lösung für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und leistet obendrein einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Klimaschutz. Bei den anstehenden Beratungen muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. So darf nicht von einer ständigen Erreichbarkeit ausgegangen werden, geregelte Arbeitszeiten und Arbeitsschutz müssen auch im Homeoffice gelten.
Es ist schon ein starkes Stück, dass der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, nun die Debatte über das geplante Gesetz missbraucht und versucht, die Axt an das Arbeitszeitgesetz zu legen. Gerade im Tourismus fehlen immer mehr Fachkräfte. Ein Grund sind auch die Arbeitsbedingungen, lange Fahrwege, viele Überstunden, familienunfreundliche Arbeitszeiten. Eine ‚Flexibilisierung‘ des Arbeitszeitgesetzes mit längeren täglichen Arbeitszeiten ist der absolut falsche Weg.“
Langzeitarbeitslose in der Corona-Krise besonders betroffen
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat September erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die langzeitarbeitslosen Männer und Frauen sind eine von der Corona-Krise besonders betroffene Gruppe. Seit März ist ein stetiger Anstieg der Anzahl der Langzeitarbeitslosen zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass es mehr Anstrengungen geben wird, die Betroffenen in Qualifizierung und Beschäftigung zu bringen. Die Landesregierung ist dem Vorschlag meiner Fraktion gefolgt, und hat für diesen Zweck eine Mio. Euro in den Nachtragshaushalt aufgenommen.
Genauso wichtig wäre es allerdings, die Beschäftigungsgesellschaften im Land zu unterstützen. Sie sind ein wichtiger Pfeiler bei der Integration langzeitarbeitsloser Frauen und Männer und bewegen sich seit Jahren personell am Limit. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass das Land die Beschäftigungsgesellschaften angemessen unterstützt.“
Hartz IV bleibt Armut per Gesetz – Koalition deckt amtliche Kleinrechner
Zur Ablehnung des Antrags „Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2020 bedarfsgerecht anheben“ erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Eine grundlegende Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als Hartz IV bekannt, ist zwingend geboten und längst überfällig. Nach 15 Jahren dürfte jedem und jeder nicht nur in M-V klar sein, dass ein dauerhaftes Leben im Hartz-IV-System viele negative Auswirkungen auf die Betroffenen hat, die krank machen und sich auf die folgende Generation übertragen können.
Die Kritik der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, Gewerkschaften und der Linksfraktion an der Berechnung der Grundsicherung ist so alt wie Hartz IV selbst und wird seit langem durch wissenschaftliche Studien untermauert. Das gezielte Kleinrechnen der Regelsätze sowie der Zirkelschluss, die niedrigsten Einkommen, die 15 Prozent der Ärmsten, in die Ausgabenberechnung heranzuziehen, produzieren weitere Unterversorgung, Armut und Ausgrenzung. Für eine Waschmaschine sind monatlich 1,60 Euro vorgesehen. Ein Hartz-IV-Bezieher muss demzufolge 13 Jahre dafür sparen. Und Malstifte oder Bastelmaterial für Kinder sind für die politisch beauftragten amtlichen Kleinrechner nicht regelsatzrelevant. Allein durch den Ausschluss der Berechnungstricks ergibt sich ein Regelsatz von rund 658 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt.
Entlarvend ist auch die Begründung für die Anhebung des Regelsatzes um lediglich einen Euro in der Altersgruppe 6 bis 13 Jahre zum 1. Januar 2021. Sie sei bei der letzten Erhöhung überproportional bedacht worden, weshalb eine Anhebung diesmal de facto ausfällt – das ist reine Willkür.“
Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung erhält endlich ersehnten Sonnenschutz
Zur Montage des außenliegenden Sonnenschutzes an der Beruflichen Schule für Wirtschaft und Verwaltung erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der LINKEN:
„Nach drei Jahren zähen Ringens ist es nun endlich gelungen eine technische Lösung für den dringend notwendigen Sonnenschutz an der Beruflichen Schule zu finden. Nachdem alle Bemühungen von Direktor und Lehrerschaft zunächst an denkmalschutzrechtlichen Bedenken scheiterten, brauchte es am Ende eine politische Initiative und einen Beschluss der Stadtvertretung. Ich freue mich darüber, denn Denkmalschutzaspekte dürfen bei einem in Nutzung befindlichen Schulgebäude den Erfordernissen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler nicht entgegenstehen. Immer wieder hatten uns Klagen und die dringenden Bitte um Unterstützung erreicht, weil die Temperaturen in den Räumen des altehrwürdigen Gebäudes insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten teilweise unerträglich waren. Aktuell wird durch eine Metallbaufirma aus Brüsewitz eine seilgeführte Raffstoreanlage zwischen die Fensterleibungen unter den Fenstersturz montiert. Die Arbeiten sollen Ende September abgeschlossen sein. Da der Sonnenschutz elektrisch betrieben werden soll, werden danach noch Installationsarbeiten im Inneren des Gebäudes erfolgen. In Summe werden dafür ca. 170.000 Euro eingesetzt. Eine gute Investition in einen Schulstandort, der sich dem Leitsatz ‚Bildung in sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung‘ folgend, inzwischen zu einem Regionalen Beruflichen Bildungs- und Kompetenzzentrum (RBB) weiterentwickelt hat.“
Mit Beschäftigten der DRK Krankenhäuser weiterverhandeln
Zur verfahrenen Situation in der Auseinandersetzung um einen Tarifvertrag für das nichtärztliche Personal an den DRK Krankenhäusern in Grimmen und Grevesmühlen erklären gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster, und der gesundheitspolitische Sprecher Torsten Koplin:
Foerster: „Die zuständige Gewerkschaft ver.di hat die Geschäftsführung vor Monaten zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert. Nach einem Auftakttermin zur Erläuterung der Forderungen haben keine weiteren Gespräche stattgefunden. Daraufhin gab es erste Warnstreiks der Beschäftigten, die auf diesem Wege ihren Willen, eine tarifliche Regelung notfalls auch mit Arbeitskampfmaßnahmen zu erzwingen, bekundet haben. Da der Prozess ins Stocken geraten ist, haben sich die Beschäftigten auch an unsere Fraktion gewandt. Die in einem Treffen mit Mitgliedern der Tarifkommission klar zum Ausdruck gebrachte Erwartungshaltung war, dass es insbesondere unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Anforderungen nicht bei freundlichem Applaus bleiben darf. Darüber hinaus sei es an der Zeit, dem nichtärztlichen Personal das gleiche Recht zuzugestehen wie dem ärztlichen. Für letzteres gibt es einen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund.“
Koplin: „Wir haben die Geschäftsführung der DRK Krankenhäuser aufgefordert, möglichst rasch an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es liegt in der Natur der Sache, dass Positionen gerade zu Beginn von Tarifverhandlungen auseinanderliegen, erst recht, wenn erstmals ein Tarifvertrag gefordert wird. Ziel sollte es sein, sich im weiteren Verlauf anzunähern und sich am Ende auf einen tragfähigen Kompromiss zu verständigen. Aus unserer Sicht ist es völlig unangebracht, den nachvollziehbaren Wunsch der Beschäftigten nach einer tariflichen Einigung mit Gedankenspielen zur Ausgliederung von Unternehmensbereichen zu beantworten. Nach unserer Kenntnis gehören die DRK Krankenhäuser hinsichtlich der Leistung und der wirtschaftlichen Daten zu den robusten Gesundheitsunternehmen in M-V.“
Stärkere Regulierung von Befristungen droht zu scheitern
Zu Presseberichten, wonach die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Bund geplante stärkere Regulierung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen ausfallen könnte, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Sollte die stärkere Regulierung von Befristungen noch in dieser Wahlperiode tatsächlich scheitern, wäre die SPD mal wieder als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Aus der angeblichen Herzensangelegenheit, bei der ursprünglich die Streichung der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen war, wurde nach Intervention von CDU und CSU ein abgeschwächtes Vorhaben. Dieses sah vor, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen in Unternehmen mit 75 und mehr Beschäftigten auf 2,5 Prozent zu begrenzen. Zudem sollte die Laufzeit solcher Verträge von 24 auf 18 Monate verkürzt werden.
Schon diese Regelung hätte für M-V kaum Wirkung entfaltet, weil die Masse der Unternehmen weniger Beschäftigte hat. Für die Betroffenen sind das keine guten Nachrichten. In wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten sind sie ohnehin als erste von Arbeitsplatzverlusten bedroht. 2018 erfolgten etwa 46 Prozent der Befristungen im Land ohne Sachgrund. Derartige Verträge laufen nach maximal zwei Jahren Dauer einfach aus, es bedarf keiner Kündigung. Deshalb bleibt es dabei, Flexibilität kann und darf keine Einbahnstraße sein. Erforderlich sind Verantwortung für die Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen. Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft.“
Kampf gegen Armutslöhne muss deutlich wirksamer werden
Zur heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Vergabe-Mindestlohns von 10,07 auf 10,35 Euro erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mit der Erhöhung bekleckert sich die Landesregierung nicht mit Ruhm, denn solche Mini-Schritte führen das Land nicht aus dem Lohnkeller. Gute Löhne sind aber Voraussetzung für armutsfeste Renten im Alter. Erforderlich dafür wäre eine Höhe von 13 Euro. Die öffentliche Hand, also Land und Kommunen, müssen bei ihren Auftragsvergaben mit gutem Beispiel voran gehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat meine Fraktion in den Landtag eingebracht. Wer es ernst meint mit der Aussage, dass ‚Gute Arbeit auch gut bezahlt werden muss‘, sollte diesem zustimmen.
Auch die Tarifbindung ist so niedrig wie in kaum einem anderen Bundesland – trotz der seit Jahren anhaltenden großen Worte der SPD, dies ändern zu wollen. Wenn sie jetzt ankündigt, das Vergabegesetz novellieren zu wollen, dann muss sie die Mindestlohnregel perspektivisch um eine echte Tariftreueklausel ergänzen. Die Linksfraktion steht diesem Ansinnen offen gegenüber. Den Worten müssen Taten folgen!“
Hintergrund: Laut Berechnungen der Bundesregierung benötigt ein Beschäftigter einen Stundenlohn von mindestens 12,63 Euro, um nach 45 Arbeitsjahren nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Langzeitarbeitslose Frauen und Männer nicht aus dem Blick verlieren
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in M-V“ (Drs. 7/5250) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Langzeitarbeitslosigkeit als gesellschaftliches Problem mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Männer und Frauen einschließlich deren Familien darf auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick geraten.
Wie aus der Antwort hervorgeht, hat sich nicht nur die Altersstruktur der von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen verändert. Auch die Vermittlung in Beschäftigung sowohl in den Ersten als auch in den Zweiten Arbeitsmarkt ist geringer geworden. Während im Juli 2011 etwa in der Hansestadt Rostock noch 119 langzeitarbeitslose Frauen und Männer vermittelt werden konnten, waren es im Juli 2019 gerade einmal 69. Auch für M-V insgesamt hat sich die Zahl der Vermittlungen in diesem Zeitraum etwa halbiert, sie sank von 1270 auf 621.
Bei einer Arbeitslosigkeit von einem bis unter zwei Jahren sind bessere Vermittlungschancen zu verzeichnen als bei den Männern und Frauen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind. Da deren Anteil besonders stark gestiegen ist, müssen gerade für sie geeignete Wege gefunden werden, ihnen zu helfen.
Auch wenn die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch nicht eingeschätzt werden können, müssen individuelle Instrumente gefunden werden, die geeignet sind, langzeitarbeitslose Frauen und Männer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Über die besten Wege in der Arbeitsmarktpolitik brauchen wir eine Debatte, an der sich alle Seiten beteiligen sollten.“
Leiharbeit durch hohe Anforderungen und niedrige Löhne gekennzeichnet
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Leiharbeit in Mecklenburg–Vorpommern“ (Drs. 7/5248, Anhang) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es bleibt festzustellen, dass die in den letzten Jahren in Kraft getretenen, gesetzlichen Neuregelungen zu Equal-Pay und Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeitsbranche in M-V wenig bewegt haben. Die Zahl der Leiharbeitskräfte ist ebenso konstant geblieben wie die Bruttoentgelte niedrig.
Vor dem Hintergrund, dass Leiharbeit durch fehlenden Kündigungsschutz, eingeschränkte Mitbestimmungsrechte im Entleihbetrieb und hohe Flexibilitätsanforderungen an die Beschäftigten gekennzeichnet ist, ist diese Entwicklung inakzeptabel. Meine Fraktion fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag, eine Flexibilitätsprämie ab dem ersten Einsatztag, die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 3 Monate und einem Vetorecht für Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit im Betrieb.“
Hintergrund: Die Zahl der Leiharbeitskräfte bewegt sich seit 2013 konstant zwischen 10 000 und etwas über 11 000 Beschäftigten. 2019 waren 10 474 Personen in Leiharbeit, darunter waren 8156 Männer.
Von den 7978 sozialversicherungspflichtig in Vollzeit Beschäftigten erhielten zuletzt 71,7 Prozent ein monatliches Bruttoentgelt unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 2267 Euro. 4030 Beschäftigte, also 50,5 Prozent, bekamen sogar weniger als 1885 Euro und lagen damit unter der für Ostdeutschland geltenden Niedriglohnschwelle. 530 Leiharbeitskräfte mussten Ihren Verdienst durch Hartz IV aufstocken.
Leiharbeitskräfte sind in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor gefragt. Von 15 506 gemeldeten offenen Stellen im Juli 2020 entfielen 21,5 Prozent auf den Bereich der Überlassung von Arbeitskräften.
Viele Beschäftigte in den Call-Centern unter Niedriglohngrenze
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Call-Center-Branche in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/5247) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Situation der Beschäftigten in den Call-Centern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich zwar leicht verbessert, kann aber längst noch nicht zufriedenstellen.
Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in der Branche ist ebenso gesunken wie die Zahl der sogenannten Aufstockerinnen und Aufstocker. Dennoch arbeiten immer noch 67,5 Prozent der Beschäftigten in den Call-Centern zu Löhnen, die unter der bundesweiten Niedriglohnschwelle von 2267 Euro liegen und 44 Prozent der Beschäftigten liegen mit ihren Einkommen bei Vollzeit sogar unter der Niedriglohnschwelle für M-V in Höhe von 1885 Euro. Dies ist auch dem Fehlen von Betriebsräten und dem nach wie vor fehlenden Branchentarifvertrag geschuldet.
Fragen werfen zudem die unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen zwischen den IHK-Bereichen Schwerin auf der einen und Rostock sowie Neubrandenburg auf der anderen Seite auf. Warum ein Auszubildender derselben Branche in Rostock oder Neubrandenburg 300 Euro weniger verdient als in Schwerin erschließt sich nicht. Für Fördermaßnahmen in Call-Centern sollten künftig auch Aspekte von guter Arbeit und fairer Entlohnung stärker gewichtet werden. Es gilt auch politisch deutlich zu machen, dass die Zeiten endgültig vorbei sind, in denen der Fokus ausschließlich auf der Schaffung neuer Arbeitsplätze lag und die Arbeits- und Entgeltbedingungen so gut wie keine Rolle spielten.“
Anhebung des Kurzarbeitergeldes wäre gerade in M-V wichtig
Zu den heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Auch wenn die Zahlen gegenüber dem Vormonat leicht gesunken sind, ist es für eine Entwarnung deutlich zu früh. Immer noch sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Wann und wie sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, ist ungewiss. Die Hauptsaison im Tourismus geht zu Ende und die Zukunft der Werften hängt am seidenen Faden.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu begrüßen. Für viele Beschäftigte im Niedriglohnland Mecklenburg-Vorpommern wäre eine Anhebung auf 80 bzw. 87 Prozent ab dem ersten Tag wichtig. Zudem sollte das Niveau des Arbeitslosengeldes auf 68 Prozent angehoben werden. Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung hier ein deutlich stärkeres Engagement – im Interesse der Beschäftigten.
Für diejenigen, die den Wiedereinstieg nach der Kurzarbeit geschafft haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der Neustart- Prämie zu profitieren. Dafür stehen in M-V 25 Mio. Euro zur Verfügung, die auch bei den Beschäftigten ankommen müssen. Auf diese Art und Weise kann wenigstens ein Teil des Entgeltausfalls kompensiert werden.“
Kinder- und Jugendtourismus droht irreparabler Schaden
Zur Ablehnung des Antrags „Rettungspaket für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten schnüren“, erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Keine Klassenfahrten, keine Gruppenreisen, keine Rücklagen: Das ist die Situation vieler Einrichtungen im Kinder- und Jugendtourismus wegen der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Ohne weitere Hilfen wird es für einen großen Teil der Einrichtungen zum Winter verdammt eng. Die Weigerung der Landesregierung, den Forderungen meiner Fraktion nachzukommen und weitere Hilfen auf den Weg zu bringen, ist grob fahrlässig. Mit einer Verlängerung der Hilfen für die Herbst- und Wintermonate, einem Programm, um den Investitionsstau zu beseitigen, und einer langfristigen soliden Fördermöglichkeit könnte ein irreparabler Schaden dieser Branche abgewendet werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Bildungsministerium für das kommende Jahr keine Stornokosten mehr übernehmen wird, selbst wenn es zu Corona-bedingten Absagen von Fahrten kommt. Das wird viele Lehrer und Eltern dazu bringen, nur sehr zögerlich Klassenfahrten zu planen und zu buchen. Damit rollt die Landesregierung dem Kinder- und Jugendtourismus alle Steine in den Weg, die sie finden konnte. Ein weiteres Sterben vieler kinder- und jugendtouristischer Einrichtungen wird mit dieser desaströsen Politik kaum aufzuhalten sein.“
Kampf gegen Armutslöhne – nicht mit SPD und CDU
Zur Ablehnung der Überweisung des Gesetzentwurfes „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mecklenburg-Vorpommern kommt nicht aus dem Lohnkeller. Auch die Tarifbindung ist so niedrig wie in kaum einem anderen Bundesland. Doch anstatt den Weg für einen armutsfesten Mindestlohn von 13 Euro frei zu machen, flüchten sich SPD und CDU in Ausreden. Damit bleibt es dabei, dass Beschäftigte im Auftrag des Staates mit Löhnen abgespeist werden können, die direkt in die Altersarmut führen. Es werden auch weiterhin die Unternehmen bestraft, die Tariflöhne zahlen und gute Arbeitsbedingungen haben, da bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Preis regiert.
Darüber hinaus ist der Koalition der Umwelt- und Klimaschutz offenbar völlig egal. Anders ist die Weigerung nicht zu verstehen, endlich konkrete Regeln für eine klimafreundliche Beschaffung in das Vergabegesetz aufzunehmen. Die bisherigen butterweichen ‚Kann-Regelungen‘ reichen definitiv nicht aus.
Einmal mehr wird deutlich, dass die SPD außer großen Worten und wohl klingenden Ankündigungen, wie die Steigerung der Tarifbindung bei der Auftragsvergabe, nichts im Köcher hat und auch der Mut zur Veränderung fehlt.“
Hintergrund: Laut Berechnungen der Bundesregierung benötigt ein Beschäftigter einen Stundenlohn von mindestens 12,63 Euro, um nach 45 Arbeitsjahren nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Korrektur der Bildungsfreistellung längst überfällig
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes aus dem Jahr 2013 ist längst überfällig. Lediglich einmal – im Jahr 2013 selbst – wurden die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft. Seit 2015 lag die Auslastung unter 50 Prozent, im Jahr 2017 sogar nur bei 42 Prozent. Die Summe der ausgezahlten Förderung sank von 187 000 Euro im Jahr 2010 auf 79 000 Euro im Jahr 2018.
Weil lediglich ein Drittel der Mittel für die berufliche Weiterbildung eingesetzt werden durfte, war dieser Topf regelmäßig Mitte Mai eines jeden Jahres ausgeschöpft. Dagegen konnten die Mittel für die Bildungsfreistellung für die politische und ehrenamtliche Qualifikation nicht ausgeschöpft werden.
Um herauszufinden, warum die Zahl der Anträge auf Bildungsfreistellung zurückgegangen ist, fordert meine Fraktion eine regelmäßige Evaluierung des Gesetzes, um gegebenenfalls zeitnah korrigierend eingreifen zu können.“
Kinder- und Jugendtourismus darf nicht den Bach runtergehen
Zur heute vorgestellten (ersten) Sommerbilanz des Tourismusverbandes und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Pandemie hat deutliche Spuren auch im Tourismus hinterlassen. Sie zeigt aber auch, welche Hausaufgaben die Branche und die Politik jetzt erledigen müssen. So muss endlich spürbar mehr in saisonverlängernde Maßnahmen investiert werden. Meine Fraktion hat bereits mehrmals vorgeschlagen, über einen Saisonzuschuss neue Möglichkeiten zu schaffen, mehr Gäste in der Nebensaison ins Land zu holen. Diese Forderung ist aktueller denn je.
Die Landesregierung muss zudem schnell konkrete Pläne für weitere Hilfen vorlegen, damit die Unternehmen Planungssicherheit haben, ob und wie sie über den Winter kommen. Denn trotz der guten Auslastung der zurückliegenden Wochen werden viele Unternehmen in den Wintermonaten ums Überleben kämpfen. Die Landesregierung räumt zwar ein, dass der Kinder- und Jugendtourismus mit Abstand am härtesten betroffen war und ist, von gezielter Hilfe ist jedoch weit und breit nichts zu sehen. Das muss sich ändern. Der Kinder- und Jugendtourismus darf nicht den Bach runtergehen. Meine Fraktion wird auf der kommenden Landtagssitzung deshalb Unterstützung für die gebeutelte Branche einfordern. Insbesondere mit der Ausweitung des Sozialfonds auf die Wintermonate und einer Investitionsoffensive wollen wir ein Einrichtungssterben im Kinder- und Jugendtourismus verhindern.“
Hintergrund: Eckpunkte des Projektes „Saisonzuschuss“
Fördermittel stärker an gute Löhne koppeln
Zu der vom Hamburger Unternehmen „Friedrichs Feinfisch“ angekündigten Schließung der Produktionsstätte in Waren erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist skandalös, dass die Beschäftigten nach jahrelanger guter Arbeit zu minimalen Löhnen nun einfach nach Hause geschickt werden sollen und die Produktion zu noch niedrigeren Löhnen in Polen erfolgen soll – dies womöglich mit nochmaliger Förderung durch die EU, weil in Polen Arbeitsplätze entstehen.
Dieser Vorgang bestätigt meine Fraktion in ihrer Auffassung, dass die Fördermittelvergabe viel stärker an gute Löhne gekoppelt werden muss. Meine Fraktion wird die Situation am Standort Waren parlamentarisch hinterfragen und fordert die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Schließung zu verhindern oder wenigstens dabei zu helfen, die Folgen für die Beschäftigten abzufedern.“
SPD und CDU mit Scheuklappen bei Analyse wirtschaftlicher Entwicklung
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg und Vorpommern“ (Drs. 7/5210) erklären die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg, sowie der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher, Henning Foerster:
Oldenburg: „Es ist äußerst befremdlich, dass die Landesregierung einerseits betont, auf eine positive Entwicklung beider Landesteile hinzuwirken, aber andererseits bis heute keine Analyse der wirtschaftlichen Lage vorgenommen hat. Sie muss ihre Scheuklappen ablegen, damit etwa der Vorpommernrat auf Grundlage einer belastbaren Datenbasis Empfehlungen für die weitere Entwicklung abgeben kann.
Mit Blick auf die Jahre 2009 bis 2018 ist festzustellen, dass das reale Wachstum für M-V unter dem Durchschnitt der Flächenländer Ost lag. Alarmieren muss auch die Entwicklung in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg. Vorpommern-Rügen fällt unter den Stand von 2009 und hat nur noch 61,9 Prozent der Wirtschaftskraft von Schwerin. Der Kreis Nordwestmecklenburg ist mit 58,86 Prozent der Leistungsfähigkeit von Schwerin zum Schlusslicht unter den Kreisen geworden. Die Landesregierung muss sich mit den Landräten dringend darüber verständigen, wie sie die negative wirtschaftliche Entwicklung stoppen können.“
Foerster: „Der Blick auf die Entwicklung der Erwerbstätigkeit in M-V ist ernüchternd, sie nahm von 2009 bis 2018 lediglich um 4300 Beschäftigte auf 759 500 zu. Die Zahl der Einpendler ist von 2009 bis 2018 um 40,12 Prozent auf 32 198 gestiegen, die der Auspendler ist mit 75 581 annähernd gleichgeblieben.
Die Arbeitslosenquote sank in Mecklenburg-Vorpommern zwar um 5,6 Prozent, aber M-V ist damit Schlusslicht der Flächenländer Ost, die eine Senkung um 5,9 bis 6,9 Prozent erreicht haben.
Bei der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter liegt M-V leicht unter dem Mittel der ostdeutschen Flächenländer. Nur in den Jahren 2009 und 2015 hatte M-V eine höhere Steigerung zu verzeichnen als im Bundesdurchschnitt – der Lohnabstand nimmt weiter zu. Die Landesregierung muss sich auch in diesem Bereich deutlich stärker engagieren und zudem endlich eine Industrie- und Entwicklungsstrategie für M-V auf den Weg bringen.“
Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld hat höhere Arbeitslosenzahlen bisher verhindert
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Neustart Prämie und Verlängerung der Kurzarbeit“ DS 7/5149 erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Die Zahlen zur Entwicklung der Kurzarbeit in den Monaten März bis Mai 2020 belegen eindrucksvoll, wie wichtig dieses arbeitsmarktpolitische Instrument ist. Ohne selbiges wären die Arbeitslosenzahlen im Land inzwischen signifikant höher. Gab es im März bereit 6007 Anträge für 64.029 Personen so stieg deren Zahl im April auf 11532 für 99.160 Beschäftige an. Im Mai gingen die Zahlen dann auf 942 Anträge für 10.591 Personen zurück. Die am stärksten betroffenen Branchen waren der Hotel- und Gaststättenbereich, das verarbeitende Gewerbe und die Metall- und Elektroindustrie. Zahlen zur tatsächlichen Realisierung von Kurzarbeit liegen derzeit nur für März vor. Demnach betraf es im ersten Monat des Lock down 57.495 Beschäftigte.
Im Kontext der Hilfsprogramme für die Wirtschaft und die Beschäftigten hatte der Landtag eine Entschließung mit dem Ziel verabschiedet, das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent anzuheben. Dies wäre im Niedriglohnland M-V die effektivste Hilfe für betroffene Beschäftigte gewesen und hätte für viele den Antrag auf aufstockende Sozialleistungen verhindert. Konkrete Zahlen zu den Kurzarbeitergeld Empfängern, die aufstocken mussten, kann die Landesregierung leider nicht liefern. Stattdessen wertet sie die getroffenen Bundesregelungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 Prozent nach vier bzw. 80/87 Prozent nach sieben Monaten inzwischen offenbar als Erfolg ihrer Aktivitäten. Dies muss auch mit Blick auf die seinerzeit harsche Kritik, zum Beispiel aus dem Gewerkschaftslager verwundern. Vor allem die NGG, zuständig für den Bereich Hotel- und Gaststätten hatte die gestaffelte Erhöhung als Schlag ins Gesicht und faulen Kompromiss auf dem Rücken der Beschäftigten bezeichnet.
Hierzulande soll nun die im Zukunftsbündnis beschlossene Neustartprämie die Auswirkungen von Kurzarbeit abfedern und die Kaufkraft stärken. Dies ist auch bitter nötig, denn mehrere Monate mit bis zu 40 Prozent weniger Lohn in der Tasche stellen die betroffenen Beschäftigten vor große Herausforderungen. Aussagen zur Zahl der potentiellen Nutznießer dieses Instruments kann die Landesregierung derzeit noch nicht treffen. Sie verweist darauf, dass Fördergrundsätze und Antragsunterlagen noch ressortübergreifend abgestimmt werden. Keine konkreten Aussagen gibt es aktuell auch zu einem Beschluss des Landtages, der die Landesregierung auffordert, sich im Bund für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezuges stark zu machen. Dieser war Teil des Antrages zur Werftenrettung. Dass die Landesregierung bestrebt ist, mit gemeinsam mit anderen Bundesländern an einer Weiterentwicklung des Kurzarbeitergeldes zu arbeiten ist schön. Konkrete Initiativen und vor allem Ergebnisse wären allerdings mehr als angezeigt.“
Hintergrund:
Nach wie vor kaum Erkenntnisse zu Click- und Crowdworking in M-V
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Click- und Crowdworking über Internetplattformen“ (Drs 7/5056) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Digitalisierung und die damit verbundenen Veränderungen in der Arbeitswelt sind in aller Munde. Wenn es jedoch konkret wird, tappt die Landesregierung offenbar weitgehend im Dunkeln. So auch beim Thema Click- und Crowdworking. Hierbei wird eine komplexe Arbeit für einen speziellen Arbeitgeber, in viele kleine Einzelteile zerlegt. Sogenannte Click- oder Crowdworker rufen die Arbeitsaufträge auf Plattformen ab, bearbeiten diese und werden dafür entlohnt.
Wie viele Menschen im Nordosten derzeit auf diese Weise arbeiten und ob diese dies hauptberuflich tun oder sich zum Hauptjob, zur Rente, als Schüler oder Student noch etwas dazuverdienen ist der Landesregierung aktuell nicht bekannt. So beruft sie sich bei ihrer Antwort auf Befragungen im Rahmen des Crowdworking Monitors aus dem Jahre 2018. Offenbar plant sie derzeit auch nicht, diesen Fragen einmal durch eigene Untersuchungen oder die Beauftragung einer Studie nachzugehen. Dabei stellen sich in diesem Kontext viele Fragen. Was verdient man mit einer solchen Tätigkeit? Wie viele Zeitstunden pro Woche müssen Click- oder Crowdworker arbeiten, um ein vernünftiges Einkommen zu erzielen? Wie ist es um die soziale Absicherung derart tätiger Menschen, also Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung bestellt?
Digitalisierung ist mehr als Breitbandanschlüsse und W-LAN an jede Milchkanne zu bringen. Es bedeutet auch, sich mit den Folgen technischer Innovationen für die Arbeit der Menschen zu befassen. Zwar versichert die Landesregierung, dass sie sich für eine faire und soziale Arbeitswelt einsetzt, wie genau sie dies mit Blick auf die Transformationsprozesse im Zuge der Digitalisierung, zum Beispiel bei Click- und Crowdworkern tut, diese Antwort bleibt sie aktuell allerdings schuldig.“
Schicksal der Beschäftigten bleibt bei Suche nach Alternativen zur Königlinie offenbar außen vor
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Situation der von der Schließung der Königslinie betroffenen Kolleginnen und Kollegen“ DS 7/5092 erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Von der Schließung der Route durch die Reederei Stena Line sind 130 Kolleginnen und Kollegen betroffen. Diese stammen zu großen Teilen von der Insel Rügen und haben die Berichte zu einem möglichen Neustart des Fährbetriebs zwischen Saßnitz und Ystad daher sicher mit Interesse verfolgt. Wer jedoch darauf gehofft hatte, dass sich die Landesregierung gegenüber potentiellen, neuen Betreibern auch für die Übernahme der gut ausgebildeten Maschinisten, Rezeptionisten, Bordgastronomen, Reinigungskräfte oder des seemännischen Personals stark machen würde, bleibt momentan enttäuscht zurück.
So fallen die Antworten auf konkrete Fragen schmallippig bis ausweichend aus. Erkenntnisse zu den Perspektiven der betroffenen Beschäftigten innerhalb des Unternehmens Stena Line, zum Beispiel am Standort Rostock? Fehlanzeige. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf der Insel Rügen? Vielleicht ja im Bereich Hotellerie und Gastronomie. Konkrete Unterstützungsangebote, zum Beispiel die Organisation von Jobbörsen in Zusammenarbeit mit der regional zuständigen Arbeitsagentur? Nichts, stattdessen der Verweis auf die allgemeine Förderpraxis des Landes zur Unterstützung der regionalen Arbeitsmarktentwicklung. Transfergesellschaft? Keine Erkenntnisse. Gespräche mit der zuständigen Gewerkschaft EVG? Haben offenbar nicht stattgefunden.
Die Art und Weise, wie das zuständige Wirtschafts- und Arbeitsministerium hier agiert hat, ist mehr als enttäuschend. Zwar hält man die Übernahme von ehemaligen Stena Line Beschäftigten beim potentiellen neuen Betreiber FRS Königslinjen GmbH i.G. prinzipiell für wünschenswert, konkrete Gespräche darüber, unter welchen Voraussetzungen diese auch tatsächlich stattfinden könnte, hat man anscheinend bisher jedoch mit niemanden geführt. So weiß man folgerichtig auch nicht, wie hoch der Personalbedarf an Bord des zukünftig zum Einsatz kommenden Schiffes überhaupt ist. Die einzig konkrete Aussage ist derzeit, dass landeseitig die grundsätzliche Bereitschaft besteht, einen neuen Fährverkehr, der ab dem 15.09.2020 seinen Betrieb aufnehmen könnte, mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen. Nicht viel, wenn man bedenkt, wie viel Zeit seit der Verkündung des Aus für die alte Königslinie bereits ins Land gegangen ist.“
Corona bedingte Situation am Arbeitsmarkt in M-V erfordert richtige Weichenstellungen
Zu den aktuellen Arbeitslosenzahlen erklärt der arbeitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Krise zieht bereits jetzt höhere Arbeitslosenzahlen in M-V nach sich. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer hierzulande um 11.100 Betroffene gestiegen. Der Anstieg wäre noch deutlich höher, wenn es das Instrument der Kurzarbeit nicht gäbe. Die angeordneten Betriebsschließungen haben neben größeren Unternehmen, wie den M-V-Werften auch viele kleinere Betriebe hart getroffen. Mittels Kurzarbeit haben sie reagiert und Entlassungen zunächst abgewendet. Jetzt muss es darum gehen, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Mit Blick auf den vielfach prognostizierten Abschwung sollte die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert werden. Darüber bräuchte es einen deutlich höheren Mindestlohn. 10,45 Euro erst im Jahr 2022 sind viel zu wenig. Die EU Kommission hält zur Armutsvermeidung 60 Prozent des mittleren Lohnes für notwendig. Das wären heute schon 12 Euro. Diese wären auch gerechtfertigt, denn so würde ein Beitrag zur Erholung von Wachstum und Beschäftigung geleistet. Erwiesenermaßen wird aus den unteren Einkommensgruppen besonders stark konsumiert.
Eine besondere Herausforderung stellt die steigende Arbeitslosigkeit bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahre dar. Im Vergleich zum Vorjahrsmonat nahm deren Zahl um 1.600 Betroffene zu. Hintergrund sind befristete Beschäftigungsverhältnisse, das Ende der Ausbildung und Arbeitslosmeldungen nach dem Schulabschluss.
Zudem sind Jobmessen, Projekttage, Praktika und Berufsberatung ebenfalls der Coron-Krise zum Opfer gefallen. Daher sank die Zahl der geschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent. Jetzt gilt es die anhaltend hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen unter den potentiellen Azubis bekannt zu machen und die Fachkräfte von morgen im Land zu halten. Können Betriebe die Ausbildung bedingt durch Corona nicht fortsetzen, gilt es zügig Alternativen zu finden. Eine Übernahmeprämie könnte Unternehmen dabei einen Anreiz bieten, einzuspringen. Entscheidend dürfte zudem sein, inwieweit die Unternehmen bereit sind, dem Nachwuchs auch in schwierigen Zeiten eine Perspektive auf Übernahme zu bieten.“
Fahrplan für Mindestlohnanhebung ist eine Enttäuschung
Zur Empfehlung der Mindestlohnkommission erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Ganze 15 Cent mehr zum Jahresbeginn 2021 und schließlich 10,45 Euro im Juli 2022, der Fahrplan für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine einzige Enttäuschung. Mit einer armutsfesten und existenzsichernden Lohnuntergrenze hat das nun wirklich nichts zu tun.
Wenn man der Empfehlung der Mindestlohnkommission überhaupt etwas Positives abgewinnen möchte, dann das sich die Stimmen vom Wirtschaftsflügel der CDU/CSU nicht durchsetzen konnten. Eine Aussetzung oder gar Abschaffung des Mindestlohns in Zeiten, in denen es darum gehen muss, die Kaufkraft zu stärken und den Konsum nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln, wäre auch wirtschaftspolitisch unsinnig. Notwendig sind schon heute mindestens 12 Euro, jedenfalls dann, wenn man die Maßstäbe der EU Kommission ernst nimmt, die zur Vermeidung von Armut einen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Lohnes in einem Mitgliedsstaat für erforderlich hält.“
Von Krise am stärksten Betroffenen gehen bei Plänen der Ministerpräsidentin leer aus
Zur „Neustart-Prämie“ nach der Kurzarbeit, die von der Landesregierung angekündigt wurde, erklärt der arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Sprecher, Henning Foerster:
„So richtig es ist, diejenigen zu belohnen, die in der Krise besonders von Kurzarbeit betroffen waren und nun beim Neustart des Landes anpacken, um so falscher ist es, alle anderen allein zu lassen und weiter zu benachteiligen.
Wer aus der Kurzarbeit zurückkommt, soll vom Land einen steuerfreien Bonus von insgesamt bis zu 700 Euro erhalten. Was das konkret bedeutet, das bleibt noch ungewiss.
Diejenigen, die am meisten darauf angewiesen sind, also diejenigen, die in Kurzarbeit bleiben und auch diejenigen, die ihr Kurzarbeitergeld mit Hartz IV aufstocken müssen, gehen leer aus. Ganz zu schweigen von den Hartz-IV-Familien selbst.
Wieder einmal zeigt sich, gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht, weil es mal wieder nicht bis zu Ende gedacht ist.
Denjenigen, die im Kurzarbeitergeldbezug verbleiben, wäre mit einer grundsätzlichen, sofortigen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auch sofort geholfen. Hinzu kommt aus Sicht meiner Fraktion eine Verlängerung der Bezugsdauer, denn ob und wie sich die Wirtschaft bundesweit erholt, ist weiter ungewiss.“
Industriearbeitsplätze in der maritimen Industrie sichern
Zur Zustimmung des Antrags der Landesregierung „Zukunftsperspektive sichern: Liquiditätshilfe für die M-V-Werften“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Mit dem Beschluss des Landtags, wurde der Weg zur Rettung der drei Standorte und den tausenden Beschäftigten auf den Werften und in den Zulieferunternehmen frei gemacht. Meiner Fraktion war es wichtig, dass die Hilfen an Bedingungen geknüpft werden. Natürlich steht an erster Stelle, dass möglichst alle Beschäftigten im Unternehmen gehalten werden sollen. Hier kann sowohl die Landesregierung einen Beitrag leisten, indem sie sich gegenüber dem Bund für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes einsetzt, als auch die Werftenführung, indem im Zuge des Fortführungskonzeptes darauf geachtet wird, dass mehr Arbeiten durch die Werft selbst und Zulieferer aus Mecklenburg-Vorpommern übernommen werden Darüber hinaus muss die Landesregierung sich gegenüber Genting Hongkong dafür einsetzen, dass die gebauten Schiffe am Ende des Tages auch abgenommen werden. Auch die Forderung nach einem angemessenem Eigenanteil des Eigners und das Wiederauffüllen der sogenannten ‚Locked Box‘, aus der nun Geld entnommen werden soll, waren für meine Fraktion wichtige Punkte, um eine Zustimmung möglich zu machen.
Nun sind die Banken am Zug, die ebenfalls der Freigabe der 175 Millionen aus der Sicherheitsrücklage zustimmen müssen. Eine Verweigerung der Banken wäre aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Steuerzahler in der Vergangenheit mit einem hohen dreistelligen Milliardenbetrag für die Bankenrettung geradestehen musste.“
Nachfolgezentrale muss durch stabile Förderung unabhängig bleiben
Zum Antrag von SPD und CDU „Nicht nur Fachkräftemangel bekämpfen, sondern auch Unternehmensnachfolge ermöglichen“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„In den kommenden Jahren stehen in M-V mehrere tausend Unternehmensübergaben an. Die Errichtung der Nachfolgezentrale war ein wichtiger Schritt, um den Unternehmen eine unabhängige Hilfe bei der Übergabe in neue Hände zu geben. Bereits jetzt ist erkennbar, dass dieses Angebot sehr erfolgreich ist und gut angenommen wird. Diesen Erfolg gilt es zu sichern und auszubauen. Dafür ist für die kommende Jahre eine stabile Finanzierung erforderlich.
Neben den Wirtschaftskammern und der Bürgschaftsbank, muss auch das Land seiner Verantwortung bei der Finanzierung gerecht werden. Für meine Fraktion steht fest, dass das Angebot der Nachfolgezentrale kostenlos und unabhängig bleiben muss. Vorstellungen, wie das Erheben von Gebühren oder Dritte als Partner zu gewinnen, lehnen wir ab. Es ist bedauerlich, dass die Koalition einem entsprechenden Änderungsantrag meiner Fraktion nicht zugestimmt hat. Dabei geht es nicht um Unsummen, sondern um nicht einmal 200 000 Euro jährlich. Vor dem Hintergrund, dass SPD und CDU über den Strategiefonds Drachenbootfeste oder ein Mühlenarchiv finanzieren, kann die Ablehnung nur mit Kopfschütteln quittiert werden.“
Gute Arbeit bleibt in M-V leeres Versprechen: Landesregierung blockiert
Zur Ablehnung des Antrags „M-V als Land der guten Arbeit – Befristete Beschäftigung zurückdrängen“ erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Bundesregierung schiebt die Umsetzung des Koalitionsvertrages vor sich her und die Landesregierung weigert sich seit Jahren, im eigenen Verantwortungsbereich auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Statt eines Abbaus sachgrundloser Beschäftigungsverhältnisse ist deren Anzahl im Vergleich zum Jahr 2011 in fünf von neun Ministerien sogar gestiegen. Nimmt man die nachgeordneten Behörden noch dazu, stieg die Anzahl der sachgrundlosen Beschäftigungsverhältnisse in 11 von 20 Bereichen.
Die sachgrundlose Befristung ist ein bequemes Instrument für die Arbeitgeber, die Beschäftigten zahlen dafür allerdings einen hohen Preis. Sie geraten in Schwierigkeiten u.a. bei der Wohnungssuche, der Kreditaufnahme und der persönlichen Lebensplanung.
Der Hamburger Bürgerschaft war es im Jahr 2017 wichtig, dass es ‚künftig möglichst keine Arbeitsverträge mit Verfallsdatum, sondern faire und verlässliche Regeln gibt. Besonders sachgrundlose Befristungen sollten daher der Vergangenheit angehören‘. Und der CDU-Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen meint dazu: ‚Wir brauchen dringend eine Einigung im Bundestag. Solange wir hier nicht weiterkommen, muss zumindest im Öffentlichen Dienst die sachgrundlose Befristung gestoppt werden.‘
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, umgehend bei allen sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen in Ministerien und Landesbehörden spätestens nach sechs Monaten einen Sachgrund auf- bzw. eine Entfristung vorzunehmen. Mit der heutigen Weigerung entlarvt sich die Landesregierung selbst und Ministerpräsidentin Schwesig sollte ihre Sonntagsreden von der guten Arbeit für M-V unterlassen.“
Anstieg von Firmenpleiten verhindern – Ausbildung sichern
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Wie erwartet steigt in Folge der Corona-Krise die Zahl der Arbeitslosen und der Hartz-IV-Beziehenden auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das Kurzarbeitergeld hat in den ersten Wochen geholfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Leider haben die Arbeitsagenturen die mögliche Abschlagszahlung von Kurzarbeitergeld nicht offensiv genug eingesetzt. Jetzt ist zu befürchten, dass wegen fehlender Rücklagen und nicht mehr vorhandener Kreditwürdigkeit vielen Unternehmen die Puste ausgeht. Das muss unbedingt verhindert werden.
Zugleich müssen die corona-bedingten Einschränkungen so schnell wie möglich und soweit wie möglich zurückgefahren werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, damit Produktion, Tourismus und Kulturwirtschaft wieder Fahrt aufnehmen können. Ansonsten sind weitere Firmenpleiten in den kommenden Monaten programmiert.
Damit Unternehmen eine Zukunft haben, muss auch die Ausbildung von Jugendlichen fortgesetzt und gesichert werden. Betriebe brauchen Unterstützung, damit sie die Lehrlinge halten können und auch wenn sie Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen. Von den 9800 bis April gemeldeten Ausbildungsstellen waren mehr als 6300 noch unbesetzt.
Die Landesregierung ist aufgefordert, alle Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz und den gesetzlichen Mindestlohn abzuwehren. Beides ist Gift für eine erforderliche wirtschaftliche Erholung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.“
Beifall klatschen und Mindestlohn absenken – das passt nicht zusammen!
Zu den erneuten Einlassungen der AG Wirtschaft der CDU/CSU- Bundestagsfraktion erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Das schlägt dem Fass den Boden aus. Schon in der vergangenen Woche kamen die Wirtschaftsliberalen in der Union mit dem Vorschlag einer Aussetzung der Mindestlohnerhöhung für dieses Jahr um die Ecke. Nun wird sogar einer Absenkung des Mindestlohns das Wort geredet. Wer dachte, dass die Corona-Krise angesichts der erkennbaren Leistungen der Beschäftigten in den so genannten systemrelevanten Berufen zu einem Umdenken geführt hat, sieht sich getäuscht. Den Beschäftigten Beifall klatschen und gleichzeitig die Axt an den Mindestlohn legen – das passt nicht zusammen!
So richtig es war, milliardenschwere Hilfsprogramme für Unternehmen jeglicher Größe aufzulegen, so falsch ist es, die Folgen der Corona-Krise jetzt allein den Beschäftigten überhelfen zu wollen. Die CDU/CSU sollte diesen Irrweg schnellstmöglich verlassen. Den Mindestlohn abzusenken missachtet nicht nur die Arbeit von Millionen hart arbeitenden Menschen in diesem Land, sondern ist auch wirtschaftspolitisch falsch. Es ist seit Jahren bekannt, dass Mindestlohnempfänger nahezu jeden zusätzlichen Euro direkt in den Konsum stecken und nicht in den Sparstrumpf. Auf diese Art und Weise wird die Konjunktur gestützt.
Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können. Schon mit dem aktuell gültigen Mindestlohn ist das nur schwer möglich. Ganz zu schweigen davon, dass die jetzige Höhe von 9,35 Euro keinen Schutz vor Altersarmut bietet. Um das sicherzustellen, müsste er auf mindestens 12 Euro angehoben werden.“
Verbot von Werksverträgen in der Schlachtung war längst überfällig
Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster, bezeichnet die heutige Entscheidung zum Verbot von Werksverträgen für die Schlachtung als längst überfällig.
„Es wurde allerhöchste Zeit, die Werksverträge bei den Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben zu verbieten! Seit Jahren sind die Machenschaften der großen Schlachtkonzerne bekannt, für ihr Kerngeschäft mittels Werksverträgen moderne Lohnsklaverei zu betreiben und sich ihrer Verantwortung für die Arbeitnehmer zu entledigen. Dem soll nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass solche Methoden immer angewendet werden, wenn es darum geht, einen ruinösen Wettbewerb ‚Klein und regional gegen Großkonzerne‘ zur Gewinnmaximierung der Großen zu etablieren. Verlierer werden immer die Beschäftigten und die ‚Rohstofflieferanten‘, in diesem Fall die Landwirte, sein.
Ich erwarte von der Landesregierung, dass die Umsetzung des heutigen Verbotes streng kontrolliert wird. Nicht nur das, insgesamt muss sich die Kontrolle der Arbeitsbedingungen in unserem Bundesland deutlich verbessern. Und gerade für über Werksverträge beschäftigte Arbeitnehmer, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, müssen auch die Wohn- und Lebensbedingungen häufiger und strenger kontrolliert werden. Das gilt auch für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.“
Mindestlohnanhebung ist für viele Arbeitnehmer lebensnotwendig
Zum Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrates und anderer, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2021 auszusetzen, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Unbestritten ist die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen infolge der Corona-Krise schwierig. Dies aber zum Anlass zu nehmen, die turnusmäßige Mindestlohnerhöhung in Frage zu stellen, ist unanständig. Der CDU-Wirtschaftsrat versucht offenbar, der Mumie ‚Sozial ist, was Arbeit schafft‘ neues Leben einzuhauchen.
Dieser Weg ist grundfalsch. Wer die Wirtschaft im Binnenland wieder in Gang bringen will, muss neben Hilfsprogrammen für die Unternehmen auch etwas für die Beschäftigten tun. Gerade Mindestlohnempfänger stecken so gut wie jeden zusätzlichen Euro in den Konsum. Zum Sparen fehlt ihnen schlicht das Geld. Voraussichtlich im Juni wird die zuständige Kommission im Bund über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes entscheiden. Der bisherigen Systematik folgend, müsste eine Anhebung um 50 Cent von jetzt 9,35 Euro auf 9,85 Euro erfolgen.
Diese Anhebung ist auch dringend nötig. Es ist bekannt, dass der Mindestlohn mehr als 12 Euro pro Arbeitsstunde betragen müsste, um Armut zu vermeiden. Zudem hinkt das deutsche Mindestlohnniveau dem anderer europäischer Staaten hinterher. In Großbritannien, Irland, den Niederlanden und Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn schon heute über 10 Euro pro Stunde, in Luxemburg beträgt er gar 12,38 Euro. Hierzulande ist man 2015 viel zu niedrig eingestiegen, wodurch es ohnehin noch Jahre dauern wird, bis man von einer armutsfesten Lohnuntergrenze sprechen kann. Weitere Verzögerungen auf dem Weg dorthin sind inakzeptabel. Von daher kann man nur hoffen, dass der politischen Geisterfahrt des CDU-Wirtschaftsrates in der eigenen Partei Einhalt geboten wird. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten wieder die Zeche für die Folgen der Corona-Krise zahlen.“
Kinder- und Jugendtourismus darf nicht auf dem Abstellgleis landen
Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Situation der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in M-V“ und zur zeitweisen Schließung von sechs Häusern des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH), erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Situation im Kinder- und Jugendtourismus ist in M-V seit Jahren angespannt. In vielen Einrichtungen besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Aus eigener Kraft ist dieser für viele Übernachtungsstätten nicht aufzulösen. Dies führt auch zu mangelnder Attraktivität und damit zu rückläufigen Zahlen bei den Klassenfahrten aus anderen Bundesländern, Einrichtungen müssen schließen.
Die Landesregierung hat dem Einrichtungssterben nahezu tatenlos zugesehen. Sie hat die Koordinierungsstelle abgewickelt und eine Investitionsoffensive abgelehnt. Auch die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zum Thema fristet ein Schattendasein, die letzte Beratung ist eineinhalb Jahre her. Ein Konzept für die Zukunft liegt nicht vor, Jahr für Jahr verschwinden Häuser in attraktiver Lage, die vor allem Kindern und Familien mit geringem Einkommen zur Erholung dienten. Die Corona-Krise droht diesen Prozess zu beschleunigen, denn die Absage aller Klassen- und vieler Gruppen- sowie Vereinsfahrten führt zu dramatischen Einnahmeausfällen. Um wenigstens für Familien wieder öffnen zu können, müssen Hygienerichtlinien umgesetzt werden, die viele Häuser erneut vor große Schwierigkeiten stellen.
Bisher hat sich die Landesregierung bei diesem Thema weitgehend weggeduckt. Meine Fraktion konnte wenigstens erwirken, dass im Sozialfonds 3,5 Mio. Euro für Schullandheime, Waldschulheime oder Jugendherbergen bereitgestellt werden. Diese Mittel müssen jetzt rasch fließen. Immer noch fehlen Richtlinie und Antragsformulare. Unterdessen schließt das DJH sechs Häuser im Land, zunächst bis März 2021. Es steht in den Sternen, ob sie jemals wiedereröffnen. Es liegt doch auf der Hand, dass weitere Unterstützung dringend erforderlich ist. Meine Fraktion bleibt deshalb bei ihrer Forderung, einen Hilfsfonds einzurichten. Die Landesregierung darf die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten auch bei den Gesprächen über mögliche Bundeshilfen nicht aus den Augen zu verlieren. Jetzt müssen die Weichen so gestellt werden, dass der Kinder- und Jugendtourismus nicht auf dem Abstellgleis landet.“
Weiterer Corona-Ausbruch in Schlachtbetrieb – Politik muss handeln
Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster, und der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Wolfgang Weiß, fordern nach dem Bekanntwerden eines weiteren massiven Corona-Ausbruchs in einem deutschen Schlachtbetrieb schnelles und entschlossenes Handeln der Politik.
Foerster: „Der heute bekannt gewordene massive Corona-Ausbruch in einem weiteren Schlachtbetrieb wirft ein Schlaglicht auf längst bekannte Zustände in der Fleischindustrie und beim Einsatz von Saisonarbeitskräften. Zahlreiche Beschäftigte wohnen seit Jahren in Sammelunterkünften unter teils schlimmen Bedingungen, viele werden von Subunternehmen beschäftigt. Die Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für eine grundlegende Reform der Fleischindustrie teilt meine Fraktion ausdrücklich. Vor allem fordern wir das Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Unternehmen. Es darf nicht sein, dass ein Schlachtbetrieb seine Verantwortung für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Schlachter an Subunternehmen auslagert!
Auch das Land und die Landkreise tragen in diesem Bereich eine besondere Verantwortung. Betriebe müssen deutlich mehr kontrolliert werden, nicht nur was die Qualität der erzeugten Lebensmittel angeht, sondern vor allem die Kontrollen der Arbeits- und Unterbringungssituation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen verstärkt in den Fokus gerückt werden.“
Dr. Weiß: „Wir müssen die Art und Weise der Erzeugung von Agrarprodukten grundsätzlich hinterfragen, ob bei der Tierhaltung oder der Pflanzenproduktion. Die Orientierung der deutschen und europäischen Landwirtschaft auf den Weltmarkt und den Export hat uns in eine Sackgasse geführt. Die Zeche für diese falsche Agrarstrategie zahlen allzu oft die erzeugenden Agrarbetriebe selbst. Sie erarbeiten die Profite der international agierenden Konzerne im vor- und nachgelagerten Bereich, die ihren Reichtum auf dem Rücken der Beschäftigten und auf unser aller Kosten vermehren. Die Erzeugung von Lebensmitteln muss wieder verstärkt regional erfolgen und ohne den unsäglichen Preiskampf gerade beim Fleisch. Gebraucht wird eine am Gemeinwohl orientierte Landwirtschaft, die die Ernährungssouveränität sichert sowie Natur und Klima schützt – eine Landwirtschaft, die von ihrer Arbeit leben kann und deren Produkte bezahlbar sind. Das schließt akzeptable Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen ein, die in der Landwirtschaft arbeiten.“
Hilfen für Tourismus nicht auf Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben
Zur von der Linksfraktion angemeldeten Aussprache im Landtag „Tourismuswirtschaft braucht Hilfe und Perspektive“ erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Während für große Konzerne wie Lufthansa, Tui oder Adidas über Milliardenhilfen diskutiert wird, schweigen sich Bundes- und Landesregierung über notwendige Hilfen für den Tourismus aus.
Mit mehr als 170 000 Beschäftigten und Steuereinnahmen von jährlich über 370 Mio. Euro ist der Tourismus ein enorm wichtiges Standbein der Wirtschaft im Land. Trotz der sprunghaften und in Teilen planlosen Lockerungen der vergangenen Tage bewegen sich viele Unternehmen am Rande der Geschäftsaufgabe. Die angeordneten erforderlichen Beschränkungen bei der Wiederaufnahme des Betriebes führen dazu, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht decken können, geschweige denn ein Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Um zu verhindern, dass Beherbergungsbetriebe und Gaststätten in Größenordnungen pleitegehen, muss ein Landesprogramm für den Tourismus auf den Weg gebracht werden. Hier kann und darf sich die Landesregierung nicht wegducken und nach Berlin schielen. Auch bei den Soforthilfen hat das Land rasch ein eigenes Programm aufgestellt und Mittel des Bundes zur Deckung der Kosten nutzt bzw. Bundesprogramme mit eigenen Mittel ergänzt.
Besondere und schnelle Hilfe braucht der Kinder- und Jugendtourismus. Mit der Absage von Klassen-, Vereins- und weiteren Gruppenfahrten bricht für die Einrichtungen die Haupteinnahmequelle weg. War die Lage bereits vor der Krise schwierig, sind viele jetzt existenziell gefährdet. Die Saison 2020 ist so gut wie gelaufen, und größere finanzielle Reserven haben die meisten der etwa 150 Einrichtungen im Land nicht. Wird ihnen nicht geholfen, droht ein irreparabler Schaden. Verloren gehen dabei nicht nur preiswerte Übernachtungsgelegenheiten, sondern auch Bildungsstätten und Arbeitsplätze, oft im ländlichen Raum. Deshalb muss die Landesregierung unverzüglich ein 10-Mio.-Euro-Programm speziell für diesen Sektor auflegen.“
Zickzackkurs beim Tourismus muss aufhören
Zu den heute von der Landesregierung verkündeten Regelungen für die Lockerungen im Tourismus erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Bereits in der vergangenen Woche ließen die Ankündigungen der Landesregierung viele staunend und ratlos zurück. War zunächst selbst die Außengastronomie zu gefährlich, drehte man sich fix um 180 Grad und wollte nunmehr Touristen aus der gesamten Bundesrepublik einreisen lassen. Kein Wort mehr über ein abgestuftes Verfahren, welches die regional unterschiedlichen Infektionszahlen in den Bundesländern in den Blick nimmt, wie es der Landestourismusverband vorgeschlagen hat.
Die Buchungszahlen schossen noch am Abend der Verkündung in die Höhe. M-V wurde kurzfristig bundesweiter Vorreiter. Heute, nicht mal eine Woche später erfolgt die Rolle rückwärts. Offenbar hat die Landesregierung erkannt, dass sie weit über das Ziel hinausgeschossen war. Jetzt sollen die Risikogebiete täglich neu bewertet werden. Das ist im Kern richtig. Planvolles Agieren sieht jedoch anders aus. Potentielle Gäste drohen nunmehr auf gebuchten Unterkünften und gepackten Koffern sitzen zu bleiben.
So langsam wird es dann auch wirklich absurd. Künftig sollte auf wöchentliche Schnellschüsse verzichtet und zu einem seriösen Agieren zurückgekehrt werden: Zunächst in Ruhe nachdenken und abwägen, dann Lockerungen festlegen. Der gegenwärtige Zickzackkurs sorgt lediglich für Frust und Kopfschütteln bei allen Beteiligten.“
Raus aus der Krise, aber nicht auf Kosten der Beschäftigten!
Zur wirtschaftspolitischen Strategie zur Überwindung der Corona-Krise der IHK Nord erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die IHK Nord hat mit dem Papier eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Tisch gelegt – taugliche und weniger taugliche. Absolut unverständlich ist, dass erneut Forderungen nach einer weiteren Öffnung der Sonn- und Feiertage für den Einzelhandel aufgemacht werden.
Gerade in der Krisenzeit, in der die Beschäftigten im Einzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung an ihren Arbeitsplätzen waren, soll nun als Dank der Sonntag zum regulären Arbeitstag ausgerufen werden. Unabhängig davon, dass der Weg aus der Krise nicht auf Kosten der Beschäftigten gesucht werden darf, gehen diese Vorschläge insgesamt in die falsche Richtung.
Ziel muss es sein, die Nachfrage anzukurbeln. Das funktioniert nicht über die Möglichkeit, dass die Menschen statt an 6 an 7 Tagen einkaufen können. Sie müssen vielmehr das nötige Kleingeld in der Tasche haben. Höhere Löhne, ein höheres Kurzarbeitergeld, steuerliche Entlastungen für Normalverdiener oder Einmalzahlungen für Leistungsempfänger – diese Maßnahmen würden auch dem Einzelhandel zugutekommen.“
Vorschlag aufgegriffen: Rettungsschirm für Werftzulieferer gespannt
Zu den Informationen des Wirtschaftsministers heute im Wirtschaftsausschuss bezüglich der Unterstützung der maritimen Zulieferer erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„In der vergangenen Woche wurde mein Vorschlag, einen Rettungsschirm für die maritimen Zulieferer zu spannen, noch als realitätsfern belächelt. Heute räumte der Wirtschaftsminister ein, dass die Landesregierung lernfähig sei und diesen Vorschlag nunmehr aufgreife.
Bislang sollten die Zulieferunternehmen, die gegenüber den MV-Werften noch auf offenen Rechnungen sitzen, lediglich ein Darlehen beantragen können, wofür auch noch Zinsen fällig würden. Jetzt wird es ein zinsfreies Darlehen geben, wobei die Landesregierung die Forderungen vorfinanziert und diese dann gegenüber dem Genting-Konzern geltend macht.
Für die Zulieferunternehmen ist das heute eine gute Nachricht. Sie haben ihre Arbeit auf den Werften abgeliefert und erhalten dafür ihr Geld.“
Corona-Krise schlägt voll auf den Arbeitsmarkt in M-V durch
Zu den heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat April erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Corona-Krise schlägt auch auf den Arbeitsmarkt in M-V voll durch. Zwar ist der Anstieg der Arbeitslosenzahlen nicht wie erwartet stark ausgefallen, aber 154 600 angemeldete Kurzarbeiter werfen einen langen Schatten. Viele Unternehmen werden bei der Zahlung des Kurzarbeitergeldes nicht lange in Vorleistung gehen können. Deshalb sind jetzt zügig unbürokratische Abschlagszahlungen erforderlich. Leider wird nicht jedes Unternehmen diese gleich mit dem Antrag angefordert haben.
Bundes- und Landesregierung müssen darüber hinaus weitere Mittel und Wege finden, damit auch in M-V nicht hunderttausend Kurzarbeiter in Existenznot stürzen. Dazu gehört, das Kurzarbeitergeld sofort anzuheben und nicht erst nach vier bzw. sieben Monaten. Bei der jetzigen Regelung bleibt vielen Frauen und Männern der Weg zum Jobcenter nicht erspart, um aufstockende Hartz-IV-Hilfe zu beantragen. Erneut schlagen besonders in Mecklenburg-Vorpommern das niedrige Lohnniveau und fehlende Tarifverträge negativ zu Buche.
Auch die beschlossene Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate ist richtig, greift jedoch ebenfalls zu kurz. Zudem könnte sich rächen, dass in den zurückliegenden Jahren viele Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen verschwunden sind. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass der verbliebene Sachverstand etwa bei den Beschäftigungsgesellschaften bewahrt wird. Für die Menschen, die bereits vor der Krise arbeitslos gemeldet waren, wird es wegen der massiven wirtschaftlichen Probleme schwieriger, am Arbeitsmarkt Fuß wieder zu fassen, da geplante Neueinstellungen verschoben werden. Auch sie werden verstärkt auf öffentlich geförderte Beschäftigung angewiesen sein.
Darüber hinaus brauchen auch die Unternehmen Planungsperspektiven und weitere Unterstützung. Vor allem die für M-V eminent wichtige Tourismusbranche mit mehr als 130 000 Beschäftigten befindet sich in schwierigem Fahrwasser. Wenn sich 60 Prozent der Unternehmen bei Aufrechterhaltung der jetzigen Restriktionen bis Juni und 90 Prozent bis September vor dem Aus sehen, müssen bei der Landesregierung alle Alarmglocken schrillen. So richtig das Ausreichen von Soforthilfen war, so notwendig bleibt ein Branchen-Rettungsschirm für die kommenden Monate. Anderenfalls drohen irreparable Schäden für das Tourismusland M-V.“
Arbeits- und Gesundheitsschutz verdienen höheren Stellenwert
Anlässlich des heutigen „Workers Memorial Day“, an dem weltweit der während der Arbeit verunglückten und erkrankten Kolleginnen und Kollegen gedacht wird, erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Jeder Tote und Verletzte in Ausübung seiner Arbeit ist einer zu viel. In M-V gab es im Jahr 2018 70 schwere Arbeitsunfälle, bei denen 53 Beschäftigte schwer und 11 tödlich verletzt wurden. 2019 waren es 69, von denen 6 tödlich endeten. Der heutige Workers Memorial Day erinnert an diese Menschen und mahnt, dass dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ein höherer Stellenwert gebührt. Zu Unrecht werden Regelungen zum Schutz der Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit oft als bürokratische Gängelung oder lästige Pflicht abgewertet. Zu Recht fordern die Gewerkschaften und meine Fraktion, dass die Arbeitsschutzbehörden personell gut ausgestattet und in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Schutzbestimmungen regelmäßig zu kontrollieren.
Die gegenwärtige Lage zeigt doch deutlich, dass Schutzmaßnahmen nicht nur die Unversehrtheit des einzelnen Beschäftigten sichern, sondern auch die seiner Familie und seines Bekannten- und Kollegenkreises. Nicht zuletzt bleibt so die Arbeitsfähigkeit ganzer Unternehmen und Verwaltungen erhalten. Werden Schutzmaßnahmen in Betrieben dagegen auf die leichte Schulter genommen, kann das gravierende Folgen haben. Das zeigen Beispiele aus Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch aus der Landwirtschaft.
Aktuell bleiben die Hände- und Flächendesinfektion, die Wahrung von Mindestabständen, das Tragen von Schutzmasken, die Einzelunterbringung von Saisonarbeitskräften oder wo möglich die Arbeit im Homeoffice das Gebot der Stunde. In Branchen mit ohnehin angespannter Personalsituation sollten die Beschäftigten jetzt nicht auch noch durch die Ausweitung der Arbeitszeit zusätzlicher Gefahr ausgesetzt werden.“
Rettungsschirm für Werftzulieferer – neuer Wein in alten Schläuchen
Zu den öffentlichen Äußerungen des Wirtschaftsministers in Sachen –M-V Werften erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Unzweifelhaft ist die Werftindustrie für das Küstenland Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung. Bekanntlich ist die Industriedichte hier mit 43 Industriebeschäftigten je 1.000 Einwohner am geringsten. Mehr als 3000 Beschäftigte auf den Werften und weitere 15000 bei den Zulieferbetrieben sind daher auch weiterhin ein starkes Argument sich dafür einzusetzen, die aktuelle Werftenkrise zu meistern. Vor diesem Hintergrund sind die Bemühungen der Landesregierung, gemeinsam mit dem Bund Finanzhilfen zu organisieren, nachvollziehbar. Ob diese tatsächlich zur Ausreichung kommen können, wird entscheidend davon abhängen, welche Perspektive dem Kreuzfahrtgeschäft, vor allem im asiatischen Zielmarkt eingeräumt wird.
Leidtragende der aktuellen Situation sind vor allem die vielen hundert Zulieferbetriebe, die momentan auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Einzelne Vertreter haben gestern Vormittag vor dem Landtag das Gespräch mit der Politik gesucht. Auch Ihnen gilt es zu helfen, die jetzige Situation zu überstehen. Keineswegs darf der Eindruck entstehen, dass die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe allein gelassen werden. Der vom Wirtschaftsminister angekündigte 50 Mio. Euro schwere Rettungsschirm klingt zwar sehr gut, entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als wenig innovativ. Betroffene Zulieferer sollen letztlich die gleichen Instrumente, wie zum Beispiel zinsgünstige Darlehen nutzen, die Unternehmen anderer Branchen im Rahmen des M-V Rettungsschirmes bereits ebenfalls offenstehen. So soll Liquidität gesichert werden, bis gegebenenfalls die große Lösung greift und Außenstände beglichen werden. Die Begeisterung über den neuen Wein in alten Schläuchen dürfte sich in Grenzen halten.“
Bundesregierung beschließt richtige, aber nicht ausreichende Schritte
Zu den Plänen der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld anzuheben, den Bezug von Arbeitslosengeld zu verlängern und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu senken, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes wurde von meiner Fraktion schon mit Beginn der Corona-Krise gefordert und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider steht die CDU wieder einmal auf der Bremse, wenn es um Hilfen für die Beschäftigten geht. Nun ist unnötigerweise eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die zuständige Behörde daraus geworden, als ob die Agenturen für Arbeit jetzt und auf lange Zeit nicht schon genug zu tun hätten. Meine Fraktion bleibt dabei: mindestens 80 Prozent ab sofort für alle, die Kurzarbeitergeld beziehen.
Auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings ein nicht ausreichender. Den Bezug erst ab 1. Mai und nur für drei Monate zu verlängern, das reicht nicht. Meine Fraktion fordert die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend ab 1. März und für die Dauer der Krise. Was können Arbeitslosengeldbezieherinnen und -bezieher dafür, dass die Corona-Krise ausgebrochen ist und ihnen die Arbeitsaufnahme unmöglich macht? Statt eines massenhaften Absturzes in Armut und zusätzlicher Zukunftsängste, ist eine einigermaßen sichere Perspektive notwendig.
Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 19 auf sieben Prozent begrüßen wir ebenfalls vom Grundsatz her. Doch auch sie reicht nicht aus, denn wer keine Einnahmen hat, der zahlt auch keine Steuern. Zudem brauchen die Gastronomen weitere Soforthilfen, um die Zeit bis zur Widereröffnung und die Zeit danach mit reduzierten Einnahmen überleben zu können.“
Wiederbelebung des Tourismus braucht Fahrplan und Finanzhilfe in allen Bereichen
Angesichts des bevorstehenden Spitzengespräches zur schrittweisen Wiederbelebung des Tourismus im Land erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Noch in dieser Woche werden Landesregierung, Gewerkschaften und Branchenvertreter zusammenkommen und darüber diskutieren, wie der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise zur Normalität zurückkehren kann. Völlig klar ist dabei, dass die Zulassung touristischer Angebote, egal ob Camping, Bootsverleih, Gastronomie oder Hotellerie immer gegen die gesundheitlichen Risiken für potentielle Kundinnen und Kunden abgewogen werden muss. Der Tourismusverband hat dazu ein Mehrphasenmodell entwickelt, dass eine gute Diskussionsgrundlage darstellt. Dieses Papier wird mit Blick auf politische Entscheidungen zu Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen oder Reiserestriktionen ständig weiterentwickelt. Auch der Hotel- und Gaststättenverband hat jüngst Forderungen und Vorschläge zur Rettung der Branche auf den Tisch gelegt.
Völlig klar ist, dass die Saison 2020 selbst bei zeitnahem und behutsamem Neustart in den nächsten Tagen und Wochen für viele Unternehmen der Branche mit herben Einbußen einhergehen wird. Nahezu täglich erreichen die Politik daher weitere Hilferufe. Neben Mehrwertsteuersenkungen für Gastronomiebetriebe oder Verbesserungen bei der Bezugsdauer, der Höhe und der Bearbeitungszeit des Kurzarbeitergeldes geht es vor allem um einen Nothilfefonds für den Tourismus. Dieser soll über die kurzfristig angelegten Soforthilfen hinaus dabei helfen, die Einnahmeausfälle der Unternehmen zumindest anteilig zu kompensieren. Die Idee ist, dass sich die Höhe der finanziellen Unterstützung für Hotels und Pensionen nach der Zahl der Betten, für gastronomische Betriebe nach der Zahl der Sitzplätze richten könnte. Genaue Zahlen, zur Gesamtdimension liegen derzeit allerdings noch nicht vor.
Besondere Unterstützung benötigen künftig vor allem die vielen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land. Die Absage von Klassen-, Vereins- und weiteren Gruppenfahrten, stellen für die Häuser die Haupteinnahmequelle dar. War die Lage vorher schon schwierig sind viele jetzt existenziell gefährdet. Die Saison 2020 ist bereits heute so gut wie vorbei, größere finanzielle Reserven gibt es bei den meisten der ca. 150 Einrichtungen im Land nicht. Tut sich nichts, droht daher ein irreparabler Schaden. Verloren gehen dabei nicht nur preiswerte Übernachtungsgelegenheiten, sondern auch Bildungsstätten und Arbeitsplätze, oft im ländlichen Raum.“
Landesregierung tappt beim Einsatz von Werkverträgen weiter im Dunkeln
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Nutzung, Missbrauch und Auswirkungen von Werkverträgen auf die Beschäftigten“ (DS 7/4107) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Henning Foerster:
„Es ist einige Jahre her, dass eine Serie von Skandalen das Thema Werkverträge und vor allem deren missbräuchlichen Einsatz ans Tageslicht brachte. Auch vor Mecklenburg-Vorpommern machte diese Entwicklung nicht halt. Exemplarisch dafür stehen die Vorgänge von Lubmin und Groß Stieten. Doch selbst, wenn man diese Extremfälle ausblendet, steht der Einsatz von Werkverträgen aus Sicht der Beschäftigten vor allem für drei Dinge: das Unterlaufen tariflicher und betrieblicher Sozialstandards, die weitgehende Aushebelung der Mitbestimmung und letztlich die Spaltung der Belegschaften. Dass diese Gefahr besteht, räumt auch die Landesregierung ein.
Aktuell kann sie aber keinerlei Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern liefern. Offenbar hat sie in den letzten fünf Jahren auch nichts unternommen, um eine entsprechende Datenbasis zu schaffen. Das ist problematisch, zeigen doch die Bundeszahlen deutlich, wohin die Reise geht. Nach Angaben des BMAS nutzen 90 Prozent der Unternehmen Werkverträge, um Kernprozesse auszulagern. 55 Prozent setzen dabei auf sogenannte Onsite-Werkverträge, bei denen Fremdarbeitnehmer auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers tätig sind. In 20 Prozent der Fälle üben Beschäftigte mit Werkverträgen dabei die gleiche Tätigkeit aus wie die Stammbelegschaften. Betriebsrätebefragungen ergaben zudem, dass in 33 Prozent der Unternehmen keine Absprache zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat über den Einsatz von Werkverträgen getroffen wurde.
Keine Aussagen kann die Landesregierung auch dazu treffen, inwieweit es den Gewerkschaften im Land durch tarifliche Regelungen gelungen ist, den Einsatz von Werkverträgen zu normieren. Zu groß sei der Aufwand, die vorhandenen 5.500 Tarifverträge zu sichten, so die lapidare Antwort aus dem Arbeitsministerium. Ein Lichtblick ist hingegen der Start der mobilen Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte ‚Correct‘, die im August 2019 die Arbeit aufgenommen hat. Die Schaffung selbiger hatte meine Fraktion schon im Kontext der seinerzeitigen Skandale gefordert. Sie informiert und berät vor allem ausländische Beschäftigte, die per Werkvertrag oder als Soloselbständige in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind und soll durch präventive Arbeit einen Beitrag gegen Arbeitsausbeutung leisten.“