Anspruch auf digitale Endgeräte

VonHenning Foerster

Anspruch auf digitale Endgeräte

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 01.02. 21 getroffenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 Euro auf der Basis eines Zuschusses besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden. Weitere Infos auf der Webseite von tacheles-sozialhilfe.de. Bild: SJR Erfurt

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